BBl 2025 1093

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (Entwurf)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 27. März 20242 eingereichten Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. März 20253,

beschliesst:

Art. 1

Die Volksinitiative vom 27. März 2024 «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 128 Abs. 3bis

Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Art. 197 Ziff. 154

Übergangsbestimmungen zu Art. 128 Abs. 3bis (Nichtbenachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer)

Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.

Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare:

  1. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und

  2. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.