Nachtrag 9 zu den Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen; gültig ab 01.01.2022

Nachtrag Nr. 9 zu den Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen

Gültig ab 1. Januar 2022

Stand: Datum

318.107.07 d WRAK

01.22

Vorbemerkungen zum Nachtrag 9, gültig ab 1. Januar 2022

Hauptrevision

Struktur der Berichterstattung zur Hauptrevision In der Einleitung, muss die Anzahl Tage pro Revisor/in, die für die Revision der AHV-Kasse eingesetzt wurden, angegeben werden. Punkt 3 wurde ebenfalls ergänzt. Punkte, die in der Revision nicht geprüft wurden, sind nun explizit zu erwähnen.

Übertragene Aufgaben und Arbeiten durch Dritte Eine separate Tabelle, die alle Übertragenen Aufgaben auflistet, ist nun erforderlich und wird bei jeder Hauptrevision aktualisiert.

Das Beitragsbezugs- und Inkassoverfahren Hinzufügung einer zusätzlichen Kontrolle bezüglich «Strafverfahren aufgrund von Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeitragsanteilen».

Arbeitgeberkontrollen Ergänzung der Bestimmung, dass die Kontrollen « grundsätzlich » an Ort und Stelle durchgeführt werden müssen.

Erwerbsausfallentschädigung (EO) für Dienstleistende und die Teilnahme an J+S-Kursen Der Titel der Randziffer wurde umbenannt und zwei neue Kontrollpunkte hinzugefügt: Die Prüfung der von der Ausgleichskasse erfassten Eingabeparameter für den Leistungsanspruch und -berechnung der EO und die Anwendung des Systems SEODOR gemäss Rz 6012.2 ff WEO.

Neue Randziffern bezüglich EO – 2403.1: Mutterschaftsentschädigung (MSE) – 2403.2: Vaterschaftsentschädigung (VSE) – 2403.3: Betreuungsentschädigung

Ergänzungsleistungen Anpassungen nach dem Inkrafttreten der EL-Reform: – Anrechnung eines übermässigen Vermögensverbrauchs – Vorschussleistungen bei verzögerter Bearbeitungsdauer – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforderungen von rechtmässig bezogener EL von den Erben EDI BSV | Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.107.07 d

Neue Randziffer – 2406 : Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Versicherungsausweis Aufgehoben

Eröffnung und Führung der Individuellen Konti « IK-Eröffnung mit und ohne Vorlage des Versicherungsausweises » ersetzt durch « IK-Eröffnung bei Neueintritt ».

Buchführung « Fotokopie » ersetzt durch « Auszug ».

Anhang Anhang ergänzt.

Abschlussrevision

Übrige Kontokorrentkonten, Guthaben und Schulden (ausgenommen Rz 3057) Konto 1110 hinzugefügt.

EL-Konten Neue Punkte: – Die Anteile des Bundes und des Kantons an die Ergänzungsleistungen explizit bestätigen – Berichten ob die Belastungen der Verwaltungsrechnung im Rk

ausschliesslich die EL betreffen

Neue Randziffer – 3058.1 ÜL-Konten

Gliederung des Berichts Anforderungen an die Struktur des Berichts ergänzt.

Die Änderungen sind mit dem Vermerk 1/22 gekennzeichnet.

EDI BSV | Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.107.07 d