Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register (Gültig ab 01.01.2018; Stand: 01.06.2025)

3.2 Einnahmen bei Fällen mit einer gesonderten Berechnung

3002.10 Bei gesondert berechneten Fällen werden die Summe der Einnahmen aller am Fall beteiligten Personen (Ehepartner und ggf. der abhängigen Kinder) hälftig geteilt. Folgende Variablen sind für beide Entscheide der gesonderten Berechnung identisch: FC10 (Grundeigentum, realProperty), FC11 (selbstbewohnte Liegenschaft, selfInhabitedProperty), FC12 (andere Vermögen, otherWealth), FC13 (verzichtetes Vermögen, divestedWealth), FC14 (Hypothekarschulden, mortgageDebts), FC15 (andere Schulden, otherDebts), FC16 (Freibetrag Vermögen, wealthDeductible), FC17 (Freibetrag selbstbewohnte Liegenschaft, selfInhabitedPropertyDeductible), FC18 (Vermögen anrechenbar, wealthConsidered), FC20 (Vermögenseinkommen, wealthIncome), FC24 (Vermögensverzehr Betrag, wealthIncomeConsidered), FC25 (Vermögensverzehr in %, wealthIncomeRate), FC41 (Einkommen anrechenbar Total, incomeConsideredTotal). Ausnahmen von der Zusammenrechnung bestehen gemäss WEL Rz 3142.07 und Rz 3142.09.

3.3 Vermögen und Schulden bei einer gesonderten Berechnung

3003.10 Vermögen, Schulden, Freibeträge sowie Vermögenseinkommen (Gesamtsumme der am Fall beteiligten Personen) sind hälftig anzurechnen. Vorbehalten sind die Fälle nach Rz 3003.11. 3003.11 Erfolgt die EL-Berechnung nach neuem Recht und hat ein Ehepaar oder einer der Ehegatten Eigentum an einer Liegenschaft, die von einem Ehegatten bewohnt wird, während der andere im Heim oder Spital lebt, so werden dem im Heim oder Spital lebenden Ehegatten drei Viertel und dem zu Hause lebenden Ehegatten ein Viertel des Vermögens zugerechnet. 3003.20 Damit der statistischen Aussagekraft von «Vermögen und Schulden in der EL» Genüge getragen werden kann, sind die effektiven Vermögens- und Schuldenbeträge an das ELReg zu melden. Welche beweglichen und unbeweglichen Sachen nicht als Vermögen anzurechnen sind, ist unter Rz 3443.06 der WEL [1] geregelt. Alle übrigen bekannten in Geld ausgedrückten Werte von materiellen Güter sind mit der Variable FC12 «Andere Vermögen» zu melden. Die Höhe des Vermögensbetrages, sei es auch nur 1 Franken, spielt dabei keine Rolle. Auch kurz- und langfristige Schulden ab 1 Franken sind unter der Variable FC15 «Andere Schulden» dem ELReg zu melden.

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3.4 Ablehnende Entscheide

3004.10 Bei ablehnenden Entscheiden aus persönlichen Gründen (Entscheidart FC2 = 1), wegen Rückzug (FC2 = 4) oder wegen Nichteintreten (FC2 = 5) ist nur ein reduzierter Satz an Merkmalen zu liefern (siehe auch Kapitel Zu liefernde Merkmale für ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente (FC2 = 1, 4, 5). 3004.20 Bei ablehnenden Entscheiden aus wirtschaftlichen Gründen (FC2 = 2) ist hingegen ein vollständiger Satz von Merkmalen zu liefern. 3004.30 Plausibilitätsverletzungen bei ablehnenden Entscheiden werden geprüft wie bei positiven Entscheiden.

3.5 Rückwirkende Entscheide

3005.10 Ein rückwirkender Entscheid (ob positiv oder ablehnend) führt dazu, dass die bisherigen Meldungen in der entsprechenden Periode obsolet werden und durch das ELReg den Status «CLOSED» erhalten. Der in einer vergangenen Periode gültige Entscheid kann mittels Verfügungsdatum (FC3) identifiziert werden. 3005.20 Werden im selben Verarbeitungsmonat zu einer Geschäftsfall-Id mehrere Entscheide gefällt, ist nur derjenige Entscheid der jüngsten Leistungsdauer zu melden, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen offenen/aktiven oder abgeschlossenen Entscheid handelt. Nicht erlaubt ist:

  • Das Zusammenfassen von mehreren gefällten Entscheide unter der gleichen Entscheid-Id (z.Bsp. das «validFrom» der ältesten Leistungsdauer und die Berechnungselemente der jüngsten Leistungsdauer.

  • Die Meldung von mehreren Entscheiden im gleichen XML mit Ausnahme bei einer gesonderten Berechnung, wo immer zwei Entscheide zu melden sind.

3.6 Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

3006.10 Mittels Ungültigkeitsmeldungen und Annullationen können früher gemeldete Falldaten als annulliert / ungültig gekennzeichnet werden. 3006.20 Falls ein bisher gemeldeter Entscheid zu einem Fall als ungültig / annulliert zu kennzeichnen ist, muss der entsprechende Entscheid als ungültig resp. annulliert gemeldet werden. Falls ein Fall integral als ungültig / annulliert zu markieren ist, müssen für jeden Entscheid entsprechende Ungültigkeits- resp. Annullationsmeldungen an das ELReg geschickt werden. Dies trifft z. Bsp. auch zu bei gesonderten Berechnungen mit zwei Entscheiden. 3006.30 Da im System keine Meldungs-Identifikation implementiert ist, müssen Annullationen und Ungültigkeitsmeldungen folgende Felder der zu annullierenden resp. als ungültig zu kennzeichnenden Meldung enthalten:

  • Entscheid-Id (FC36)

  • Verfügungsdatum (FC3)

  • EL-Zweigstelle (FC37) (nur falls die ursprüngliche Meldung dieses Feld auch enthielt)

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• Typ (C1) der Meldung (C1=0 für Ungültigkeitsmeldungen und C1=1 für Annullationen). 3006.40 Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen können von den DS jederzeit an das ELReg gesendet und von diesem empfangen werden. Vom 1. Bis zum 22. Tag eines Monats erfolgt durch das ELReg aber keine Verarbeitung dieser Meldungen. Eine Verarbeitung von Annullationen und Ungültigkeitsmeldungen erfolgt erst nach Abschluss des jeweiligen Datenimports (spätestens ab dem 22. Tag eines Monats), siehe dazu auch Frequenz und Termin der Datenlieferungen und Verarbeitung.

3.7 Datenlieferungen an das ELReg und Monatsabschluss

3007.10 Die monatlichen Datenlieferungen an das ELReg beziehen sich auf den Gesamtbestand des Registers am jeweiligen Monatsende. 3007.20 Die EL-Durchführungsstellen resp. die Finanz- oder Tresoreriedienste entscheiden, an welchem Tag sie einen Monat abschliessen. Das Abschlussdatum für einen Monat muss dabei nicht zwingend mit dem kalendarischen Monatsende übereinstimmen. 3007.30 Die monatliche Datenlieferung erfolgt folgendermassen:

  • Die monatliche Datenlieferung der Durchführungsstellen mit den umfassenden Entscheiden (subMessageType 101) und den minimalen Entscheiden (subMessageType 201) erfolgt mit einer einzigen sedex-Sammelmeldung, welche sämtliche Daten beinhaltet.

  • Falls eine Durchführungsstelle in einem Monat keine Daten liefert, werden die nachfolgend beschrieben organisatorische Massnahmen aktiviert: o Als erstes nimmt das Kontrollbüro der ZAS Kontakt mit dem für den Betrieb verantwortlichen SPOC der Durchführungsstelle auf. o Anschliessend werden die Daten durch die DS innerhalb der gleichen Lieferfrist zugestellt.

3.8 Frequenz und Termin2 der Datenlieferungen und Verarbeitung

3008.10 Die Daten werden von den DS monatlich bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats (Meldemonats) dem ELReg gemeldet. Vom 1. bis zum 10. Tag eines Monats werden die Datenlieferungen vom ELReg erwartet. 3008.19 Trifft eine Sammelmeldung ein, werden umgehend die Plausibiltäten gemäss Plausibilisierungshandbuch [7] der Plausibilitätsverletzungskategorie (PVK) A (Automatisch) geprüft. Trifft eine PVK-A-Verletzung zu, wird die komplette Sammelmeldung an den Absender zurückgewiesen. 3008.20 Ab dem 11. Tag erfolgen die Plausiblitätsprüfungen der PVK M (Manuell). 3008.21 Bis zum 13. Monatstag wird eine Eingangskontrolle ausserhalb des EL- Registersystems durchgeführt, um die Vollständigkeit der jeweiligen Sammelmeldungen zu prüfen. Dabei werden die Anzahl gemeldeten Entscheide mit Leistungsanspruch im Referenzmonat gezählt und bis am 15. Tag des Monats den EL-DS-Direktionen zur Kenntnis gebracht. Unplausible Abweichungen werden

Wonach an die Stelle eines Samstags, Sonn- oder Feiertags der nächste Werktag gilt. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

dabei hervorgehoben, damit die EL-DS eine erneute Bestandes- bzw. Sammelmeldung senden können. 3008.22 Bei einer Verletzung von PVK A, M oder unvollständigen Sammelmeldung haben die Durchführungsstellen bis am 19. Tag Zeit, eine korrigierte oder noch nicht gemeldete Sammelmeldung zu senden. 3008.30 Ab dem 20. Tag des Monats beginnt die vollständige Meldungsverarbeitung. Dabei wird von jedem Kanton die zuletzt erhaltene Sammelmeldung mit den sub- MessageType 101 und 201 verarbeitet.. Bei der Verarbeitung werden sämtliche Meldungen, welche die PVK 0 nicht verletzen, ins ELReg geladen. Sobald sämtliche Meldungen ins ELReg geladen sind, prüft das ELReg die Einhaltung sämtliche Plausiblitäten der Kategorie 1 bis 3. 3008.31 Nach Abschluss der Verarbeitung werden für sämtiche Verletzungen der Kategorien 0 bis 2 die entsprechenden Rückmeldungen (subMessageType 501) erstellt und bis am 24. Tag des Monats, ebenfalls mittels einer sedex-Sammelmeldung, an die EL-DS gesandt. 3008.40 Den DS bleiben zwischen dem 24. Tag eines Monats bis zum Monatsende ca. 6 Tage Zeit für die Korrektur festgestellter Qualitätsprobleme (vor der nächsten Monatslieferung). Dieser Zeitraum sollte für die Korrektur ausreichen, da gemäss Aussage der Durchführungsstellen von einer eher geringen Anzahl von Plausibilitätsverletzungen ausgegangen werden kann. Deshalb sind Fehler, die den EL- Stellen mittels Rückmeldung angezeigt werden, von den Durchführungsstellen umgehend zu korrigieren und im Rahmen der nächsten Monatslieferung korrekt zu melden (zumindest für Plausibilitätsverletzungskategorie 1 (Fehler)). Darüber hinaus haben die DS die Rückmeldungen der PVK = 2 zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. 3008.50 Alle zwischen dem 1. des Monats und dem Abschluss der Verarbeitung (Rz 3008.31) zugestellten Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen werden erst nach Abschluss der Verarbeitung verarbeitet. Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen, welche nach der Verarbeitung bis zum Monatsende gemeldet werden, werden umgehend verarbeitet. Vor dem Import solcher Meldungen werden ebenfalls Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Im Fehlerfall erfolgen auch hier Rückmeldungen an die entsprechenden Lieferanten. 3008.60 Der genaue zeitliche Ablauf ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt:

Abbildung 1: Zeitverhältnisse der Datenlieferungen und -verarbeitungen

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3.9 Technische Vorgaben

3009.10 Bei einem gemeinsamen Entscheid wird für den Entscheid eine einzelne XML- Datei erstellt. Bei einer gesonderten Berechnung werden beide zusammengehörenden Entscheide in einer XML-Datei gespeichert. 3009.20 Die 1 bis n Einzelmeldungen (message.xml) sind in einem zip (Archivdatei data_N.zip) zu übermitteln. 3009.30 Die umfassenden Entscheide (subMessageType 101) und minimalen Entscheide (subMessageType 201) sind zusammen in der gleichen Archivdatei data_N.zip zu melden. Dies hat den Vorteil, dass allfällig notwendig werdende, dringende Korrekturen in der gleichen Meldeperiode nochmals geliefert werden können. Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen (subMessageType 301) müssen in einer separaten Archivdatei data_N.zip gemeldet werden. 3009.40 Die maximale Grösse eines zip-Files beträgt 2 GB (100’00 x 20 kB), was bei den aktuell notwendig werdenden Datenlieferungen zu keinen Einschränkungen führt. 3009.50 Die Namenskonvention für die XML-Dateien lautet für sämtliche subMessage- Types (SMT) wie folgt: wobei die NSMT die Nummer des subMessageTypes und die NDS die Nummer der Durchführungsstelle ist. Beispiel: message_2469-101-401-123456.xml Bei den letzten 6 Stellen vor der Dateinamenerweiterung handelt es sich um eine sechsstellige Nummer mit allenfalls führenden Nullen. 3009.60 Der Aufbau und die Struktur der Meldungen basieren auf eCH-0058 Version 4. Es gelten die Vorgaben vom BSV gemäss Detailkonzept Meldungsformat eCH- 3009.70 Grundsätzlich gilt, dass der Absender dafür Sorge zu tragen hat, dass Schemafehler bereits vor dem Versand gefunden und behoben werden, so dass nur technisch fehlerfreie Meldungen versandt werden. Insbesondere hat der Versender sicherzustellen, dass im Versandprozess (entweder in der Fachapplikation oder im sM-Client) eine Schemaüberprüfung stattfindet.

