IV-Rundschreiben Nr. 336 / Rentenantragsverfahren Schweiz – EU; Einführung der „Swiss Web Application Pension (SWAP)“ per 01.01.2016 (Infocharakter)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten

29. Juli 2015

IV-Rundschreiben Nr. 336

Rentenantragsverfahren Schweiz – EU; Einführung der „Swiss Web Application Pension (SWAP)“ per 01.01.2016 1. Ausgangslage Im Rahmen der per 1. April 2012 in Kraft getretenen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit soll das zwischenstaatliche Rentenantragsverfahren künftig elektronisch durchgeführt werden. Die Schweiz ist verpflichtet, sich am Programm EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information) zu beteiligen. Der bisherige Austausch mittels Papierformularen (E-Formulare) soll abgeschafft werden. Damit die Anbindung der Schweiz an EESSI erfolgen kann, muss daher auch der innerschweizerische Austausch elektronisch abgewickelt werden. Im Rentenbereich wurde dazu das schweizerische Projekt „SNAP-EESSI Pension“ initialisiert. Ziel dieses Projektes ist es, den Datenaustausch im EU-Rentenantragsverfahren zwischen den Ausgleichskassen, IV-Stellen und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) elektronisch abzuwickeln.

2. Realisierte Lösung Im Rahmen des Projektes SNAP-EESSI Pension wurde in enger Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen, der ZAS und dem BSV die Prozesse im Bereich des EU-Rentenantragsverfahrens überprüft und angepasst. Gestützt darauf wurde durch die ZAS eine zentrale Webapplikation zur Erfassung und Weiterleitung der EU-Anträge entwickelt. Nach jedem Entwicklungsschritt fanden Workshops mit den Durchführungsstellen statt. Dadurch konnten die Anforderungen seitens der Praxis bei der laufenden Entwicklung berücksichtigt werden.

Ab Einführung des neuen Rentenantragsverfahren werden sämtliche für einen EU-Rentenantrag notwendigen Daten durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen künftig direkt in der neuen „Swiss Web Application Pension (SWAP)“ erfasst und der ZAS elektronisch übermittelt. Aufgrund der erfassten Daten kann SWAP die für den EU-Antrag notwendigen Daten in das entsprechende EU-Format (P-Formulare) umwandeln. Die Weiterleitung an die ausländischen Verbindungsstellen erfolgt schlussendlich durch die ZAS (vorerst weiterhin in Papierform). Der heutige Papieraustausch zwischen Ausgleichskasse/IV-Stelle und ZAS wird daher entfallen. Mittelfristig, ab der definitiven Einführung von EESSI in der EU, wird auch die Übermittlung in die EU elektronisch erfolgen.

Um den EU-Rentenantrag weiterleiten zu können, werden auch weiterhin von den versicherten Personen bestimmte Informationen angefordert werden müssen (z.B. Personalien über Familienmitglieder, Versicherungszeiten). Die neuen Formulare der EU sind jedoch für die Erhebung der Daten beim Versicherten ungeeignet. Aus diesem Grund wurde im Projekt ein einheitliches schweizerisches Formular entwickelt. Dieses wird durch SWAP mit den bereits bei der Durchführungsstelle vorhandenen Angaben des Versicherten vorausgefüllt und kann diesem danach zur Ergänzung zugestellt werden.

Der Projektausschuss hat am 08.05.2015 der Aufnahme des Test- und Pilotbetriebs mit ausgewählten Ausgleichskassen und IV-Stellen zugestimmt. Dieser findet bis voraussichtlich Dezember 2015 statt.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 336 / Rentenantragsverfahren Schweiz – EU; Einführung der „Swiss Web Application Pension (SWAP)“ per 01.01.2016 (gültig ab 29.07.2015)

3. Einführung von SWAP bei den Durchführungsstellen Nach erfolgreichem Test- und Pilotbetrieb erfolgt die produktive Inbetriebnahme von SWAP. Gemäss heutiger Planung ist diese voraussichtlich per 01.01.2016 vorgesehen, wobei eine angemessene Übergangsfrist für den Rollout in den Durchführungsstellen vorgesehen ist. Die aktuelle Planung (Änderungen bleiben vorbehalten) sieht daher wie folgt aus:

Alters- und Hinterlassenenrentenanträge (AHV-Anträge) Frühestens ab dem 01.01.2016 können durch die Ausgleichskassen AHV-Anträge bereits elektronisch via SWAP der ZAS gemeldet werden. Während einer 9-monatigen Übergangsfrist können die Anträge jedoch weiterhin in Papierform mit den bisherigen E-Formularen eingereicht werden. Voraussichtlich ab dem 01.10.2016 sind sämtliche EU-AHV-Anträge mittels SWAP der ZAS zu melden.

Invalidenrentenanträge (IV-Antrag) IV-Anträge können voraussichtlich erstmals ab dem 01.10.2016 durch die IV-Stellen in elektronischer Form der ZAS und/oder der Ausgleichskasse gemeldet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt, und während einer weiteren 3-monatigen Übergangsfrist bis am 31.12.2016, kann die Einleitung des EU-Rentenverfahrens weiterhin mit den Papierformularen erfolgen.

Gemäss heutiger Planung ist die Benützung von SWAP spätestens ab 01.01.2017 bei allen Durchführungsstellen vorgesehen.

4. Weisungen / Technische Informationen Die Einführung von SWAP hat Änderungen im Kreisschreiben über das Verfahren zur Leistungsfestsetzung in der AHV/IV (KSBIL) zur Folge. Die überarbeitete Weisung wird im Herbst 2015 veröffentlicht. Voraussichtliches Inkrafttreten ist der 01.01.2016.

Weitere Informationen zum Projekt werden laufend auf dem AHV/IV-Extranet zur Verfügung gestellt.

5. Kontakt für Fragen zum Projekt Für Fragen zum Projekt stehen Ihnen Marc Uldry, marc.uldry@bsv.admin.ch, für fachliche Fragen Emanuel Lauber, emanuel.lauber@bsv.admin.ch, zur Verfügung.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 336 / Rentenantragsverfahren Schweiz – EU; Einführung der „Swiss Web Application Pension (SWAP)“ per 01.01.2016 (gültig ab 29.07.2015)