BBl 2025 921
Bundebeschluss über die Genehmigung des Änderungsprotokolls zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20252,
beschliesst:
Art. 1
Das Änderungsprotokoll vom 24. Juni 20243 zur Modernisierung des Freihandelsabkommens vom 26. Juni 20034 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Änderungsprotokoll zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).