6B_612/2009
6B_612/2009
Rubrum
{T 0/2}
Verfügung vom 31. Juli 2009
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.
Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Polizeirichteramt der Stadt Winterthur,
Postfach, 8402 Winterthur,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Ordnungsbusse; Verletzung des rechtlichen Gehörs,
Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Winterthur, Einzelrichter in Strafsachen, vom 5. Juni 2009 (GR090001/UV/ck).
Erwägungen
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 22. Juli 2009 zurückgezogen.
Dispositiv
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bezirksgericht Winterthur, Einzelrichter in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 31. Juli 2009
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Favre Monn