BBl 2021 482

B – Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2021–2024 (Entwurf)

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B

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2021–2024

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 20211, beschliesst:

I Der Bundesbeschluss vom 16. September 20202 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2021–2024 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 2 Aus dem Zahlungsrahmen nach Absatz 1 können 98,0 Millionen Franken (Richtgrösse) für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden; die Abgeltungspauschale beträgt für Technologiekompetenzzentren höchstens 25 Prozent, für alle übrigen Forschungsstätten höchstens 15 Prozent.

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.