D-5937/2006
Asyl und Wegweisung
Rubrum
Abteilung IV {T 0/2}
Urteil vom 17. März 2008
Besetzung
Richter Walter Lang (Vorsitz), Richter Beat Weber, Richter Robert Galliker, Gerichtsschreiber Martin Maeder.
Parteien
A._______, geboren (...), Côte d'Ivoire, (...), Beschwerdeführer,
gegen
Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern Vorinstanz.
Gegenstand
Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. Mai 2006 / N (...).
D-5937/2006
Regeste
Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. M... Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. M...
Dispositiv
Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:
1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
2. Die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist mittels beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
3. Dieses Urteil geht an:
den Beschwerdeführer (eingeschrieben; Beilage: Einzahlungsschein)
das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie)
das B._______ des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie)
Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber:
Walter Lang Martin Maeder
Versand: