BBl 2023 1718

Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur (Entwurf)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und auf Artikel 18 des Bundesgesetzes vom 22. März 19852
über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und
weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 20233,

beschliesst:

Art. 1

Für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur wird ein Zusatzkredit in der Höhe von 40 Millionen Franken zum laufenden Verpflichtungskredit «Investitionsbeiträge Autoverlad 2019» in der Höhe von 60 Millionen Franken4 bewilligt.

Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (104,4 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

  1. 2023: +2,4 %;

  2. 2024: +1,5 %;

  3. 2025: +1,2 %;

  4. 2026: +1,0 %.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.