AHV/EL Mitteilung Nr. 149 vom 30.3.2004

Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 149

30. März 2004

Bestimmung des Beitragsstatuts von Bäuerinnen

Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen besteht heute bei verheirateten Bäuerinnen vermehrt der Wunsch, ihrer Verantwortung und Risikobeteiligung entsprechend ebenfalls als Selbständigerwerbende aufzutreten. Die Bestimmung des Beitragsstatuts in der AHV wurde damit anspruchsvoller. Es entstand daher – namentlich auch in bäuerlichen Kreisen – zunehmend das Bedürfnis nach detaillierteren und klareren Regelungen. Ende 2003/anfangs 2004 hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Schweizerischen Bauernverbands (SBV), der kantonalen Ausgleichskassen und des BSV dem Anliegen angenommen.

Die Arbeitsgruppe kam bald einmal zum Schluss, in den einschlägigen Weisungen des BSV seien zwar alle für den Statusentscheid wesentlichen Kriterien enthalten, es angesichts des bisher recht unterschiedlichen Vollzugs und der Einheit von Familie und Betrieb in der Landwirtschaft indes wünschenswert wäre, ein Instrument zu schaffen, mit dem im Einzelfall die Grundlagen für den Abgrenzungsentscheid erarbeitet werden können. In mehreren Sitzungen hat sie darum einen Fragebogen geschaffen, der zur Versachlichung der Diskussion und auf Bauernseite auch zur Bewusstseinsbildung beitragen sowie vor Illusionen bewahren soll.

Diesen Fragebogen lassen wir Ihnen als Beilage zukommen. Ab April 2004 kann er gesamtschweizerisch für alle Statusabklärungen von Bäuerinnen eingesetzt werden. Der SBV informiert seine Kreise in diesem Sinne. Im Rahmen der alljährlichen Weisungsnachträge ergänzt das BSV auf den 1. Januar 2005 die WSN entsprechend.

Der Fragebogen erscheint in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Bezogen werden kann er beim SBV (Tel.: 056 462 51 11; Mail: info@sbv-treuhand.ch; Fax:

462 52 04; www.sbv-treuhand.ch). Per Download oder E-Mail wird der Fragebogen gratis abgegeben. Bei Bestellungen, die einen Postversand zur Folge haben, erhebt der SBV eine Grundgebühr von Fr. 10.-- plus das Porto. Für jeden zusätzlichen Fragebogen verrechnet er Fr. 4.--. Damit die Dateigrosse für den Versand via E-Mail in einem vertretbaren Rahmen bleibt, fehlt in der – im Übrigen identischen – elektronischen Version das Bild auf S. 1.

Beilage: Fragebogen zum Beitragsstatut der Ehegattin auf einem Landwirtschaftsbetrieb

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