Weisung zu den Regelmeldepflichten (01.05.2023)
Weisung zu den Regelmeldepflichten Datum des Inkrafttretens: 1. Mai 2023
1 Meldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten
1.1 Änderung Name Emittent Spätestens bis 10.00 Uhr am • Name (Firma) (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (Firma) letzten Börsentag vor dem Datum • BX Ticker (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com der Börsenumstellung. Die • Webseite (alt/neu) Börsenumstellung muss spätestens am 5. Börsentag nach dem Eintrag Beilagen: im Handelsregister erfolgen. • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug • Elektronische Kopie Statuten
1.2 Adressänderung Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Adresse(n) (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an: Hauptsitz Eintrag im Handelsregister • zulassung@bxswiss.com Beilage: • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
1.3 Änderung Revisionsstelle Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Name Revisionsstelle (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an: (externe Revision) Eintrag im Handelsregister • zulassung@bxswiss.com Beilage: • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
1.4 Änderung des Sobald bekannt • Stichtag (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an:
Bilanzstichtag • zulassung@bxswiss.com
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 1.5 Wechsel der Zahlstelle Spätestens am Tag vor Eintritt der • Zahlstelle (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an: Rechtswirksamkeit des Wechsels • zulassung@bxswiss.com
1.6 Änderung der • Bekannt zu gebende Sobald bekannt Beilage: Mitteilung via E-Mail an: Ansprechpersonen Kontaktpersonen: siehe • Formular Ansprechpersonen • zulassung@bxswiss.com Formular Ansprechpersonen via Webseite BX Swiss
1.7 Änderung folgender Sobald bekannt • Neuer Weblink Mitteilung via E-Mail an:
Weblinks (URL): • zulassung@bxswiss.com
1.7.1 Webseite Emittent
1.7.2 Verzeichnis der Ad hoc-Mitteilungen (Ziff. 4.6 Weisung Ad hoc-Publizität)
1.7.3 Verzeichnis der Jahres- und Halbjahresabschlüsse
2 Meldepflichten im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV)
2.1 Datum Ordentliche • OGV ist innerhalb von sechs Sobald bekannt • Datum OGV • Mitteilung via E-Mail an: Generalversammlung Monaten nach Beendigung • Datum der Schliessung des zulassung@bxswiss.com (OGV) des Geschäftsjahres Aktienregisters (bei abzuhalten Namenaktien)
2.2 Datum ausserordentliche Sobald bekannt • Datum AGV Mitteilung via E-Mail an:
Generalversammlung • Datum der Schliessung des • zulassung@bxswiss.com (AGV) Aktienregisters (bei Namenaktien)
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 2.3 Einladung zur GV Spätestens 20 Kalendertage vor Beilage: Mitteilung via E-Mail an: GV • Einladung, Traktanden und • zulassung@bxswiss.com Anträge des Verwaltungsrats (VR)
2.4 Beschlüsse der GV Spätestens einen Börsentag nach Beilage: Mitteilung via E-Mail an: GV • Beschlüsse gemäss • zulassung@bxswiss.com Traktandenliste
2.5 Beschluss betreffend • Ohne Opting-Klausel in den Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Opting Out/Opting Up Klausel Mitteilung via E-Mail an: Opting Out (Art. 125 Abs. Statuten gilt das GV gemäss Statuten (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com
3 FinfraG), Opting Up Zwangsangebot bei 33 1/3% Beilage:
(135 Abs. 1 FinfraG) der Stimmrechte • Elektronische Kopie Statuten
Opting Up bis 49% möglich
Opting Out möglich
2.6 Statutenänderung Spätestens einen Börsentag nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: GV • Elektronische Kopie Statuten • zulassung@bxswiss.com • Protokoll der OGV / AGV
2.7 Vinkulierungsbestim- • Nur bei Namenaktien und Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Beschreibung der Mitteilung via E-Mail an: mungen gem. Art. 685 ff. Sitz des Emittenten in der Eintrag im Handelsregister Vinkulierungsbestimmungen • zulassung@bxswiss.com OR Schweiz Beilage: • Elektronische Kopie Statuten