3.10 Vorgaben an einen IT-Providerwechsel

3010.10 Bei einem IT-Providerwechsel gibt es gemäss Anhang, Kapitel 7.3 folgende 3 Optionen, welche alle möglich sind, solange die Zeiträume keine Lücken haben: Option 1: Der alte IT-Provider meldet nichts mehr, sofern der neue IT-Provider sämtliche Variablen vom «Meldungstyp Entscheid – decisonType» gemäss Kapitel 4.2.1 1:1 übernimmt. Option 2: Der alte IT-Provider meldet nichts mehr, sofern der neue IT-Provider einen neuen Entscheid «decisionId» fällt, dabei jedoch die Geschäftsfall-Nr. «businessCaseIdRPC» vom alten IT-Provider 1:1 übernimmt. Option 3: Der alte IT-Provider muss sämtliche laufenden/offenen Entscheide ordentlich mit dem fachlich korrekten «validTo» beenden, wenn der neue IT-Provider eine neue Geschäftsfall-Nummer «businessCaseIdRPC» verwendet. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

Erläuterungen zu den Variablen (V) gemäss Use Case 2 (UC 2) des Datenaustauschkonzepts

4.1 Meldungstyp Fall – caseType

4.1.1 Variablenbeschreibungen

4011.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC1 4012.10 businessCa- EL-Geschäftsfall-Id Eindeutige Fallbe- 4012.20 seIdRPC zeichnung Tabelle 5: Variablen Meldungstyp Fall

4.1.2 Erläuterungen

4012.10 Die EL-Geschäftsfall-Id identifiziert einen EL-Fall mit einem Entscheid oder, bei einer gesonderten Berechnung, einen EL-Fall mit zwei Entscheiden. Diese EL- Geschäftsfall-Id wird für den Datenaustausch mit dem ELReg verwendet. 4012.20 Wenn in einem bestehenden Fall eine Aufteilung auf zwei Fälle erfolgt (z. Bsp. wegen Trennung), sind folgende Meldungen an das ELReg zu senden:

  • Der bisherige Geschäfsfall ist zu beenden.

  • Die neu eröffneten Geschäftsfälle sind als neue Fälle zu melden. 4012.30 Bei einer Fallabtretung im Kanton ZH (Gemeindewechsel) ist die frühere EL- Geschäftsfall-Id durch die abtretende EL-Stelle zwingend zu beenden.

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4.2 Meldungstyp Entscheid – decisionType

4.2.1 Variablenbeschreibungen

4021.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung - 4022.100 decisionType- Entscheidreferenz Im Entscheid ang- Ref wandes Recht FC36 decisionId Entscheid-Id Eindeutige Identifikation des Entscheids FC2 decisionKind Entscheid Entscheidart FC3 4022.10 decisionDate Verfügungsdatum Datum an dem der Entscheid verfügt wurde FC4 4022.40 decisionCause Entscheidgrund Der Grund für den 4022.50 Entscheid 4022.51 4022.52 FC5 validFrom GültigVon Gültig-ab-Datum des Anspruchs auf EL im Format JJJJ-MM (JJJJ ist die vierstellige Jahreszahl, MM ist die zweistellige Monatszahl) FC6 4022.20 validTo GültigBis Gültig-bis-Datum des 4022.30 Anspruchs auf EL im Format JJJJ-MM FC42 4022.80 decisio- Entscheid-Id des nIdPartnerDe- Partner-Entscheids cision FC45 4022.90 requestDateO- Datum Eingang EL- Datum, wo das ELfReceipt Gesuch Gesuch eingereicht wurde FC35 elOffice ELStelle Nummer der meldenden EL-Stelle (3-stellig) FC37 4022.70 elAgency EL-Zweigstelle Nummer der EL- Zweigstelle (ZH Gemeindenummer BFS oder 9999)

Tabelle 6: Variablen Meldungstyp Entscheid

4.2.2 Erläuterungen

4022.09 Wird ein offener/aktiver Entscheid (FC2 = 6) mit einem «validTo» beendet, so ist in der entsprechenden Beendigungsmeldung bei FC2 (Entscheid) der Code 3 (keine EL-Berechtigung wegen Abgang) zu melden. 4022.10 Das Feld FC3 (Verfügungsdatum) enthält das Datum der Erstellung der Verfügung. Das Verfügungsdatum ist im Format <xs: date> im Format JJJJ-MM-DD zu liefern, wobei folgendes gilt:

  • JJJJ ist die vierstellige Jahreszahl

  • MM ist die 2-stellige Monatszahl

  • DD ist die 2-stellige Tageszahl. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

4022.20 Das GültigBis-Datum (FC6)) muss mit der letzten monatlichen Meldung eines Entscheids einmalig geliefert werden. Für aktive Entscheide im ELReg ohne GültigBis-Datum, die in einer monatlichen Lieferung nicht enthalten sind, entsteht eine Plausibilitätsverletzung. Das gleiche gilt, wenn EL-Bezüge für eine verstorbene Person gemeldet werden. 4022.21 Eingestellte EL-Leistungen (nicht beendet) aufgrund Einforderungen von Belegen, Erbschaft, etc. müssen mit einem «validTo» dem ELReg als beendet gemeldet werden. Sollte nach den erfolgten Abklärungen die EL-Leistung mit der gleichen Fallberechnung (Einnahmen und Ausgaben) wieder aufgenommen werden, kann der Entscheid wieder ohne «validTo» gemeldet werden. 4022.30 Bei der einmaligen Meldung von ablehnenden Entscheiden muss FC6 (GültigBis- Datum) nicht geliefert werden (vgl. u.a. Kap. 5.2.2 des Datenaustauschkonzepts). 4022.40 Wenn in einem bestehenden Fall ohne gesonderte Berechnung fallrelevante Faktoren (z. Bsp. Wohnsituation, finanzielle Aspekte, Abgang einer an der EL beteiligten Person des Falls) ändern, führt dies nach einer Neubeurteilung beim Entscheidgrund FC4 nicht zu einer Neuanmeldung (Code = 1) sondern zu einer 4022.50 Wenn in einem bestehenden Fall mit gesonderter Berechnung ein Abgang wegen einem Todesfall einer an der EL beteiligten Person des Falls stattfindet, führt dies zu Beendigungen der bisherigen Entscheide der gesonderten Berechnung (FC2 = 3 (keine EL-Berechtigung wegen Abgang)) sowie zu folgenden Codes für die Entscheidgründe (FC4):

  • Bei der verstorbenen Person: FC4 = 4 (Todesfall)

  • Bei den übrigen Personen: FC4 = 6 (Andere). 4022.51 Bei Sekundärumrechnungen (KVG-Prämie) ist der Code 6 (Andere) anzuwenden. 4022.52 Sobald eine EL-Stelle Kenntnis über den Hinschied einer Person hat, welche in der EL-Berechnung eingeschlossen ist, ist der betreffende Entscheid oder Geschäftsfall mit einem «validTo» des Todesmonats zu beenden. Laufende Abklärungen Seitens der EL-Stelle werden im ELReg nicht abgebildet, weswegen die Beendigung unverzüglich zu erfolgen hat. 4022.60 Bei der einmaligen Meldung von abschlägigen Entscheiden muss FC6 (GültigBis- Datum) nicht geliefert werden (vgl. Kap. 5.2.2 des Datenaustauschkonzepts). 4022.70 Die EL-Zweigstelle (FC37) wird nur im Kanton Zürich, wo nebst der Kantonalen Ausgleichskasse diverse ZH-Gemeinden für die Prüfung und Festsetzung der

EL-Leistung verantwortlich sind, gemeldet. Gemeldet wird dabei die BFS- Gemeindenummer der entsprechenden ZH-EL-Stellen-Gemeinde. Die Kantonale Ausgleichskasse meldet immer den Wert 9999. 4022.80 Bei einer gesonderten Berechnung, wo immer zwei Entscheide gemeldet werden, ist mit Entscheid-Id des Partnerentscheids (FC42) die Entscheid-Id des Partners (decisionId (FC36)) zu melden. 4022.90 Mit Datum Eingang EL-Gesuch (FC45) ist jenes Datum zu melden, wo das ausgefüllte amtliche Anmeldeformular bei der EL-Stelle oder einer ihr angehörenden Aussenstelle (Zweigstelle, Gemeinde, etc.) eingegangen ist. Das Datum Eingang EL-Gesuch muss nur gemeldet werden, wenn es sich um eine Neuanmeldung

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4022.91 Werden während der Bearbeitungsdauer Vorschussleistungen gemäss Art. 21 ELV ausgerichtet, so sind diese dem ELReg nicht zu melden sondern erst dann, wenn über Anspruch und Höhe der Leistung verfügt wurde. 4022.100 Der Meldungstyp Entscheid «decisionType» enthält je nach angwandtem Recht unterschiedliche Variablen. Unterschieden wird dabei mit «decisionRef0» = altes Recht und «decisionRef1» = neues Recht. Details dazu sind in der Etude détailée format XML [8] geregelt.

4.3 Meldungstyp Übergangsbestimmungen – transitionalProvisionType

4.3.1 Variablenbeschreibungen

Aufgehoben

4.4 Meldungstyp EL-Beträge – elAmountsType

4.4.1 Variablenbeschreibungen

4041.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung mienvergütung mienvergütung FC8 4042.20 amount- EL-Betrag mit Prämi- EL-Betrag mit Prämi- WithHC envergütung envergütung FC9 4042.30 elLimit Begrenzung EL- Begrenzung EL- Betrag Betrag. Bei gewissen Sonderfällen werden die EL begrenzt (Sonderfälle, Plafonierung). Das ELReg muss dazu folgende Informationen erhalten:

= keine Begrenzung

= Begrenzung

= Begrenzung Minimalgarantiefall

Tabelle 7: Variablen Meldungstyp EL-Beträge

4.4.2 Erläuterungen

4042.10 Wenn der EL-Betrag ohne Prämienvergütung (FC7) 0 ist, handelt es sich um Fälle ohne EL-Anspruch jedoch mit Anspruch auf eine KV-Prämienvergütung. 4042.20 Im Rahmen der Plausibilitäten werden die EL-Beträge ohne und mit Prämienvergütung überprüft. Der Grund dafür ist der, dass die Prämienvergütung möglicherweise nicht oder falsch geliefert wird, was zwingend überprüft werden muss. 4042.30 Wenn die Begrenzung des EL-Betrags (FC9, elLimit) den Wert 0 hat, so existiert keine Begrenzung des EL-Betrags. Falls der Code den Wert 1 hat, wird der EL-Betrag bei ausländischen Staatsangehörigen gemäss WEL 2450.01 [1] begrenzt. Die Begrenzung erfolgt auf Stufe Entscheid. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

