BBl 2022 1425

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Zugriff auf den CIR und Zugang zu den Daten von drei EU-Informationssystemen) (Entwurf)
(AIG)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20221,

beschliesst:

I

Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert:

Art. 103c Abs. 4 Einleitungssatz (Betrifft nur den französischen Text) und Bst. e3

4 Folgende Behörden können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten bei der zentralen Zugangsstelle nach Absatz 5 Daten des EES beantragen:

  1. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Art. 108e Abs. 3 Einleitungssatz (Betrifft nur den französischen und italienischen Text) und Bst. e4

3 Folgende Behörden können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten bei der zentralen Zugangsstelle nach Absatz 5 Daten des ETIAS beantragen:

  1. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG.

Art. 109a Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. e

3 Die folgenden Behörden können im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten bei der zentralen Zugangsstelle nach Absatz 4 bestimmte Daten des C-VIS beantragen:

  1. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG.

Art. 110d Abs. 2 Bst. e5

2 Die folgenden Behörden können solche Abfragen durchführen:

  1. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

EntwurfBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration(Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)(Zugriff auf den CIR und Zugang zu den Daten von drei EU-Informationssystemen)Änderung vom …