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat
3 Meldepflichten im Zusammenhang mit Ausschüttungen
3.1 Ausschüttungen • Dividenden Indikative (vorläufige) Meldung: • Titelkategorie Offizielle Mitteilung via E-Mail an:
Zwischendividenden Spätestens 20 Kalendertage vor • Modalitäten • zulassung@bxswiss.com
Nennwertrückzahlungen GV • Betrag (pro Aktie und Total)
Gratisaktien • Stichtag (Record-Date)
Naturaldividenden Definitive Meldung: Spätestens bis • Datum Ex-Dividendenhandel (Ex-
10.00 Uhr am letzten Börsentag Date)
vor dem Datum des Ex- • Datum Auszahlung der Dividende Dividendenhandels (Pay-Date)
Definitive Meldung: Das Datum des Inkrafttretens des meldepflichtigen Sachverhalts entspricht dem Datum Ex-Dividendenhandel
4 Meldepflichten im Zusammenhang mit der Kapitalstruktur
4.1 Ordentliche • Für neu geschaffene Aktien Spätestens bis 10.00 Uhr am • Titelkategorie Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Kapitalerhöhung muss mind. 10 Börsentage letzten Börsentag vor dem Datum • Anzahl / Nennwert (alt/neu) zulassung@bxswiss.com vor Stichtag des der Börsenumstellung. Die Handelsregistereintrags ein Börsenumstellung muss Beilagen: Kotierungsgesuch spätestens am 5. Börsentag nach • Elektronische Kopie Statuten eingereicht werden dem Eintrag im Handelsregister • Elektronische Kopie erfolgen. Handelsregisterauszug
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 4.2 Kapitalband • Für neu geschaffene Aktien Nach Beschluss GV: Innerhalb von • Titelkategorie Mitteilung via E-Mail an: (Kapitalerhöhung / muss mind. 10 Börsentage 5 Börsentagen nach Eintrag im • Anzahl / Nennwert (alt/neu) zulassung@bxswiss.com Kapitalherabsetzung) vor Stichtag des Handelsregister Handelsregistereintrags ein Beilagen: Kotierungsgesuch Nach • Elektronische Kopie Statuten Offizielle Mitteilung via E-Mail an: eingereicht werden Kapitalveränderungsbeschluss VR: • Elektronische Kopie zulassung@bxswiss.com Spätestens bis 10.00 Uhr am Handelsregisterauszug letzten Börsentag vor dem Datum der Börsenumstellung. Die Börsenumstellung muss spätestens am 5. Börsentag nach dem Eintrag im Handelsregister erfolgen.
4.3 Bedingte • Spätestens 10 Handelstage Nach Beschluss GV: Innerhalb von • Titelkategorie Mitteilung via E-Mail an: Kapitalerhöhung vor dem Datum der erst- 5 Börsentagen nach Eintrag im • Anzahl / Nennwert (alt/neu) zulassung@bxswiss.com möglichen Ausübung des Handelsregister bedingten Kapitals ist ein Beilagen: formelles Kotierungsgesuch Spätestens bis 10.00 Uhr am • Elektronische Kopie Statuten Offizielle Mitteilung via E-Mail an: einzureichen Vortag der erstmöglichen • Elektronische Kopie zulassung@bxswiss.com Ausübung des bedingten Kapitals Handelsregisterauszug
Monatliche Meldung ab dem Mitteilung via E-Mail an: Zeitpunkt der Kotierung des zulassung@bxswiss.com bedingten Kapitals, jeweils am ersten Börsentag des folgenden Monats
4.4 Streichung bzw. Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Titelkategorie Mitteilung via E-Mail an: Dahinfallen Kapitalband Streichung im Handelsregister • zulassung@bxswiss.com oder bedingtes Kapital Beilagen:
Elektronische Kopie Statuten
Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 4.5 Aktiensplit / Umtausch • Kotierungsgesuch Spätestens bis 10.00 Uhr am • Titelkategorie Offizielle Mitteilung via E-Mail an: erforderlich letzten Börsentag vor dem Datum • Anzahl / Nennwert (alt/neu) zulassung@bxswiss.com der Börsenumstellung Beilagen:
Elektronische Kopie Statuten
Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
4.6 Übrige • Kapitalherabsetzung Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Titelkategorie Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Kapitalmassnahmen • Einführung / Abschaffung Beschluss des dafür zuständigen • Modalitäten zulassung@bxswiss.com Aktienkategorien Gesellschaftsorgans oder Eintrag • Ggf. neue Anzahl / Nennwert
Änderung der mit der Aktie im Handelsregister (falls • Ggf. neue ISIN/Ticker verbundenen Rechten erforderlich) Beilagen:
Ggf. Elektronische Kopie Statuten
Ggf. Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
5 Meldepflichten im Zusammenhang mit der Berichterstattung
5.1 Jahresbericht • Geprüfter Jahresbericht Innerhalb von 6 Monaten nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: gem. von der BX Ablauf des Geschäftsjahres, • Jahresbericht mit Prüfbericht • zulassung@bxswiss.com anerkanntem spätestens bei Veröffentlichung (Einzelabschluss und konsolidiert) Rechnungslegungsstandard als elektronische Kopie oder Link
Aktionäre müssen die auf Webseite Möglichkeit zum Bezug auf der Webseite der Gesellschaft haben
Per-se Ad hoc-Tatbestand (Ziff. 3.2 Weisung Ad hoc- Publizität)
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 5.2 Zwischenbericht • Ungeprüfter Innerhalb von 4 Monaten nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: Halbjahresbericht gem. von Ablauf des Geschäftshalbjahres, • Zwischenbericht nach gleichen • zulassung@bxswiss.com der BX anerkanntem spätestens bei Veröffentlichung Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandard Rechnungslegungsgrund-sätzen
Aktionäre müssen die wie bei Jahresrechnung als Möglichkeit zum Bezug auf elektronische Kopie oder Link auf der Webseite haben Webseite
Per-se Ad hoc-Tatbestand (Ziff. 3.2 Weisung Ad hoc- Publizität) 5.3 Vergütungsbericht • Nur für kotierte Innerhalb von 6 Monaten nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: Gesellschaften mit Sitz in der Ablauf des Geschäftsjahres, • Vergütungsbericht als • zulassung@bxswiss.com Schweiz zwingend spätestens bei Veröffentlichung elektronische Kopie oder Link auf Webseite
5.4 Berichterstattung über • Nur einzureichen, sofern Umgehend nach der Genehmigung Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: nichtfinanzielle Belange gem. Art. 964a ff. OR eine des hierfür zuständigen • Bericht über nichtfinanzielle • zulassung@bxswiss.com gemäss Art. 964a ff. OR Pflicht zur Erstellung der Gesellschaftsorgans Belange als elektronische Kopie Berichterstattung besteht oder Link auf Webseite
5.5 Berichterstattung über • Nur einzureichen, sofern Innerhalb von 6 Monaten nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: die Transparenz bei gem. Art. 964d ff. OR eine Ablauf des Geschäftsjahres • Bericht über Transparenz bei • zulassung@bxswiss.com Rohstoffunternehmen Pflicht zur Erstellung der Rohstoffunternehmen als gemäss Art. 964d ff. OR Berichterstattung besteht elektronische Kopie oder Link auf Webseite
5.6 Berichterstattung über • Nur einzureichen, sofern Innerhalb von 6 Monaten nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: die Transparenz bezüglich gem. Art. 964j ff. OR eine Ablauf des Geschäftsjahres • Bericht bezüglich Mineralien und • zulassung@bxswiss.com Mineralien und Metallen Pflicht zur Erstellung der Metallen aus Konfliktgebieten und aus Konfliktgebieten und Berichterstattung besteht Kinderarbeit als elektronische Kinderarbeit gemäss Art. Kopie oder Link auf Webseite
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat
6 Investment- und Immobiliengesellschaften (zusätzliche Meldungen)
6.1 Änderung der Bei Änderung Beschreibung der neuen Tätigkeit: Mitteilung via E-Mail an: Geschäftstätigkeit Tätigkeit ist neu Investment- oder • zulassung@bxswiss.com (Investment- / Immobiliengesellschaft Immobiliengesellschaft)
6.2 Änderung Anlagepolitik Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Anlagepolitik (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an: Investmentgesellschaft Beschluss des für die • zulassung@bxswiss.com Beschlussfassung zuständigen Gesellschaftsorgans
Anhang 2: Übersicht der Regelmeldepflichten für kotierte Anleihen (Segment Listed Bonds)
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat
1 Meldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten
1.1 Änderung Name Emittent Spätestens bis 10.00 Uhr am • Name (Firma) (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (Firma) letzten Börsentag vor dem Datum • BX Ticker (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com der Börsenumstellung. Die • Webseite (alt/neu) Börsenumstellung muss spätestens am 5. Börsentag nach dem Eintrag Beilagen: im Handelsregister erfolgen. • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug • Elektronische Kopie Statuten
1.2 Adressänderung Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Neue Adresse(n) Mitteilung via E-Mail an: Hauptsitz Eintrag im Handelsregister • zulassung@bxswiss.com Beilagen: • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
1.3 Änderung Revisionsstelle Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Name Revisionsstelle (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (externe Revision) Eintrag im Handelsregister • zulassung@bxswiss.com Beilagen: • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
1.4 Änderung des Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Rechnungslegungsstandard Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Rechnungslegungs- Publikation des Geschäftsberichts (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com standards
1.5 Wechsel der Zahlstelle • Publikation gemäss Spätestens am Tag vor Eintritt der • Zahl- bzw. Ausübungsstelle Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Anleihensbedingungen Rechtswirksamkeit des Wechsels (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 1.6 Jahresbericht • Jahresbericht (geprüft) Innerhalb von 6 Monaten nach Beilagen: Mitteilung via E-Mail an: Aktionäre müssen die Ablauf des Geschäftsjahres, • Jahresbericht mit Prüfbericht • zulassung@bxswiss.com Möglichkeit zum Bezug auf spätestens bei Veröffentlichung (Einzelabschluss und konsolidiert) der Webseite der als elektronische Kopie oder Link Gesellschaft haben auf Webseite
2 Meldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten
2.1 Amortisationen Unmittelbar nach Vernichtung der • Fälligkeitsdatum Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Titel • Betrag • zulassung@bxswiss.com
2.2 Vorzeitige Rückzahlung • Publikation gemäss Gemäss Anleihensbedingungen • Art der Rückzahlung Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Anleihensbedingungen • Betrag • zulassung@bxswiss.com
Preis/Währung
Bezugnahme auf Ziffer in Anleihensbedingungen
2.3 Aufstockungen / • Publikation gemäss Gemäss Anleihensbedingungen • Betrag Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Erhöhungen Anleihensbedingungen • Preis/Währung • zulassung@bxswiss.com • Bezugnahme auf Ziffer in Anleihensbedingungen
2.4 Anleihen mit variablem • Publikation gemäss Meldung bis spätestens 16 Uhr • Neuer Zinssatz Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Zinssatz: neuer Zinssatz Anleihensbedingungen 2 Börsentage vor Zinswirksamkeit • Zinslaufzeit • zulassung@bxswiss.com
2.5 Änderung der Zinsusanz • Publikation gemäss Gemäss Anleihensbedingungen • Zinsusanz (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Anleihensbedingungen • Datum der Änderung • zulassung@bxswiss.com • Bezugnahme auf Ziffer in Anleihensbedingungen
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 2.6 Sanierung, • Publikation gemäss Unmittelbar nach Eintritt des • Pressemitteilungen Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Umstrukturierung, Anleihensbedingungen Ereignisses • Sämtliche Unterlagen zuhanden • zulassung@bxswiss.com Tatbestände der Anleihensgläubiger für Flathandel, Informationspflichten bei notleidenden Anleihen
2.7 Schuldnerwechsel • Publikation gemäss Spätestens am Tag vor Eintritt der • Schuldner alt/neu Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (Emittentenwechsel / Anleihensbedingungen Rechtswirksamkeit des • Bezugnahme auf Ziffer in • zulassung@bxswiss.com Garantenwechsel) Schuldnerwechsels Anleihensbedingungen