Mit Code 2 wird angezeigt, dass der EL-Betrag begrenzt ist und es sich um einen Minimalgarantiefall handelt. Minimalgarantiefälle sind EL-Fälle, bei denen der Ausgabenüberschuss kleiner ist als die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie (KV-Prämie). Diese Fälle erhalten nach dem alten Recht im Normalfall die gesamte durchschnittliche KV-Prämie und werden im Feld FC9 mit dem Code 0 (keine Begrenzung) gemeldet . Es gibt aber EL-Stellen, die einen tieferen Betrag als die durchschnittliche KV-Prämie ausrichten, wodurch im Feld FC9 der Code 2 (Begrenzung Minimalgarantiefall) zu melden ist. Nach dem neuen Recht entspricht die EL-Mindeshöhe der höchsten Prämienverbilligung, die der Kanton für Personen ohne EL- oder Sozialhilfeanspruch festgelegt hat, mindestens jedoch 60% der Durchschnittsprämie (Art. 9 Abs. 1 ELG). Bei Personen, bei denen sowohl der Ausgabenüberschuss wie auch die tatsächlichen Krankenversicherungsprämie (E25) unter dem höheren dieser Beträge liegen, entspricht der Gesamtbetrag der jährlichen EL lediglich dem Betrag der tatsächlichen Krankenversicherungsprämie oder dem Ausgabenüberschuss, falls dieser höher ist als die tatsächliche Krankenversicherungsprämie (Rz 3720.04 WEL). Es gibt somit Fälle, in denen die garantierte EL-Mindesthöhe unter dem Betrag der Prämienverbilligung oder Durchschnittsprämie liegt. Zur Information: Bei den Minimalgarantiefällen ist der EL-Betrag ohne KV-Prämie (FC7) Null. Dieser Betrag lässt sich mit den vorhandenen Elementen berechnen (siehe dazu auch Anhang 7.1.4). In Fällen, in denen der Ausgabenüberschuss der EL-Berechnung höher ist als die EL-Mindeshöhe, aber tiefer als der Betrag für die KV-Prämie (tatsächliche Prämie oder Durchschnittsprämie), handelt es sich nicht um einen Minimalgarantiefall und es ist im Feld FC9 der Wert 0 zu melden. Dies gilt auch für Fälle mit «Quotenzuteilung» gemäss Rz 4220.02 WEL.

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4.5 Meldungstyp Berechnungselemente - calculationElements-

Type

4.5.1 Variablenbeschreibungen

4051.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC12 3003.10 otherWealth Andere Vermögen Andere Vermögen 3003.20 (neben Grundeigentum und der selbstbewohnten Liegenschaft) FC13 divested- Verzichtetes Vermö- Betrag des verzichte- Wealth gen ten Vermögens FC46 typeOfDi- Art des Vermögens- 1 = keine gleichwervestedWealth verzichts tige Gegenleistung

= übermässiger Verbrauch FC15 3003.10 otherDebts Andere Schulden Andere Schulden 3003.20 (neben Hypothekarschulden) FC16 4052.30 wealthDeduc- Freibetrag Vermögen Freibetrag des Vertible mögens FC18 wealthConsi- Vermögen anrechen- Massgebendes Verdered bar mögen für die Berechnung des Vermögensverzehrs FC20 3002.10 wealthIncome Vermögenseinkom- Einkommen aus Vermen mögen, Zinsen auf Sparguthaben, Wertschriften, Darlehen, (brutto) jährlicher Betrag FC23 3002.10 usufructIn- Wohnrecht / Nutz- Wohnrecht / Nutzcome niessung niessung, jährlicher Betrag FC24 wealthIncome- Vermögensverzehr Vermögensverzehr, Considered Betrag jährlicher Betrag FC25 wealthIncome- Vermögensverzehr in Ansatz für den Ver- Rate % mögensverzehr in Prozent, gerundet auf 2 Kommastellen FC33 vitalNeeds Lebensbedarf Lebensbedarf, jährlicher Betrag FC34 4052.10 Children Kinderbeteiligung an Kinderbeteiligung an EL EL

= ohne Kinder Jahre an EL beteiligt

= 2 Kinder bis 25 Jahre an EL beteiligt usw. FC41 4052.20 incomeConsi- Einkommen anre- Einkommen anrederedTotal chenbar Total chenbar Total FC50 livingSituation Lebenssituation 0 = Normalfall

= Nutzniessung

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= Mitglied einer Ordensgemeinschaft

Tabelle 8: Variablen Meldungstyp Berechnungselemente

4.5.2 Erläuterungen

4052.10 Bei einer gesonderten Berechnung, bei der der eine Partner zu Hause und der andere im Heim leben, ist die Anzahl der an der EL beteiligten Kinder (FC34) nur beim zu Hause lebenden Partner, nicht aber beim im Heim lebenden Partner, anzugeben. Der Ansprecher (P2 representative = 1) ist nicht Bestandteil der Summe von «Kinderbeteiligung an EL» (FC34 children); auch dann nicht, wenn der Ansprecher die «Lebensbedarfskategorie» (P4 vitalNeedsCategory) «CHILD» enthält. 4052.20 Anrechenbares Einkommen (effektives Erwerbseinkommen und/oder hypothetisches Einkommen), nach Abzügen gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst a ELG, jährlich. Es gelten für die Kalkulation des anrechenbaren Einkommens folgende Grundsätze:

  • Gemeinsame Berechnung: Die Freibeträge und die zu berücksichtigenden Prozentsätze der Einkommen richten sich nach dem Gesetz.

  • Gesonderte Berechnung: Die Freibeträge pro Entscheid entspricht der Hälfte des Freibetrages für Ehepaare. Es ist davon auszugehen, dass bei einer gesonderten Berechnung normalerweise keine Personen mit IV- Taggeld vorkommen. Konkret wird das anrechenbare Einkommen wie folgt kalkuliert: Der Ausdruck rechts muss >= 0 sein, daher FC41 (IncomeConsideredTotal) > max [Par1 *(E6 lucrativeGrossIncome + E28 hypotheticalGrossIncome – Freibe- Es gilt für den Parameter Par1:

  • gemeinsame Berechnung: Falls P3 (pensionKind) des Ansprechers = 994 Es gilt für den Parameter Par2:

  • gemeinsame Berechnung: Falls P3 (pensionKind) des Ansprechers = 994 o 1'300.- (Alleinstehende) o 1'950.- (Ehepaare und Personen mit rentenberechtigten Waisen oder mit Kindern). 4052.30 Beim Freibetrag für das Vermögen sind die nachfolgend beschriebenen Situationen möglich: Gemeinsame Berechnung

  • Lebensbedarfskategorie „kein Lebensbedarf“ (im Heim) (P4 vital- o Freibetrag = 30'000.- (falls erwachsene Person im Heim) oder EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

o Freibetrag = 15'000.- (falls Kind im Heim)

  • Lebensbedarfskategorie „Alleinstehend“ (P4 vitalNeedsCategory = 1, ALONE): o Freibetrag = 30'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) * 15'000.- oder o Freibetrag = 15'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) * 15'000.- (alleinstehende Person, welche den Freibetrag eines Kindes hat).

  • Lebensbedarfskategorie „Ehepaar“ (P4 vitalNeedsCategory = 2, COUPLE): o Freibetrag= 50'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) × 15'000.-

  • Lebensbedarfskategorie „Waise / Kind“ (P4 vitalNeedsCategory = 3, CHILD): o Freibetrag = 15’000.- + FC34 (Anzahl Kinder) * 15'000.- oder o Freibetrag = 30'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) × Par3 (Kind, welches den Freibetrag eines Alleinstehenden hat). Gesonderte Berechnung

  • Freibetrag = (50'000.- + (∑Fall FC34 (Anzahl Kinder)) × 15'000.-) / 2

4.6 Meldungstyp Liegenschaft – realPropertyType

4.6.1 Variablenbeschreibungen

4061.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC10 realProperty Grundeigentum Grundeigentum, exklusive selbstbewohnte Liegenschaft FC14 mortgage- Hypothekarschulden Hypothekarschulden Debts FC44 mortgage- Hypothekarschulden Hypothekarschulden DebtsRealPro- nicht selbstbewohnt von nicht selbstbeperty wohnter Liegenschaft FC21 3002.10 propertyIn- Liegenschaftsertrag Liegenschaftsertrag, come Zinsen aus Miete und Pacht brutto jährlich (ohne Mietwert) FC30 mortgageInte- Hypothekarzins (in- Betrag Hypothekar rest klusive Baurechtszin- und Baurechtszins, sen) jährlich FC31 maintenan- Gebäudeunterhalt Kosten GebäudeunceFees terhalt, jährliche FC32 4062.10 interestFeesE- Hypothekarzins / Ge- Anrechenbarer Hypoligible bäudeunterhalt thekarzins und anrechenbare Gebäudeunterhaltskosten, jährlich

Tabelle 9: Variablen Meldungstyp Immobilien

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4.6.2 Erläuterungen

4062.10 Bei einer gesonderten Berechnung müssen, falls beide Ehegatten im Heim oder Spital leben, Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen hälftig aufgeteilt in der Variablen «Hypothekarzins / Gebäudeunterhalt» (FC32) gemeldet werden. Wenn der Ehegatte zu Hause nicht in der Liegenschaft wohnt, welche einem von beiden gehört, dann müssen die Kosten ebenfalls hälftig aufgeteilt und in der Variablen «Hypothekarzins / Gebäudeunterhalt» (FC32) gemeldet werden.

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4.7 Meldungstyp selbstbewohnte Liegenschaft – housingOwnerType

4.7.1 Variablenbeschreibungen

4071.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC11 4072.10 selfInhabi- Selbstbewohnte Lie- Selbstbewohnte LietatedProperty genschaft genschaft, Freibetrag nicht abgezogen FC17 4072.20 selfInhabi- Freibetrag selbstbe- Freibetrag für die tatedProperty- wohnte Liegenschaft selbstbewohnte Lie- Deductible genschaft FC22 3002.10 rentalValue Mietwert Mietwert der eigenen selbstbewohnten Liegenschaft, jährlich gemäss WEL [1], Rz 3433.02 FC43 mortgage- Dettes hypothécaires Hypothekarschulden DebtsSelfinha- liées à l’immeuble ser- von selbstbewohnter bited vant d’habitation Liegenschaft

Tabelle 10: Variablen selbstbewohnte Liegenschaft

4.7.2 Erläuterungen

4072.10 Bei einer gesonderten Berechnung ist der Wert der selbstbewohnten Liegenschaft hälftig aufzuteilen und für beide Partner im Feld FC11 (selfInhabitatedProperty) zu melden, auch wenn einer der Partner im Heim lebt. 4072.20 Der Freibetrag für eine Liegenschaft bei gesonderter Berechnung eines Ehepaars, bei dem der eine Partner zu Hause und der andere in einem Heim oder Spital leben, ist hälftig auf die beiden Partner aufzuteilen und im Feld FC17 (selfInhabitatedPropertyDeductible) zu melden. Normalfall: Fr. 112'000.- als Eigentümer einer selbst-bewohnten Liegenschaft (Wert kann ändern). Spezialfall «Ein Partner lebt nicht zu Hause»: Fr. 150'000.- für die Liegenschaft eines Ehepaars, bei dem der eine Partner zu Hause und der andere in einem Heim oder Spital lebt. Spezialfall «Empfänger einer Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der UV oder MV»: Fr. 300'000.- (Wert kann ändern). In vielen Fällen kann dieser Spezialfall nicht geprüft werden, da die Existenz einer HE nicht immer geprüft werden kann.

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4.8 Meldungstyp Miete – rentsType

4.8.1 Variablenbeschreibungen

4081.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC19 4082.10 grossRental Bruttomietzins anre- Anrechenbarer jährlichenbar cher Bruttomietzins, inkl. Mietzinszuschlag für rollstuhlgängige Wohnung gemäss Art. 10 Abs.

