BBl 2023 2394
Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 12. Oktober 20231
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Die Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 20133 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:
Art. 1 Bst. b
Das Bundesstrafgericht umfasst:
gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;
II
Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am [ersten Tag des Monates nach der Schlussabstimmung] in Kraft.
EntwurfVerordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am BundesstrafgerichtÄnderung vom …