2.8 Einladung zur • Publikation gemäss Bei Versand an Anleihensgläubiger • Beilagen: Einladung, Traktanden Mitteilung via E-Mail an: Obligationärsversamm- Anleihensbedingungen und Anträge des Verwaltungsrats • zulassung@bxswiss.com lung (OV) (VR)
2.9 Beschlüsse der OV • Publikation gemäss Spätestens einen Börsentag nach • Wiedergabe der Beschlüsse der Mitteilung via E-Mail an: Anleihensbedingungen OV OV • zulassung@bxswiss.com • Angabe der geänderten Anleihensbedingungen (inkl. Gültigkeitsdatum)
2.10 Konkurs-, Nachlass- oder • Publikation gemäss Bei Antrag des Schuldners • Antrag des Schuldners Offizielle Mitteilung via E-Mail an: andere Insolvenz- und Anleihensbedingungen und/oder bei Eintritt des • Sämtliche Unterlagen (inkl. aller • zulassung@bxswiss.com Liquidationsverfahren Ereignisses im Rahmen von Konkurs-, Nachlass- oder anderen Insolvenz- und Liquidationsverfahren gefällten Entscheide), welche den Gläubigern bzw. Anleihensgläubigern zugestellt werden
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat
3 Meldepflichten im Zusammenhang mit Wandelanleihen
3.1 Ausübung von Monatlich • Nach Effekten getrennt (inkl. Mitteilung via E-Mail an: Wandelrechten ISIN) • zulassung@bxswiss.com • Anzahl ausgeübter Rechte
3.2 Kapitalereignisse im Publikation gemäss Unmittelbar bei Eintritt des • ISIN des Basiswerts Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Basiswert: Anleihensbedingungen Ereignisses • Wandelbedingungen (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com Anpassung (Wandelpreis, Bezugsverhältnis Wandelpreis/Anpassung etc.) Wandelbedingungen
3.3 Nicht ausgeübte Unmittelbar nach Ablauf der Frist • Anzahl Titel Mitteilung via E-Mail an: Wandelrechte nach • Hinweis über den • zulassung@bxswiss.com Ablauf der Wandelfrist Verwendungszweck des verbleibenden bedingten Kapitals
Anhang 3: Übersicht der Regelmeldepflichten für Derivate und Exchange Traded Products (Segmente deriBX und Listed ETP) Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat
1 Meldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten
1.1 Änderung Name Emittent Spätestens bis 10.00 Uhr am • Name (Firma) (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (Firma) letzten Börsentag vor dem Datum • BX Ticker (alt/neu) • derivatives@bxswiss.com der Börsenumstellung. Die • Webseite (alt/neu) Börsenumstellung muss spätestens am 5. Börsentag nach dem Eintrag Beilagen: im Handelsregister erfolgen. • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug • Elektronische Kopie Statuten
1.2 Adressänderung Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Adresse(n) (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Hauptsitz Eintrag im Handelsregister • derivatives@bxswiss.com Beilagen: • Elektronische Kopie Handelsregisterauszug
1.3 Verlust der Unmittelbar nach Mitteilung des Elektronische Kopie des Entscheids Mitteilung via E-Mail an: erforderlichen Entscheids der Aufsichtsbehörde der Aufsichtsbehörde • derivatives@bxswiss.com Bewilligung der entsprechenden Aufsichtsbehörde
1.4 Änderung des Innerhalb von 5 Börsentagen nach Rechnungslegungsstandard Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Rechnungslegungs- Publikation des Geschäftsberichts (alt/neu) • derivatives@bxswiss.com standards
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 1.5 Jahresbericht • Jahresbericht (geprüft) Innerhalb von 6 Monaten nach Beilagen: Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Ablauf des Geschäftsjahres, • Jahresbericht mit Prüfbericht • derivatives@bxswiss.com spätestens bei Veröffentlichung (Einzelabschluss und konsolidiert) (allfällige längere, als elektronische Kopie oder Link spezialgesetzliche Fristen bleiben auf Webseite vorbehalten)
2 Meldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten
2.1 Anpassungen der Unmittelbar bei Eintritt des • ISIN des Basiswerts Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Bedingungen der Ereignisses • Bedingungen alt/neu • derivatives@bxswiss.com Effekten, z.B. in Bezug auf (Ausübungspreis, den Ausübungspreis oder Bezugsverhältnis etc.) das Bezugsverhältnis
2.2 Aufstockung bzw. Unmittelbar bei Eintritt des • Anzahl Effekten (alt/ neu) Offizielle Mitteilung via: Reduktion der Anzahl Ereignisses • elektronische Schnittstelle; Effekten • E-Mail an derivatives@bxswiss.com
2.3 Erreichen von Unmittelbar bei Erreichen des • ISIN des Basiswerts Offizielle Mitteilung via: Schwellenwerten, welche Schwellenwerts • elektronische Schnittstelle; den Kurs bzw. die • E-Mail an Bewertung des Derivats derivatives@bxswiss.com beeinflussen (z.B. bei Barrier Options)
2.4 Ermittlung während der Unmittelbar nach Ermittlung des • ISIN des Basiswerts Offizielle Mitteilung via: Laufzeit des Derivats neuen Preisparameters • Bedingungen (alt/neu) • elektronische Schnittstelle; eines für dessen • E-Mail an Bewertung bzw. derivatives@bxswiss.com Auszahlung relevanten Preisparameters (z.B. Fixierung eines neuen
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat Couponsatzes bei Derivaten mit Zinszahlung)
2.5 Vorübergehender Unmittelbar bei Eintritt des • ISIN des Basiswerts Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Unterbruch oder Ereignisses • Bedingungen alt/neu • derivatives@bxswiss.com dauerhafte Einstellung der regelmässigen Preisfeststellung im Basiswert (infolge von Sistierungen, Dekotierungen u. dgl. des Basiswerts)
2.6 Umtausch des Basiswerts Unmittelbar bei Eintritt des • ISIN des Basiswerts Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (z.B. aufgrund von Ereignisses • Bedingungen alt/neu • derivatives@bxswiss.com Kapitalereignissen im • Verweis auf anwendbare Basiswert wie bei Prospektbedingungen Umstrukturierungen o.ä.)
2.7 Vorzeitige Kündigung Gemäss Bedingungen Offizielle Mitteilung via:
durch den Emittenten • elektronische Schnittstelle (sofern gem. Bedingungen • derivatives@bxswiss.com vorgesehen)
2.8 Änderungen in Bezug auf Unmittelbar bei Eintritt des • Beschreibung des Ereignisses Offizielle Mitteilung via E-Mail an: den Emittenten des Ereignisses • Datum • derivatives@bxswiss.com Derivats, welche den Kurs • Auswirkungen bzw. die Bewertung des Derivats beeinflussen (z.B. Insolvenz, Konkurs o.ä.)
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 2.9 Schuldnerwechsel Fünf Tage vor Eintritt der • Name alt/neu Offizielle Mitteilung via E-Mail an: (Emittentenwechsel/ Rechtswirksamkeit des • Angaben über den neuen • derivatives@bxswiss.com Gläubigerwechsel) Schuldnerwechsel Schuldner (unter Beilage eines Geschäftsberichts)
Angaben über den Weiterbestand des Sicherungsversprechen, sofern vorhanden
Verweis auf anwendbare Prospektbedingungen
2.10 Wechsel der Zahl- und Spätestens am Tag vor Eintritt der • Angaben über die bisherige und Offizielle Mitteilung via E-Mail an: Ausübungsstelle Rechtswirksamkeit des Wechsels neue Zahl- und Ausübungsstelle • derivatives@bxswiss.com
Tabelle – Unterstützte elektronische Schnittstellen gemäss Ziff. 2.6 der Weisung
Connexor
Ziff. gemäss Meldepflichtiger Sachverhalt Unterstützte Ereignisse Technischer Meldetyp Tabelle 1 2.2 Aufstockung bzw. Reduktion der Anzahl Effekten Increase or Decrease of Issue INDC 2.3 Erreichen von Schwellenwerten, welche den Kurs bzw. die Bewertung Knock-out Level BREV, BarrierType = 1 des Derivats beeinflussen Kick-out Level BREV, BarrierType = 2
Kick-in Level BREV, BarrierType = 3
Stop-Loss on product price BREV, BarrierType = 4
Stop-Loss on underlying price BREV, BarrierType = 5
Trigger early redemption BREV, BarrierType = 6
2.4 Ermittlung während der Laufzeit des Instruments eines für dessen Floating Income Fixing FLFX Bewertung bzw. Auszahlung relevanten Preisparameters
