Entfernung der UPI-Personendaten aus den Meldeschemas der zentralen Register

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Direktionsstab DS – IT-Management ITM

eGov-Mitteilung Nr. 051 vom 27.06.2024 Geht an die Betriebsgruppen:

  • Versichertenregister (VR)

  • Rentenregister (RR)

  • Familienzulagenregister (FamZReg)

Betreff: Entfernung der UPI-Personendaten aus den Meldeschemas der zentralen Register

Die demografischen Attribute einer Person gemäss Art. 133bis Abs. 4 AHVV, welche im Datenaustausch zwischen den zentralen Registern der ZAS und den Durchführungsstellen verwendet werden, sind bis am 31.12.2025 aus den jeweiligen Meldeschemas herauszulösen.

Die Register VR, RR und FamZReg der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) verwenden im Datenaustausch mit den Durchführungsstellen der 1. Säule und den Familienzulagen demografische Personendaten gemäss Art. 133bis Abs. 4 AHVV. Die Aktualität dieser demografischen Personendaten stellen diese einzelnen Register mit einer Schnittstelle zum AHV-Nummer-Register (Art. 49d Abs. 1 Bst. a AHVG), welches gemeinhin als UPI1-Register bezeichnet wird, sicher. In Zukunft sollen diese demografischen Personendaten von den Durchführungsstellen direkt bei der Quelle, dem UPI-Register bezogen werden und das Führen von Personendaten wird in den Registern VR, RR, FamZReg und EO- Reg auf die AHV-Nummer (AHVN13) beschränkt.

Seit einigen Jahren hat die ZAS im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des UPI-Registers eine neue, als «Broadcast» bezeichnete Funktionalität, innerhalb des UPI-Dienstleistungsportfolio eingeführt, die folgende Funktion hat:

Nach einer ersten globalen Datensynchronisation (gemäss eCH-0086-Standard) zwischen dem Kunden (Durchführungsstelle) und dem UPI-Register wird der «Broadcast-Synchronisationsprozess» (gemäss eCH-0212-Standard) aktiviert. Erfolgt eine Änderung der demografischen Attribute einer Person im UPI-Register, so wird diese Mutation mittels «Broadcast» gleichentags (Arbeitstag) den abonnierten Kunden via sedex mitgeteilt. Abhängig von der internen Organisation des Kunden (Durchführungsstelle) kann diese Mutationsmeldung in der Fachanwendung des Kunden automatisch verarbeitet werden. Weitere Informationen zu den UPI-Services können auf der Webseite der ZAS «Schnittstelle UPIServices» entnommen werden. Die Betriebsgruppen der Register VR, RR und FamZReg werden aufgefordert, sämtliche demografischen UPI-Personendaten bis Ende 2025 aus ihren Meldeschemas herauszulösen und die Durchführungsstellen bei der Umsetzung der Anbindung der UPI-Services zu unterstützen.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in ihrer Betriebsgruppe.

UPI: Unique Person Identifier

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch

Der Bereich DS/ITM

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an egov@bsv.admin.ch