Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

D-5937/2006

Asyl und Wegweisung

Rubrum

Abteilung IV {T 0/2}

Urteil vom 17. März 2008

Besetzung

Richter Walter Lang (Vorsitz), Richter Beat Weber, Richter Robert Galliker, Gerichtsschreiber Martin Maeder.

Parteien

A._______, geboren (...), Côte d'Ivoire, (...), Beschwerdeführer,

gegen

Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern Vorinstanz.

Gegenstand

Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. Mai 2006 / N (...).

D-5937/2006

Regeste

Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. M... Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. M...

Dispositiv

Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2. Die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist mittels beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3. Dieses Urteil geht an:

  • den Beschwerdeführer (eingeschrieben; Beilage: Einzahlungsschein)

  • das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie)

  • das B._______ des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie)

Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber:

Walter Lang Martin Maeder

Versand: