Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde; Stillstand der Fristen
Rubrum
Gericht: Bundesgericht
Datum: 20.08.2018
Zusammenfassung
Bei der Berechnung der Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags ist der Fristenstillstand zu berücksichtigen. Der Ausschluss des Fristenstillstandes für das Schlichtungsverfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) findet keine Anwendung.