Bst b Ziff. 3 ELG oder Mietwert inklusiv Nebenkostenpauschale; 0 = Gratis wohnende Personen

FC26 4082.20 rentCategory Mietzinsart Mietzinsart FC27 rentGrossTotal Bruttomietzins Total Gesamter Bruttomietzins oder Mietwert für die gesamte Liegenschaft, jährlich FC28 rentGrossTo- Bruttomietzins Anteil Anteil Bruttomietzins talPart oder Anteil Mietwert für EL-Berechtigte (Mietzinsaufteilung), jährlich FC29 maxRent Mietzinsmaximum Maximaler Mietzins, jährlicher Grenzbetrag FC47 4082.30 rentRegion Mietzinsregion 1 = Grosszentrum

= Stadt charge 1 = Ja FC49 4082.40 familySize Familiengrösse

Tabelle 11: Variablen Meldungstyp Miete

4.8.2 Erläuterungen

4082.10 Falls der der anrechenbare Bruttomietzins 0 ist, handelt es sich um gratis wohnende Personen. Mietzinszuschläge für rollstuhlgängige Wohnungen sind in diesem Feld zu melden und nicht im Feld E26 (übrige Ausgaben). Falls eine oder mehrere Personen des Entscheids zu Hause leben (P12 =1), müssen FC19 (anrechenbarer Bruttomietzins) und FC27 (Bruttomietzins Total) zwingend gemeldet werden, auch wenn diese 0 sein sollten. 4082.20 Folgende Mietzinsarten sind möglich:

  • 0 = kein Mietzins

  • 1 = Bruttomiete jährlich (Miete + Nebenkosten + evtl. Heizkosten)

  • 2 = Mietwert selbstbewohnte Liegenschaft inklusiv Nebenkostenpauschale. 4082.30 Mietzinsregion zivilrechtlicher Wohngemeinde oder Aufenthaltsgemeinde gemäss EDI-Verordnung [10]. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

4082.40 Für diese Variable besteht derzeit kein Verwendungszweck. Es wird den EL-DS empfohlen, einen fixen Wert «1» zu melden.

4.9 Meldungstyp Person – personType

4.9.1 Variablenbeschreibungen

4091.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung nen 1-n, die durch die Verfügung betroffen sind P2 4092.10 representative Ansprechperson Anspruchsperson, welche eine EL begründet P3 4092.20 pensionKind Leistungsart betei- Leistungsart betei- 4092.30 ligte Personen ligte Personen 4092.40 P4 4092.50 vitalNeedsCa- Lebensbedarfskate- Lebensbedarfskatetegory gorie gorie P5 4092.60 maritalStatus Zivilstand gem. Zivilstand gem. standard Personendaten) P12 4092.70 housingMode Wohnsituation Wohnsituation P15 4092.100 degreeOfInva- Invaliditätsgrad in % lidity P6 + 4092.90 legalAddress ZR Wohngemeinde + Zivilrechtliche Wohn- P10 Wohnkanton gemeinde mit BFS- Gemeindenummer sowie Wohnkanton (addressType) P11 + 4092.80 livingAddress Aufenthaltsgemeinde Aufenthaltsgemeinde P13 4092.90 + Aufenthaltskanton mit BFS- Gemeindenummer sowie Aufenthaltskanton (address- Type)

Tabelle 12: Variablen Meldungstyp Person

4.9.2 Erläuterungen

4092.10 Folgende Codes bezüglich Ansprechperson sind erlaubt:

  • 0 = nein (nicht die Ansprechperson)

  • 1 = ja (es handelt sich um die Ansprechperson). Als Ansprecher ist immer eine Person innerhalb eines Entscheides zu melden, welche einen EL-Anspruch begründet 4092.20 Es sind die Codes zur Leistungsart gemäss WL-RR [2], Anhang 7, Element Leistungsart zu verwenden. Es existieren drei Fälle mit dem alten Leistungscode 56 «Ausserordentliche Doppel-Kinderrente (IV)», welche im Jahr 2001 nicht auf die neu gültigen Codes

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überführt wurden und im Rentenregister auch so bestehen (unbekannter Vater) bleiben. Dieser Code ist zu mappen und wie folgt dem ELReg zu melden:

  • 56 → 54 – Ausserordentliche IV-Kinderrente (zur Rente des Vaters) Mit der nächsten Schemaänderung wird dieser Code ins Schema „101-full-decision“ aufgenommen Wenn es sich nicht um eine Leistungsart gemäss WL-RR [2], Anhang 7 handelt (Rente oder Hilflosenentschädigung), gilt das folgende:

  • 991 = keine Leistung Altersversicherung. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person eine bestimmte Grundleistung der Altersversicherung hätte, wenn sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen würde (EL-Anspruch trotz fehlender Grundleistung gemäss WEL [1], Rz 2230.01).

  • 992 = keine Leistung Hinterlassenenversicherung. Dieser Code ist anzugeben, wenn der verstorbene Ehepartner eine bestimmte Grundleistung der Hinterlassenenversicherung hätte, wenn er die Mindestbeitragsdauer erfüllen würde (EL-Anspruch trotz fehlender Grundleistung gemäss WEL [1], Rz 2230.01).

  • 993 = keine Leistung Invalidenversicherung. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person eine bestimmte Grundleistung der Invalidenversicherung hätte, wenn sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen würde (EL-Anspruch trotz fehlender Grundleistung gemäss WEL [1], Rz 2230.01).

  • 994 = IV-Taggeld. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person ein IV- Taggeld erhält.

  • 999 = keine Leistung. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person gemäss Art. 4 Abs. 1 ELG keine Leistung (Rente, Hilflosenentschädigung, Taggeld) erhält und keine virtuelle Leistung (Codes 991 – 993) hat. 50902.03 Hat ein EL-Bezüger sowohl eine Rente als auch eine Hilflosenentschädigung, dann ist unter P3 (Leistungsart) die Rente anzugeben und nicht die Codes zur Hilflosenentschädigung gemäss WL-RR [2] Anhang 7. 4092.30 Hat die Ansprechperson (representative = 1) keine Rente, sondern eine Hilflosenentschädigung zur IV, dann ist der Code der betroffenen Hilflosenentschädigung zur IV gemäss WL-RR [2], Anhang 7 anzugeben. Wenn die Ansprechperson weder eine Rente noch eine Hilflosenentschädigung zur IV bezieht, ist einer der Codes 991 – 994 anzugeben. Bei Ehegatten, welche keine Rente sondern eine Hilflosenentschädigung haben, ist der Code der betroffenen Hilflosenentschädigung gemäss WL-RR [2], Anhang

anzugeben. 4092.40 Bei Kindern mit mehreren Renten ist der kleinere Code mit der Variable P3 zu melden. In jedem Fall müssen die entsprechenden Renten zusammengezählt werden. 4092.50 Folgende Lebensbedarfskategorien sind möglich:

  • 0 = kein Lebensbedarf (im Heim)

  • 1 = Alleinstehend

  • 2 = Ehepaar EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

Es wird die Kategorie des Lebensbedarfs gemeldet, so dass z.B. eine Waise oder ein Kind die Lebensbedarfskategorie 1 (alleinstehend) aufweisen kann. 4092.60 Zivilstand gemäss eCH-0011 (Datenstandard Personendaten):

  • 1 = ledig

  • 2 = verheiratet

  • 3 = verwitwet

  • 4 = geschieden

  • 5 = unverheiratet

  • 6 = in eingetragener Partnerschaft

  • 7 = aufgelöste Partnerschaft

  • 9 = unbekannt. Gemäss ZGB, Art. 94 müssen Brautleute seit 1998 das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, siehe auch Rz 3000.19. 4092.70 Es können folgende Wohnsituationen gemeldet werden:

  • 1 = zu Hause 4092.80 P11 (Aufenthaltsgemeinde) und P13 (Aufenthaltskanton) müssen nur gemeldet werden, wenn diese abweichend zu P6 (Wohngemeinde) und / oder P10 (Wohnkanton) sind. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein Heimaufenthalt vorkommt oder eine umfassende Beistandschaft existiert (Art. 26 ZGB / SR 210)). Für die Wohn- und Aufenthaltsgemeinden gelten die BFS-Nummern der schweizerischen Gemeinden, und für die Aufenthaltsgemeinden zusätzlich die Gemeindenummern des Fürstentums Lichtenstein: Vaduz (BFS-Nr.: 7001), Triesen (BFS-Nr.: 7002), Balzers (BFS-Nr.: 7003), Triesenberg (BFS-Nr.: 7004), Schaan (BFS-Nr.: 7005), Planken (BFS-Nr.: 7006), Eschen (BFS-Nr.: 7007), Mauren (BFS-Nr.: 7008), Gamprin (BFS-Nr.: 7009), Ruggell (BFS-Nr.: 7010), Schellenberg (BFS-Nr.: 7011). 4092.90 Bei den statistischen Grundlagendaten des BSV erfolgt die Verknüpfung der Prämien- und Mietzinsregionen über die BFS-Gemeindenummer. Mit Einführung der Mietzinsregionen per 01.01.2021 (EL-Reform) ist im ELReg-Datenaustausch nicht mehr das Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz3 vom BFS massgebend, sondern der Anhang 1 der EDI-Verordnung [10]. Eine Gemeindefusion mit einer neuen politischen Gemeinde, welche erst nach Redaktionsschluss der EDI- Verordnung genehmigt wird, wird im Anhang 1 nicht enthalten sein und darf im ELReg -Datenaustausch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für unterjährige Gemeindefusionen. Die angepasste EDI-Verordnung mit deren Anhang 1, welche jeweils per 1. Januar in Kraft tritt, ist erstmals im Meldemonat Februar und letztmals im Folgejahr im Meldemonat Januar anzuwenden. Für die Identifikation der Gemeinde des Wohnobjekts, welches in der EL- Berechnung mit der geltenden Mietzinsregion berücksichtigt wurde, ist mit der Variable P6 «Zivilrechtliche Wohngemeinde / legalAddress» die entsprechende

BFS-Gemeindenummer zu melden. Bei Sonderfällen, wo die zivilrechtliche Wohngemeinde nicht mit der Gemeinde des Wohnobjekts übereinstimmt, ist die

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BFS-Gemeindenummer, für welche in der EL-Berechnung die entsprechende Mietzinsregion berücksichtigt wurde, mit der Variable P11 «Aufenthaltsgemeinde / livingAddress» zu melden. Die Mietzinsplausibilitäten sind so ausgerichtet, dass wenn P6 und P11 gemeldet, die Variable P11 anstelle von P6 hinzugezogen wird. 4092.100 Bei Bezügern, die aufgrund zu kurzer Beitragsdauer keine IV-Rente haben (pensionKind 993, siehe Rz 4092.20), ist der durch die EL-Stelle abgeklärte IV-Grad, welcher Voraussetzung für einen EL-Anspruch ist, zu melden.

4.10 Meldungstyp Adresse – addressType

4.10.1 Variablenbeschreibungen

4101.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung P10+ canton Wohnkanton resp. Wohnkanton resp. P13 Aufenthaltskanton Aufenthaltskanton: Kantonskürzel gem. tonAbbreviation- Type]. P6 + municipality Wohngemeinde resp. Wohngemeinde resp. P11 Aufenthaltsgemeinde Aufenthaltsgemeinde: BFS- Nummer der Gemeinde (abweichende nur für Fälle im Heim, in einer Pflegeeinrichtung oder mit umfassender Beistandschaft). P14 4102.20 connectingMu- Anschlussgemeinde Nummer der Annicipality schlussgemeinde (ZH- Gemeindenummer BFS)

Tabelle 13: Variablen Meldungstyp Adresse

4.10.2 Erläuterungen

4102.10 Die Anschlussgemeinde (P14) wird nur im Kanton Zürich gemeldet. Gemeldet wird dabei die BFS-Gemeindenummer jener ZH-Gemeinde, welche für die Verwaltungskostenentschädigung zu berücksichtigen ist. Die Richtigkeit der gemeldeten BFS-Gemeindenummer liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Kantons Zürich.

