BBl 2024 1680
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 15. Februar 20232 eingereichten Volksinitiative
«Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20243,
beschliesst:
Art. 1
Die Volksinitiative vom 15. Februar 2023 «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 1bis und 5
Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Art. 2
Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem direkten Gegenentwurf4 (Bundesbeschluss vom ... über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.