4.11 Meldungstyp personenbezogene Berechnungselemente –

personalCalculationElementsType

4.11.1 Variablenbeschreibungen

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4111.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

4112.100 pension Wahl zwischen zwei Elementen, je nachdem ob die Person eine Rente bezieht = pensionType oder nicht = noPension- Type E5 hcLcaAllo- Leistungen gemäss Leistungen gemäss wance KVG und VVG KVG und VVG: Beiträge der Krankenversicherung an Heimaufenthalt (Obligatorium oder Überobligatorium), jährlich E6 3002.10 lucrativeGros- Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen sIncome brutto brutto, vor Abzug aller Gewinnungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen, jährlich E28 4112.80 hypotheti- Hypothetisches Ein- Hypothetisches calGrossIn- kommen netto Netto-Einkommen come E12 3002.10 totalPension Total Renten (exkl. Total aller Renten, 4112.10 AHV/IV jährlich E10 3001.10 lppPension BVG-Rente BVG-Rente, jährlich 3002.10 4112.20 E11 3001.10 foreignPension Ausländische Rente Ausländische Rente, 3002.10 jährlich 4112.30 E13 3001.10 otherIncomes Übrige Einkommen übrige Einkommen, 3002.10 jährlich 4112.40 E14 lppWithdra- Betrag Kapitalbezug Kapitalbezug aus 2. walAmount aus der 2. Säule Säule, 0 = kein Kapitalbezug E21 4112.50 patientContri- Patientenbeteiligung Codes für die KatebutionCate- Kategorie gorie der Patientengory beteiligung E24 4112.90 hcFlatHelp Krankenversicherungsprämie pau- Rz 3240.01 WEL schal E25 hcEffective- Krankenversiche- Rz 3240.02 WEL Help rungsprämie effektiv E26 4112.70 otherExpenses Übrige Ausgaben übrige anrechenbare 4112.71 Ausgaben, jährlich E29 4112.110 individualPre- Kantonale individumiumReduc- elle Prämienverbillition gung E30 childrenCosts- Kinderbetreuungs- AssistanceNet konsten netto E31 disabledAllo- Bezüger einer Hilflo- 0 = Nein wanceRecipi- senentschädigung 1 = Ja ent

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Tabelle 14: Variablen personenbezogene Berechnungselemente

4.11.2 Erläuterungen

4112.10 Total aller Renten, inkl. BVG-Rente Feld E10, ausländische Renten Feld E11, andere Renten und Pensionen aller Art (Renten der UVG, der Militärversicherung oder von privaten Versicherungen, Leibrenten). Falls eine hypothetische Rente besteht, muss die Differenz zwischen effektiver und hypothetischer Rente gemeldet werden. 4112.20 Anteil der BVG-Rente vom Total aller Renten (Feld E12); wenn bekannt ist, dass keine BVG-Rente besteht, ist der Betrag 0 zu melden. 4112.30 Anteil der ausländischen Rente vom Total aller Renten (Feld E12); wenn bekannt ist, dass keine ausländische Rente besteht, ist der Betrag 0 zu melden. 4112.40 Sämtliche übrigen anrechenbaren Einkommen, die vorgängig nicht aufgeführt wurden: Verpfründungen, bezogene familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Burgernutzen, Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Zinsertrag aus Vermögensverzicht, Kinder- und Ausbildungszulagen, welche im Erwerbseinkommen nicht enthalten sind, usw. 4112.50 In der EL-Berechnung kommen sowohl die Patientenbeteiligung (E22) als auch die anrechenbare Heimtaxe (E20) vor (siehe Kapitel 5.14). Die Kategorie der Patientenbeteiligung (E21) steht mit den Feldern E19 (Heimtaxe Total), E20 (Heimtaxe anrechenbar) und E22 (Patientenbeteiligung der EL- Berechnung) in folgenden Beziehungen:

  • E21 Code = 1: Die Patientenbeteiligung ist Bestandteil der Heimtaxe. D.h. die Felder E19 (Heimtaxe Total) und E20 (Heimtaxe anrechenbar) enthalten die Patientenbeteiligung.Der Betrag in Feld E22 (Patientenbeteiligung der EL- Berechnung) muss mit dem Wert 0 gemeldet werden. Falls das optionale Feld E18 (Heimtaxe Patientenbeteiligung) gemeldet wird, muss der entsprechende Wert >0 sein.

  • E21 Code = 2: Der Betrag im Feld E22 (Patientenbeteiligung der EL- Berechnung) muss >0 sein. Die Patientenbeteiligung ist nicht Bestandteil der Heimtaxe. D.h. die Felder E19 (Heimtaxe Total) und E20 (Heimtaxe anrechenbar) enthalten die Patientenbeteiligung nicht. Falls das optionale Feld E18 (Heimtaxe Patientenbeteiligung) gemeldet wird, muss der entsprechende

  • E21 Code = 3: Die Patientenbeteiligung wird in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt, weshalb mit dem Feld E22 (Patientenbeteiligung der EL- Berechnung) der Wert 0 zu melden ist. Die Felder E19 (Heimtaxe Total) und E20 (Heimtaxe anrechenbar) enthalten die Patientenbeteiligung nicht.

4112.60 Falls eine DS den Wert für die Patientenbeteiligung nicht führt, d.h. den Wert von E22 (Patientenbeteiligung der EL-Berechnung) nicht kennt, ist der Wert von E22 mit 0 anzugeben. Dies ist notwendig, da E22 ein obligatorisch zu meldendes Feld ist. Falls E22 mit dem Wert 0 gemeldet wird, darf E21 (Patientenbeteiligung Kategorie) nicht den Code 2 (zusätzlich zur Heimtaxe in jährlicher EL) enthalten.

Bei «pension» handelt es sich nicht um eine Variable, sondern um ein Element, welches Variablen enthält. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

4112.70 Alle übrigen anrechenbaren Ausgaben ohne Krankheitskosten, die vorgängig nicht aufgeführt wurden: Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Beiträge an die AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige, usw. Mehrkosten für rollstuhlgängige Wohnungen sind nicht in diesem Feld, sondern unter FC19 (anrechenbarer Bruttomietzins) zu melden. Bei einer gesonderten Berechnung müssen die Ausgaben für geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge an gemeinsame Kinder je hälftig auf die beiden beteiligten Ehegatten aufgeteilt und als Teil der gemeldeten Beträge im Rahmen der Variable E26 (Übrige Ausgaben) gemeldet werden. 4112.71 Regelung der Heimtaxen:

  • Die tageweise Anrechnung der Heimtaxen beim Eintritts- und Austrittsmonat sind dem ELReg nicht zu melden.

  • Stirbt ein EL-Bezüger im Heim, so ist der Todesmonat mit einem «validTo» zu melden.

  • Bei Übertritt eines EL-Bezügers von «zu Hause» ins «Heim» ist der 2. Monat des Heimeintritts als «validFrom» zu melden. D.h. der 1. Monat des Heimeintritts wird noch als «zu Hause lebend» gemeldet.

  • Bei einem medizinisch notwendigen Heimwechsel können für einen gewissen Zeitraum zwei Heimtaxen in der EL-Berechnung berücksichtigt werden. Die doppelte Berücksichtigung ist nicht an das ELReg zu melden. Stattdessen ist bis zum Ende des Monats, in dem der Heimwechsel erfolgt ist, ausschliesslich die Heimtaxe des alten Heims und ab dem Folgemonat die Heimtaxe des neuen Heims zu melden.

4112.80 Hypothetisches Brutto-Einkommen gemäss Art. 14a und 14b ELV [4], jährlich. 4112.90 Bei Fällen mit Direktzahlungen an die Krankenkassen kann es vorkommen, dass das Feld E24 (hcFlatHelp, Krankenversicherungsprämie pauschal) einen sehr geringen Betrag oder den Wert 0 aufweist. Dies kann zu einer Plausibilitätsverletzung (PS-012) der Plausibilitäts-Verletzungs-Kategorie (PVK) 2 führen. 4112.100 Hat eine Person in der EL-Berechnung von Element «pension» keine Einnahmenattribute (AHV-IV-Rente (E2), Hilflosenentschädigung (E3) und Taggelder (E4)), dann ist das Element «noPension» zu melden. 4112.110 Die höchste Prämienverbilligung, die der Kanton für die jeweilige Prämienregion und die jeweilige Altersgruppe für Personen festgelegt hat, die weder EL noch Sozialhilfe beziehen (Art. 9 Abs. 2 Bst. a ELG).

4.12 Meldungstyp Rente – pensionType

Dieses Datenelement ist obligatorisch für Personen, die eine Rente beziehen und kommt einmal vor (1, 1). Für Personen, die keine Rente beziehen, wird anstelle des pensionType-Elements ein noPensionType-Element geschickt (vgl. nächstes Kapitel).

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4.12.1 Variablenbeschreibungen

4121.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung E1 4122.10 compensation- Rentenauszahlende Nummer der AHV- Office AK oder andere Kasse gemäss Stelle www.ahv-iv.info oder

für andere Stellen. E27 compensatio- Rentenauszahlende Nummer der AHVnAgency AHV-Zweigstelle Kassen-Zweigstelle gemäss www.ahviv.info lich E3 4122.20 disabledAllo- Hilflosenentschädi- Hilflosenentschädiwance gung gung (auch solche zur UV oder MV), jährlich E4 4122.30 dailyAllowance Taggelder Taggelder, jährlich (der Kranken-, IV-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung und EO)

Tabelle 15: Variablen Meldungstyp Rente

4.12.2 Erläuterungen

4122.10 Nummer der Kasse, die die AHV- oder IV-Rente zahlt oder 999 für andere Stellen. Es handelt sich nicht um die Durchführungsstelle, die die EL zahlt (diese ist in Feld FC35 (ELStelle) und ggf. in Feld FC37 (EL-Zweigstelle) anzugeben). 4122.20 Die Hilflosenentschädigung ist nur zu melden, wenn sie für die EL-Berechnung berücksichtigt wird (d.h. nur bei Heimbewohnern). Es sind die Hilfslosenentschädigungen sowohl der UV als auch der MV einzutragen. 4122.30 Taggelder müssen bei einer gesonderten Berechnung immer auf beide Ehepartner hälftig verteilt werden. Dies trifft bei allen Taggeldern zu, auch bei solchen der Krankenversicherung. Von der Zusammenrechnung und hälftigen Aufteilung sind ausgenommen:

  • Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung an den Heim- oder Spitalaufenthalt.

  • Hilflosenentschädigungen, sofern sie überhaupt als Einnahme angerechnet werden.

4.13 Meldungstyp keine Rente – noPensionType

4.13.1 Variablenbeschreibungen

Dieses Datenelement ist obligatorisch für Personen, die keine Rente beziehen.

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4131.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung noPension AK leeres Feld welches aussagt, dass die Person keine Rente bezieht. In einem solden Wert 999 (keine Leistung) enthalten.

Tabelle 16: Variablen Meldungstyp keine Rente

4.14 Meldungstyp Heimtaxe – residenceCostsType

4.14.1 Variablenbeschreibungen

4141.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung E15 resi- Heimtaxe Hotellerie Heimtaxe Hotellerie, denceCosts- jährlich Lodging E16 resi- Heimtaxe Pflege Heimtaxe Pflege, denceCost- jährlich sCare E17 resi- Heimtaxe Betreuung Heimtaxe Betreuung, denceCosts- jährlich Assistance E18 4112.50 resi- Heimtaxe Patienten- Heimtaxe PatientendenceCost- beteiligung beteiligung, jährlich sPatientContribution E19 4112.50 resi- Heimtaxe Total Total aller Heimta- 4142.10 denceCost- xen, jährlich (HotellesTotal rie, Pflege, Betreuung und Patientenbeteiligung) E20 4112.50 resi- Heimtaxe anrechen- Anrechenbare Heim- 4112.70 denceCost- bar taxe, jährlich 4112.71 sConsidered 4142.20 E22 4112.50 residencePati- Patientenbeteiligung Patientenbeteiligung 4112.60 entContribu- der EL-Berechnung der EL-Berechnung, 4142.30 tion jährlich E23 residencePati- Persönliche Ausla- Persönliche AuslaentExpenses gen gen für Heimbewohner, jährlich Tabelle 17: Variablen Meldungstyp Heimtaxe

4.14.2 Erläuterungen

4142.10 Effektives Gesamttotal aller Heimtaxen. 4142.20 Falls die effektive Heimtaxe grösser ist die maximal anrechenbare Heimtaxe, ist in der EL-Berechnung die anrechenbare Heimtaxe einzusetzen. Andernfalls ist die effektive Heimtaxe zu verwenden. 4142.30 Bei der Patientenbeteiligung besteht eine Obergrenze für Beiträge an die Heimtaxen im Rahmen der neuen Regelung zur Pflegefinanzierung 2011. EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

4.15 Zu liefernde Merkmale für ablehnende Entscheide ohne Be-

4.15.1 Variablenbeschreibungen

4151.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC1 4012.10 businessCa- EL-Geschäftsfall-Id Eindeutige Fallbe- 4012.20 seIdRPC zeichnung FC2 4022.60 decisionKind Entscheid Entscheidart FC36 decisionId Entscheid-Id Eindeutige Identifikation eines Entscheids FC3 4022.10 decisionDate Verfügungsdatum Datum an dem der Entscheid verfügt wurde FC5 validFrom GültigVon Gültig-ab-Datum des Nicht-Anspruchs auf EL im Format JJJJ- MM (JJJJ ist die vierstellige Jahreszahl, MM ist die zweistellige Monatszahl) FC35 elOffice ELStelle Nummer der meldenden EL-Stelle (3-stellig) FC37 4022.70 elAgency EL-Zweigstelle Nummer der EL- Zweigstelle, nur im Kt. ZH Gemeindenummer BFS, sonst leer nen 1-n, die durch die Verfügung betroffen sind

Tabelle 18: Variablen Meldungstyp ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente

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4.16 Zu liefernde Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

4.16.1 Variablenbeschreibungen

4161.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung FC1 4012.10 businessCa- EL-Geschäftsfall-Id Eindeutige Fallbe- 4012.20 seIdRPC zeichnung FC36 decisionId Entscheid-Id Eindeutige Identifikation eines Entscheids FC35 elOffice ELStelle Nummer der meldenden EL-Stelle (3-stellig) FC37 4022.70 elAgency EL-Zweigstelle Nummer der EL- Zweigstelle, nur im Kt. ZH Gemeindenummer BFS, sonst leer C1 4162.10 actionKind Typ der Meldung Tabelle 19: Variablen Meldungstyp Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

4.16.2 Erläuterungen

4162.10 Der Typ der Meldung wird durch die folgenden Codes festgelegt:

  • 0 = Ungültigkeitsmeldung

  • 1 = Annullationsmeldung.

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Vergabe der EL-Geschäftsfall-Id bei Entscheiden, wenn früher schon Entscheide gefällt worden sind 5000.10 Die folgende Situation wird von den Durchführungsstellen nicht einheitlich gehandhabt: • Das Rentner-Ehepaar Muster mit eigenem Haushalt (Mietwohnung) stellt im

Antrag auf EL.

  • Noch im selben Jahr wird durch die EL-Stelle der Entscheid gefällt, dass das Ehepaar keinen Anspruch auf EL hat (Einnahmenüberschuss) → einheitlicher ablehnender Entscheid.

  • Im Januar 2014 begeben sich Herr und Frau Muster in ein Altersheim und stellen erneut einen Antrag auf EL.

  • Die EL-Stelle entscheidet im März 2014, dass beide Personen ab Januar

Anrecht auf EL haben → gewisse Durchführungsstellen verwenden die gleiche FallId wie in Schritt 2, andere vergeben eine neue FallId.

  • Im Juni 2014 stirbt Herr Muster. Die EL-Zahlungen ab Juli 2014 für Herrn und Frau Muster werden eingestellt → Meldung Abgang einmalig.

  • Im Juli 2014 stellt Frau Muster, welche weiterhin im Altersheim lebt, einen neuen Antrag auf EL.

  • Die EL-Stelle entscheidet im August 2014, dass Frau Muster ab Juli 2014 Anrecht auf EL hat → Meldung positiver Entscheid mit bestehender oder neuer FallId. 5000.20 Ehepaare werden in den Fachanwendungen der EL-Stellen üblicherweise als ein Fall mit einer einzigen FallId geführt. Falls dies nicht sein sollte, muss bei den EL- Stellen für den Datenaustausch eine gemeinsame EL-Geschäftsfall-Id generiert und gemeldet werden. 5000.30 Die Ansprechpersonen werden über die AHVN13 identifiziert. 5000.40 Beim Ableben einer Person wird keine Verfügung über die Einstellung der EL gefällt sondern die EL ohne Entscheid sistiert. Falls die Meldung bezüglich Tod verspätet erfolgt, werden entsprechende Rückforderungen fällig, die nicht Teil des Bestands und somit nicht gemeldet werden. 5000.50 Eine Meldung an das ELReg mit einem entsprechenden Datum gültigBis muss in allen Fällen geschehen.

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Bundesbeitrag an die EL und statistische Datengrundlagen 6000.08 Der Verarbeitungsmonat Mai (Meldemonat Juni) wird vom BSV für die Festsetzung der Bundesbeiträge und der Fallpauschale an die Kantone beigezogen. 6000.09 Der Verarbeitungsmonat Dezember (Meldemonat Januar) wird vom BSV für statistische Indikatoren, Berechnungen und Schätzungen sowie weitere nationale Auswertungen der EL beigezogen. 6000.10 Für die Festsetzung des Bundesanteils in Prozent und der massgebenden Anzahl Fälle für die Verwaltungskosten gelten die Bestimmungen gemäss WEL [1], Kapitel 7.3. 6000.20 Geschäftsfälle, welche aufgrund einer blockierenden Plausibiltätsverletzung gemäss Plausibilisierungshandbuch [7] nicht ins ELReg geladen werden können, werden bei der Festsetzung des Bundesanteils und bei der Ermittlung der Fallzahlen nicht berücksichtigt. Für die Ausscheidung aller übrigen Geschäftsfälle sind die Bestimmungen gemäss WEL [1], Anhang 17, massgebend. 6000.30 Für die Ermittlung des Bundesbeitrages hat jeder Kanton die nachfolgenden Qualitätsvorgaben vom BSV, basierend auf den Plausibilisierungen gemäss Plausibilisierungshandbuch [7], einzuhalten. Als Grundwert gelten die Anzahl gemeldeter Geschäftsfälle pro Kanton. Plausibilisie- Beschreibung rungs-ID PI-002 Bei maximal 2% der gemeldeten Geschäftsfälle enstpricht der gemeldete EL-Betrag ohne Prämienvergütung nicht dem kalkulierten EL-Betrag. PI-008 Bei maximal 2% der gemeldeten Geschäftsfälle entspricht der gemeldete EL-Betrag mit Prämienvergütung nicht dem kalkulierten EL-Betrag. PI-010 Jedes einzelne anrechenbare Einnahmen- und Ausgabenelement ist 0, sodass die Summe auch 0 ist. Dieser Geschäftsfall wird ausgeschieden. Tabelle 20: Die Qualitätsvorgaben an die Plausibilitäten

6000.40 Kurzfristige Programm- oder Schnittstellenanpassungen vor den Meldemonaten Januar und Juni sind auf Seiten des ELReg und auf Seiten der Kantone zu unterlassen. Vorgaben und Ausnahmen dazu werden in der Betriebsgruppe ELReg vereinbart.

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Anhang

7.1 Fallbeispiele

7.1.1 Verarbeitung der Bestandesmeldungen offener EL

MM5 G-Id6 E-Id7 gültigVon gültigBis Code Ent- Code Ent- Status scheid scheidgrund EL-Register

n-ter E-Id ZH22555 closed

  1. MM ZH11 ZH22999 2014-07 6 2, 3 oder 5 active

  2. bis ZH11 ZH22999 2014-07 6 2, 3 oder 5 active n-ter

  3. MM ZH11 ZH22999 2014-07 2015-06 3 4 closed

Tabelle 21: Fallbeispiel Verarbeitung der Bestandesmeldungen offener EL

In einem ersten Schritt wird auf den 1.1.2014 ein positiver EL-Entscheid (Entscheid = 6, EL- Berechtigung; Entscheidgrund = 1, Neuanmeldung) gefällt. Auf den 1.7.2014 wird basierend auf einem Mutationsantrag (Entscheidgrund = 2), einer Teuerungsanpassung (Entscheidgrund = 3) oder einer periodischen Überprüfung / Revision (Entscheidgrund = 5) ein neuer Entscheid gefällt. Dies führt dazu, dass der bisherige erste Entscheid (ZH22555) im ELReg mit dem Status «closed» automatisch beendet wird. Zum Schluss wird im Meldemonat Juli

mit einem gültigBis durch die EL-Stelle ein Abgang gemeldet, so dass der zweite Entscheid (ZH22999) per 2015-06 beendet wird. Ein Abgang wird gemeldet, indem die Bestandesmeldung ein Datum gültigBis enthält und die Felder Entscheid und Entscheidgrund mit den entsprechenden Werten gefüllt werden (Entscheid = 3, keine EL-Berechtigung wegen Abgang; Entscheidgrund = 4, Todesfall). Da ein GültigBis-Datum nicht die Zukunft gemeldet werden kann, ist die Beendigung des Entscheids ZH22999 per 2015-06 frühestens im Meldemont 2015-07 zu melden. Auch wenn eine EL-Stelle von einer in die Zukunft geplanten Beendigung einer EL-Leistung Kenntnis hat (z. Bsp. geplante Auswanderung des EL-Bezügers), sind die Entscheiddaten bis zum Beendigungsmonat weiterhin in den monatlichen Bestandesmeldungen als offene EL-Leistung zu melden. Bei der Lieferung nach Beendigung der EL-Leistung wird der Entscheid ein letztes Mal mit einem „gültigBis“ gemeldet.

7.1.2 Verarbeitung der Bestandesmeldungen bei einem ablehnenden Entscheid (mit oder ohne Berechnungselemente)

MM G-Id E-Id gültigVon gültigBis Code Ent- Code Ent- Status scheid scheidgrund EL-Register

Meldemonat

EL-Geschäftsfall-Id EL-Entscheid-Id EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

1. MM F22 A325119 2014-01 - 1, 2, 4 1 closed oder 5

Tabelle 22: Fallbeispiel Verarbeitung Bestandesmeldungen bei einem ablehnenden Entscheid

Bei einem ablehnenden Entscheid ist das gültigBis-Datum leer zu lassen. Der Entscheid- Code kann 1 (keine EL-Berechtigung aus persönlichen Gründen), 2 (keine EL-Berechtigung aus wirtschaftlichen Gründen), 4 (Rückzug) oder 5 (Nichteintreten) sein. Beim Entscheidgrund handelt es sich um eine Neuanmeldung (Code = 1).

7.1.3 Verarbeitungen der Bestandesmeldungen bei gesonderter Berechnung

Im nachfolgenden Beispiel werden verschiedene ablösende Entscheide ohne Unterbruch gezeigt.

MM G-Id E-Id gültigVon gültigBis Code Ent- Code Ent- Status scheid scheidgrund EL-Register

1. MM F44 2012123 2012-01 1, 2, 4 1 closed oder 5

n-ter F44 2013551 2013-01 6 1 active MM

… F44 2013551 2013-01 6 1 active E-Id 2013551 closed

2014- F44 2014888 2014-05 6 2 active

(Mann)

2014- F44 2014889 2014-05 6 2 active

(Frau)

… F44 2014888 2014-05 6 2 active (Mann)

… F44 2014889 2014-05 6 2 active (Frau)

später F44 2014888 2014-05 2015-01 3 4 closed (Mann)

später F44 2014889 2014-05 2015-01 3 6 closed (Frau)

später F44a 2015333 2015-02 6 2 active

… F44a 2015333 2015-02 6 2 active

später F44a 2015333 2015-02 2015-12 3 4 closed

Tabelle 23: Fallbeispiel gesonderte Berechnung

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Im Rahmen des ersten Entscheides (ablehnender Entscheid) im Januar 2012 nehmen die Merkmale Entscheid und Entscheidgrund die bekannten Werte an. Im Januar 2013 wird basierend auf einem Initialantrag (Entscheidgrund = 1) ein positiver Entscheid gefällt (Entscheid = 6). Per Mai 2014 wird Aufgrund eines Heimeintritts einer oder beider Person(en) eine gesonderte Berechnung mit zwei Entscheiden vorgenommen. Der bisherige Entscheid (2013551) wird im ELReg mit dem Status «closed» automatisch beendet. Mit Hinschied des Mannes im Januar 2015 werden beide Entscheide per Januar 2015 mit der Meldung „gültigBis = 2015-01“ beendet. Der Entscheid der überlebenden Frau enthält den Code Entscheidgrund 6 (=Andere). Auf Verlangen der überlebenden Frau erfolgt ab Februar 2015 unter einer neuen EL- Geschäftsfall-ID (F44a) eine Neuberechnung der EL (Entscheid 2015333). Je nach Handhabung der EL-Stelle kann es auch sein, dass keine neue EL-Geschäftsfall-ID verwendet wird sondern der neue Entscheid (2015333) unter der alten EL-Geschäftsfall-ID (F44) gemeldet wird. Mit Ableben der Frau per Ende 2015 wird der Abgang mit „gültigBis = 2015-12“ gemeldet.

7.1.4 Begrenzung des EL-Betrags: Minimalgarantiefälle in Kantonen mit

garantierter Mindesthöhe der IPV, die unter der durchschnittlichen KV-Prämie liegen Beispiel 1: Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüberschuss tiefer als IPV und Vergleich mit Kanton Zürich Sachverhalt Eine Person mit einer Altersrente lebt im Kanton Bern in der Prämienregion 1. Sie zahlt monatlich einen Bruttomietzins von 1000 Franken. Sie bezieht eine Altersrente von monatlich

Franken und eine BVG-Rente von monatlich 700 Franken. Der Betrag der Durchschnittsprämie für die Krankenversicherung beträgt 509 Franken im Monat. Der Kanton Bern zahlt den erwachsenen Personen in der einkommensschwächsten Kategorie (ohne Personen mit Sozialhilfe) in der Prämienregion 1 eine monatliche Prämienverbilligung (IPV) in Höhe von 221 Franken, welche tiefer liegt als die Durchschnittsprämie von 509 (alles Ansätze im Jahr 2017). Kalkulation und Meldung an das ELReg

Bern Zürich1)

Ausgaben

Betrag für den allg. Lebensbedarf 19 290 19 290 Bruttomiete 12 000 12 000 Krankenkassenprämie (Durchschnittsprämie) 6 108 6 108 Total Ausgaben 37 398 37 398

Einnahmen AHV-Rente 26 400 26 400 BVG-Rente 8 400 8 400 EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

Total Einnahmen 34 800 34 800

Ausgaben - Einnahmen 2 598 2 598 Mindestgarantie 2 652 6 108 = IPV, wenn Ausgabenüberschuss tiefer als IPV EL-Betrag mit Prämienvergütung: 2 652 6 108 EL-Betrag ohne Prämienvergütung: 0 0 1) Ausgaben- und Einnahmenelemente analog wie bei Bern (Ansätze 2017)

Tabelle 24: Minimalgarantiefall Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüberschuss tiefer als IPV

Meldungstyp EL-Beträge: Kanton Bern

Meldungstyp EL-Beträge: Kanton Zürich

Beispiel 2: Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüberschuss zwischen IPV und Durchschnittsprämie Sachverhalt Eine Person mit einer Altersrente lebt im Kanton Bern in der Prämienregion 1. Sie zahlt monatlich einen Bruttomietzins von 1100 Franken. Sie bezieht eine Altersrente von monatlich

Franken und eine BVG-Rente von monatlich 700 Franken. Der Betrag der Durchschnittsprämie für die Krankenversicherung beträgt 509 Franken im Monat. Der Kanton Bern zahlt den erwachsenen Personen in der einkommensschwächsten Kategorie (ohne Personen mit Sozialhilfe) in der Prämienregion 1 eine monatliche Prämienverbilligung (IPV) in Höhe von 221 Franken. Kalkulation und Meldung an das ELReg

Bern

Ausgaben

Betrag für den allg. Lebensbedarf 19 290 Bruttomiete 13 200 Krankenkassenprämie (Durchschnittsprämie) 6 108 Total Ausgaben 38 598

Einnahmen EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

AHV-Rente 26 400 BVG-Rente 8 400

Total Einnahmen 34 800

Ausgaben - Einnahmen 3 798 Mindestgarantie 2 652 = IPV, wenn Ausgabenüberschuss tiefer als IPV EL-Betrag mit Prämienvergütung: 3 798 EL-Betrag ohne Prämienvergütung: 0

Tabelle 25: Minimalgarantiefall Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüberschuss zwischen IPV und Durchschnittsprämie

Meldungstyp EL-Beträge: Kanton Bern

7.2 Merkmalskatalog gemäss Datenaustauschkonzept

Nachfolgend werden die einzelnen Merkmale (Felder) der Meldungstypen tabellarisch aufgelistet. Pro Feld sind die folgenden Charakteristika aufgelistet: 1. Nummer: Eindeutige Nummer des Merkmals (Feldes). 2. Bezeichnung: Name des Merkmals. 3. Beschreibung: Beschreibung des Merkmals (falls notwendig mit Erklärungen und / oder offenen Aspekten). 4. Datentyp: Folgende Datentypen werden zugeordnet: a. Numeric b. String (Beliebige Zeichenfolge, wobei die maximale Länge erst im technischen Konzept festgelegt wird) c. DateTime (Datum und Zeit, wobei die Datumsfelder für die Merkmale Gültig- Von und GültigBis im Format Monat und Jahr geliefert werden JJJJ-MM) d. Datetimeoffset (Periode) e. Money (Auf ganze Frankenbeträge gerundet) f. Bool (für ja / nein - Informationen) 5. Obligatorisches Merkmal (j/n): Falls n angegeben, ist das Merkmal optional, andernfalls (j) handelt es sich um ein obligatorisch mit Inhalt zu meldendes Merkmal.

7.2.1 Meldungstyp Fall

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp FC1 EL-Geschäftsfall-Id Geschäftsfall-Id, die von der EL-Stelle für businessCaseIdRPC String j den Datenaustausch vergeben wird

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp FC2 Entscheid 1 = keine EL-Berechtigung aus persönlidecisionKind chen Gründen

= keine EL-Berechtigung aus wirtschaftlichen Gründen

= keine EL-Berechtigung wegen Abgang

= keine EL-Berechtigung wegen Rückzug Numeric j

= keine EL-Berechtigung wegen Nichteintreten (z. Bsp. wegen nicht rechtzeitig vorliegendem kompletten Antrag)

= keine EL-Berechtigung wegen zu hohem Vermögen FC36 Entscheid-Id vgl. Kapitel 4.1.9 String j decisionId FC3 Verfügungsdatum Datum der Verfügung durch EL-Stelle DateTime j decisionDate FC4 Entscheidgrund 1 = Neuanmeldung (Verfügung basierend decisionCause auf Initialantrag)

= Neuberechnung (Mutation für ein oder mehrere Mitglieder eines Falls basierend auf Mutationsantrag)

= Teuerungsanpassung (Mutation für Numeric j alle Fälle)

= Todesfall

= Periodische Überprüfung / Revision

= Andere 7= Auslandaufenthalt

= Meldepflichtverletzung FC5 GültigVon Datum im Format JJJJ-MM DateTime j validFrom FC6 GültigBis Datum im Format JJJJ-MM DateTime n validTo FC7 EL-Betrag ohne Prämienvergü- EL-Betrag ohne Krankheitskosten, exklusiv tung Vergütung der KV-Prämie, jährlich amountNoHC 0 = Fälle, die nur Anspruch auf KV- Money j Prämienvergütung oder kein EL-Anspruch haben FC8 EL-Betrag mit Prämienvergü- EL-Betrag ohne Krankheitskosten, inklusiv tung Money j Vergütung der KV-Prämie, jährlich amountWithHC FC9 Begrenzung EL-Betrag Information zur Begrenzung des ELelLimit Betrags (Sonderfälle, Plafonierung)

= keine Begrenzung Numeric j

= Begrenzung

= Begrenzung Minimalgarantiefall FC10 Grundeigentum Grundeigentum exklusiv selbstbewohnte Money j realProperty Liegenschaft FC11 Selbstbewohnte Liegenschaft Selbstbewohnte Liegenschaft, Freibetrag Money j selfInhabitedProperty nicht abgezogen FC12 Andere Vermögen Andere Vermögen (Sparguthaben, WertotherWealth schriften, Barschaft, Lebensversicherung, Money j Viehhabe, Fahrhabe) FC13 Verzichtetes Vermögen Nettovermögensverzicht Money j divestedWealth FC14 Hypothekarschulden Hypothekarschulden Money j mortgageDebts FC15 Andere Schulden Andere Schulden Money j otherDebts EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp FC16 Freibetrag Vermögen Freibetrag Vermögen Money j wealthDeductible FC17 Freibetrag selbstbewohnte Lie- Freibetrag für selbstbewohnte Liegengenschaft Money j schaft selfInhabitedPropertyDeductible FC18 Vermögen anrechenbar Für die Berechnung des Vermögensver- Money j wealthConsidered zehrs anrechenbares Vermögen FC19 Bruttomietzins anrechenbar Anrechenbarer jährlicher Bruttomietzins, grossRental inkl. Mietzinszuschlag für rollstuhlgängige Wohnung gemäss Art. 10 Abs. 1 Bst b Ziff. Money j

ELG oder Mietwert inklusiv Nebenkostenpauschale; 0 = Gratis wohnende Personen FC20 Vermögenseinkommen Zinsen auf Sparguthaben, Wertschriften, Money j wealthIncome Darlehen (brutto), jährlich FC21 Liegenschaftsertrag Zinsen aus Miete und Pacht brutto, ohne Money j propertyIncome Mietwert, jährlich FC22 Mietwert8 Mietwert der eigenen selbstbewohnten Money j rentalValue Wohnung, jährlich FC23 Wohnrecht / Nutzniessung Ertrag aus Wohnrecht und Nutzniessungs- Money j usufructIncome vermögen, jährlich FC24 Vermögensverzehr Betrag Betrag Vermögensverzehr, jährlich Money j wealthIncomeConsidered FC25 Vermögensverzehr in % Ansatz für den Vermögensverzehr in Pro- Numeric j wealthIncomeRate zent (gerundet auf 2 Dezimalstellen) rentCategory 1 = Jährlicher Bruttomietzins (Nettomietzins + Nebenkosten + evtl. Heizkostenpau- String j schale)

= Mietwert selbstbewohnte Liegenschaft inklusiv Nebenkostenpauschale FC27 Bruttomietzins Total Bruttomietzins oder Mietwert für die Money j rentGrossTotal ganze Wohnung, jährlich FC28 Bruttomietzins Anteil Bruttomietzins oder Mietwert für EL- Money j rentGrossTotalPart Berechtigte (Mietzinsaufteilung), jährlich FC29 Mietzinsmaximum Maximaler Mietzins, Grenzbetrag, jährlich Money j maxRent FC30 Hypothekarzins (inklusive Bau- Effektiver Hypothekar- und Baurechtszins, rechtszinsen) Money j jährlich mortgageInterest FC31 Gebäudeunterhalt Kosten für Gebäudeunterhalt, jährlich Money j maintenanceFees FC32 Hypothekarzins / Gebäudeun- Anrechenbarer Hypothekarzins und anreterhalt chenbare Gebäudeunterhaltskosten, jähr- Money j interestFeesEligible lich FC33 Lebensbedarf Lebensbedarf jährlich Money j vitalNeeds bei Heimberechnung = 0 FC34 Kinderbeteiligung an EL 0 = ohne Kinder bis 25 Jahre children 1 = 1 Kind bis 25 Jahre an EL beteiligt Numeric j

= 2 Kinder bis 25 Jahre an EL beteiligt etc. FC35 ELStelle Nummer der EL-Stelle (gemäss WEL [1], Numeric j elOffice Anhang 15, Ziffer 1.1.1 FC37 EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (BFS- Numeric n elAgency Gemeindenummer)

Mietwert gemäss WEL [1], Rz 3433.02 EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp FC41 Einkommen anrechenbar Total Anrechenbares Einkommen (effektives Er- IncomeConsideredTotal werbseinkommen und/oder hypotheti- Money j sches Einkommen), nach Abzügen gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. a ELG, jährlich FC42 Entscheid-Id des Partner-Ent- Dieses Feld ist nur zu liefern, falls es sich scheids beim Entscheid um eine gesonderte BedecisionIdPartnerDecision rechnung handelt. In einem solchen Fall ist String n die Entscheid-Id (decisionId (FC36)) des Partners zu melden. FC43 Hypothekarschulden selbstbe- Hypothekarschulden von selbstbewohnter wohnt Liegenschaft Money j mortgageDebtsSelfinhabited FC44 Hypothekarschulden nicht Hypothekarschulden von nicht selbstbeselbstbewohnt wohnter Liegenschaft Money j mortgageDebtsRealProperty FC45 Datum Eingang EL-Gesuch Datum in Format JJJJ-MM-TT DateTime n requestDateOfReceipt FC46 Art des Vermögensverzichts 1 = keine gleichwertige Gegenleistung typeOfdivestedWealth (noEquivalentCompensation) Numeric n

= übermässiger Verbrauch (excessively- Consume) FC47 Mietzinsregion 1 = Grosszentrum (bigCity) rentRegion 2 = Stadt (city) Numeric j

= Land (country) Numeric j wheelchairSurcharge 1 = Ja (true) FC49 Familiengrösse Familiengrösse (inkl. Familienmitglieder familySize ausserhalb der EL-Berechnung) Numeric j

= 1 Familienmitglied

= 2 Familienmitglieder etc. FC50 Lebenssituation 0 = Normalfall (normal) livingSituation 1 = Nutzniessung (usufructuary) Numeric j

= Mitglied einer Ordensgemeinschaft (congregation) Tabelle 26: Merkmale Meldungstyp Fall

7.2.2 Meldungstyp Person

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp Numeric j vn troffenen Personen Bool j representative 1 = ja P3 Leistungsart beteiligte Codes gemäss WL-RR [2], Anhang 7, Element Personen Leistungsart. pensionKind Wenn keine Leistungsart gemäss WL-RR:

= keine Leistung Altersversicherung Numeric j

= keine Leistung Hinterlassenenversicherung

= keine Leistung Invalidenversicherung

= keine Leistung

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obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp vitalNeedsCategory 1 = Alleinstehend (ALONE)

= Ehepaar (COUPLE)

= Waise/Kind (<11 Jahre), (CHILD)

= Jugendlicher (>=11 Jahre), (TEENAGER) String j Es wird die Kategorie des Lebensbedarfs gemeldet, so dass z. Bsp. eine Waise oder ein Kind die Lebensbedarfskategorie 1 (Alleinstehend) aufweisen kann. P5 Zivilstand gemäss eCH- 1 = ledig

(Datenstandard 2 = verheiratet Personendaten) 3 = verwitwet maritalStatus 4 = geschieden Numeric j

= unverheiratet

= in eingetragener Partnerschaft

= aufgelöste Partnerschaft

= unbekannt P6 ZR Wohngemeinde Zivilrechtliche Wohngemeinde, BFSmunicipality (le- Gemeindenummer Numeric j galAddress) P10 Wohnkanton Kantonskürzel gemäss String j canton (legalAddress) [eCH-0007: cantonAbbreviationType] P11 Aufenthaltsgemeinde Abweichend zu P6 (wenn u.a. im Heim oder mit municipality (livingA- umfassender Beistandschaft (Art. 26 ZGB / SR Numeric n ddress) 210)), BFS-Gemeindenummer String j housingMode 2 = im Heim P13 Aufenthaltskanton Kantonskürzel gemäss [eCH-0007: cantonAbbre- String n canton (livingAddress) viationType] P14 Anschlussgemeinde Nummer der ZH-Anschlussgemeinde, BFSconnectingMunicipality Gemeinde-Nummer gemäss [eCH-0007:municipa- Numeric n lityIdType] P15 Invaliditätsgrad Invaliditätsgrad in % Numeric n degreeOfInvalidity Tabelle 27: Merkmale Meldungstyp Person

7.2.3 Meldungstyp Personenbezogene Berechnungselemente

obliga- Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch E1 Rentenauszahlende AK-Nummer gemäss www.ahv-iv.ch AK oder andere Stelle (Bsp. für AK Bern = 2) oder 999 für andere Stellen Numeric n compensationOffice E27 Rentenauszahlende Nummer der AHV-Zweigstelle gemäss www.ahv-iv.ch AHV-Zweigstelle Numeric n (Bsp. für AHV-Zweigstelle Stadt Bern = 38) compensationAgency AHV-/IV-Rente, jährlich Money j avsAiPension E3 Hilflosenentschädi- Jahresbetrag der Hilflosenentschädigung, nur wenn gung sie für die EL-Berechnung angerechnet wird (d.h. nur Money j disabledAllowance bei Heimbewohnern), jährlich E4 Taggelder Taggelder (der Kranken-, IV-, Unfall- und Arbeitslo- Money j dailyAllowance senversicherung, EO), jährlich

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obliga- Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch E5 Leistungen gemäss Beiträge der Krankenversicherung an Heimaufenthalt KVG und VVG Money j (Obligatorium und Überobligatorium), jährlich hcLcaAllowance E6 Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen brutto vor Abzug aller Gewinbrutto nungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen, jähr- Money j lucrativeGrossIncome lich E28 Hypothetisches Einkommen netto Hypothetisches Einkommen gemäss Art. 14a und 14b Money j hypotheticalGrossIn- ELV, jährlich come E12 Total Renten (exkl. Total aller Renten, inkl. „E10-BVG-Rente“, „E11-Aus- AHV/IV (E2)) ländische Renten“, andere Renten und Pensionen al- Money j totalPension ler Art (Renten der UVG, der Militärversicherung oder von privaten Versicherungen, Leibrenten), jährlich E10 BVG-Rente Davon (E12) BVG-Rente, jährlich. Wenn bekannt, dass Money n IppPension keine BVG-Rente, dann ist der Betrag 0 zu melden. E11 Ausländische Rente Davon (E12) Ausländische Rente, jährlich. Wenn beforeignPension kannt, dass keine Ausländische Rente, dann ist der Money n Betrag 0 zu melden. E13 Übrige Einkommen Alle übrigen anrechenbaren Einnahmen, jährlich: Alle otherIncomes Einnahmen, die vorgängig nicht aufgeführt wurden wie: Verpfründung, bezogene familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Burgernutzen, Ertrag aus unverteil- Money j ten Erbschaften, Zinsertrag aus Vermögensverzicht, Kinder- und Ausbildungszulagen, welche im Erwerbseinkommen nicht enthalten sind etc. E14 Betrag Kapitalbezug aus der 2. Säule 0 = kein Kapitalbezug (muss in einer zukünftigen Wei- Money j IppWithdrawalA- sung enthalten sein) mount E15 Heimtaxe Hotellerie (Optionales Feld), jährlich Money n residenceCostsLodging E16 Heimtaxe Pflege (Optionales Feld), jährlich Money n residenceCostsCare E17 Heimtaxe Betreuung residenceCostsAs- (Optionales Feld), jährlich Money n sistance E18 Heimtaxe Patientenbeteiligung (Optionales Feld), jährlich Money n residenceCostsPatient- Contribution E19 Heimtaxe Total Total Hotellerie, Pflege, Betreuung und Patientenbe- Money j residenceCostsTotal teiligung, jährlich E20 Heimtaxe anrechenbar In der EL-Berechnung berücksichtigte Heimtaxe, jähr- Money j residenceCostsConsi- lich dered E21 Patientenbeteiligung Patientenbeteiligung: Kategorie 1 = Bestandteil der Heimtaxe (in E19 und E20 enthalpatientContribution- ten) Category 2 = zusätzlich zur Heimtaxe in jährlicher EL (in E19 String j

und E20 nicht enthalten. Auszuweisen in E22) enthalten)

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obliga- Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch E22 Patientenbeteiligung der EL-Berechnung Jährlicher Betrag Money j residencePatientContribution E23 Persönliche Auslagen residencePatientEx- Persönliche Auslagen für Heimbewohner, jährlich Money j penses E24 Krankenversicherungsprämie pauschal Jährlich Money j hcFlatHelp E25 Krankenversicherungsprämie effektiv (Optionales Feld), jährlich Money j HCEffectiveHelp E26 Übrige Ausgaben Alle übrigen anrechenbaren Ausgaben ohne KrankotherExpenses heitskosten, jährlich: Alle Ausgaben ohne Krankheitskosten, die vorgängig nicht aufgeführt wurden wie: Money j Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Beiträge an die AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige, etc. E29 Individuelle Prämien- Kantonale individuelle Prämienverbilligung verbilligung individualPremiumRe- Money j duction

E30 Kinderbetreuungskosten netto childrenCostsAs- Netto-Betreuungskosten für die familienergänzende Money n sistanceNet Betreuung von Kindern unter 11 Jahren

E31 Bezüger einer Hilflo- 0 = Nein (false) senentschädigung 1 = Ja (true) disabledAllowanceRe- Numeric j cipient

Tabelle 28: Merkmale Meldungstyp personenbezogene Berechnungselemente

7.2.4 Zu liefernde Merkmale für abgelehnte Entscheide ohne Berechnungsobliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch FC1 EL-Geschäftsfall-Id Fall-Id, die von der EL-Stelle vergeben und benutzt caseIdRPC String j wird FC2 Entscheid Bei abgelehnten Entscheiden sind nur die Code- Numeric j decisionKind werte 1, 4 oder 5 möglich. FC36 Entscheid-Id vgl. Kapitel 4.1.9 String j decisionId FC3 Verfügungsdatum Datum der Verfügung durch EL-Stelle DateTime j decisionDate

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obliga- Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch FC5 GültigVon Datum im Format JJJJ-MM DateTime j validFrom FC35 ELStelle Nummer der EL-Stelle (gemäss WEL [1], Anhang 15, Numeric j elOffice Ziffer 1.1.1 FC37 EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (BFS- Numeric n elAgency Gemeindenummer) Numeric j vn troffene Person Tabelle 29: Merkmale für abgelehnte Entscheide ohne Berechnungselemente

7.2.5 Zu liefernde Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

obliga- Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch FC1 EL-Geschäftsfall-Id Fall-Id, die von der EL-Stelle vergeben und benutzt caseIdRPC String j wird FC36 Entscheid-Id vgl. Kapitel 4.1.9 String j decisionId FC35 ELStelle Nummer der EL-Stelle (gemäss WEL [1], Anhang 15, Numeric j elOffice Ziffer 1.1.1 FC37 EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (BFS- Numeric n elAgency Gemeindenummer) Numeric j actionKind 1 = Annullationsmeldung Tabelle 30: Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

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7.3 Übersicht der 3 Optionen bei einem IT-Providerwechsel

Ausgangssituation (Monat M) Situation nach dem Wechsel (Monat M+1) Alle drei Optionen sind möglich, solange die EL-Zeiträume keine Lücken haben. Situation de départ (mois M) Situation après le changement (mois M+1) Les trois options sont possibles, du moment que les périodes de PC ne présentent pas de trou.

Bearbeitung von laufenden Fällen Traitement des cas en cours

Option 1 Option 2 Option 3

Pool 2 erstellt einen Pool 2 behält die Ids Pool 1 Pool 1 Pool 2 benutzt neue IDs Pool 1 muss den Beispiel neuen Entscheid für + alle Informationen keine Meldung keine Meldung (neue Fall+Entscheid) Entscheid schliessen denselben Fall Pool 2 crée une Pool 2 conserve les ID Pool 1 Pool 1 Pool 2 utilise de nouveaux ID Pool 1 doit Exemple nouvelle décision pour + toutes les informations pas d'annonce pas d'annonce (nouveaux cas+décision) fermer la décision le même cas

Pool 1 Pool 2 Pool 2 Pool 2 Pool 1

Wechsel - Changement - 01.12.2024 elOffice 401 401 401 401 401 elAgency 1234 1234 1234 1234 1234 businessCaseIdRPC Fall1 Fall1 Fall1 Fall2 Fall1 decisionId Entscheid1 Entscheid1 Entscheid2 Entscheid2 Entscheid1 vn 7560000000002 7560000000002 7560000000002 7560000000002 7560000000002 validFrom 01.2024 01.2024 12.2024 12.2024 01.2024 validTo 11.2024 decisionKind 6 EL-Berechtigung / droit aux PC 6 6 6 3 decisionCause 1 Neuanmeldung / nouvelle annonce 1 6 6 6 requestDateOf Receipt 07.01.2024 07.01.2024 decisionDate 23.01.2024 23.01.2024 01.12.2024 01.12.2024 05.11.2024

decisionKind : 3 = Abgang / départ decisionCause: 6 = Andere / autre decisionCause: 6 = Andere / autre Entscheid1 wird automatisch durch die Entscheid2 -Meldung geschlossen Entscheid1 muss geschlossen werden (neuer Fall). (gleicher Fall). Entscheid1 est automatiquement fermée par l'annonce de Entscheid2 Entscheid1 doit être fermée (nouveau cas). (même cas).

Bearbeitung von abgeschlossenen Fällen Traitement des cas clôturés

Pool 1 Pool 1 meldet nichts mehr. Pool 2 meldet nichts mehr. elOffice 401

Wechsel - Changement Pool 1 n'annonce plus rien. Pool 2 n'annonce plus rien. elAgency 1234 decisionId Entscheid10 vn 7560000000002 validFrom 01.2024 validTo 09.2024 decisionKind 3 Abgang / départ decisionCause 4 Todesfall / décès requestDateOf Receipt decisionDate 24.09.2024

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