2.4 Ermittlung während der Laufzeit des Derivats eines für dessen Rule-based parameter adjustment RAPM Bewertung bzw. Auszahlung relevanten Preisparameters
2.7 Vorzeitige Kündigung durch den Emittenten (sofern gem. Bedingungen Early Redemption ERDM vorgesehen)
derivateXXL (dXXL)
Ziff. gemäss Meldepflichtiger Sachverhalt Unterstützte Ereignisse Technischer Meldetyp Tabelle 1 2.3 Erreichen von Schwellenwerten, welche den Kurs bzw. die Bewertung Barrier Event mit Beendigung der Laufzeit BarrierBreachKO des Derivats beeinflussen (ohne vorzeitige Rückzahlungen wie z.B. bei Express Strukturen)
Übrige Barrier Events BarrierBreach
2.7 Vorzeitige Kündigung durch den Emittenten (sofern gem. Bedingungen DelistingRequest vorgesehen)
Anhang 4: Übersicht der Regelmeldepflichten für kollektive Kapitalanlagen (Segmente Listed Funds und Listed ETF)
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 1. Meldepflichten betreffend Informationen zum Emittenten und weiteren relevanten Parteien 1.1 Änderung des Namens Art. 16, 27, 120 KAG, Art. 8 Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Name (Firma) (alt/neu) Offizielle Mitteilung via E-Mail an: der Fondsleitung oder des FINIG Eröffnung des Entscheids der • zulassung@bxswiss.com Emittenten (Firma) FINMA Beilagen: • Elektronische Kopie der Verfügung bzw. Kommunikation (bspw. Kenntnisnahmeschreiben) der FINMA
1.2 Änderung des Namens Art. 27, 16, 120 KAG Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Name kollektive Kapitalanlage Offizielle Mitteilung via E-Mail an: der kollektiven Eröffnung des Entscheids der (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com Kapitalanlage FINMA Beilagen: • Elektronische Kopie der Verfügung bzw. Kommunikation (bspw. Kenntnisnahmeschreiben) der FINMA
1.3 Änderung des Namens Art. 16 KAG Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Name (Firma) (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an: des Vertreters Eröffnung des Entscheids der • zulassung@bxswiss.com ausländischer kollektiver FINMA Beilagen: Kapitalanlagen (Firma) • Elektronische Kopie der Verfügung der FINMA
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 1.4 Adressänderung (Art. 27, 16, 120 KAG, Art. 8 Innerhalb von 5 Börsentagen nach • Adresse(n) (neue/alt) Mitteilung via E-Mail an: Hauptsitz der FINIG) Eröffnung des Entscheids der • zulassung@bxswiss.com Fondsleitung oder des FINMA Beilagen: Emittenten • Elektronische Kopie der Verfügung bzw. Kommunikation (bspw. Kenntnisnahmeschreiben) der FINMA
1.5 Änderung der Bekannt zu gebende Sofort Beilagen: Mitteilung via E-Mail an:
Ansprechpersonen Kontaktpersonen: siehe • Neues Formular • zulassung@bxswiss.com Formular Ansprechpersonen Ansprechpersonen via Webseite BX Swiss
1.6 Änderung des Weblinks Sofort • Neuer Weblink Mitteilung via E-Mail an:
(URL) der Webseite der • zulassung@bxswiss.com kollektiven Kapitalanlage oder der Verwaltungsgesellschaft
1.7 Wechsel der Zahlstelle Spätestens am Tag vor Eintritt der • Zahlstelle (alt/neu) Mitteilung via E-Mail an: Rechtswirksamkeit des Wechsels. • zulassung@bxswiss.com
2 Meldepflichten betreffend Informationen zu den Effekten
2.1 Ausschüttungen Sobald festgelegt. Die Meldung • Kollektive Kapitalanlage Mitteilung via E-Mail an: muss jedoch in jedem Fall • Modalitäten • zulassung@bxswiss.com spätestens bis 10.00 Uhr am • Bruttobetrag pro Anteil bzw. letzten Börsentag vor dem Ex- Angaben zur Art der Datum bei BX eintreffen. Ausschüttung
Datum Ex-Dividendenhandel (Ex- Date)
Datum der Auszahlung (Pay- Date)
Ziff. Meldepflichtiger Anmerkungen Zeitpunkt der Meldung Inhalt der Meldung Form der Meldung und Sachverhalt (zusätzlich zu Ziffer 2.2) Adressat 2.2 Änderung der Währung Sobald festgelegt. Die Meldung • Datum Börsenumstellung Mitteilung via E-Mail an: des Basiswerts muss jedoch in jedem Fall • Basiswährung (alt/neu) • zulassung@bxswiss.com spätestens bis 10.00 Uhr am letzten Börsentag vor dem Ex- Datum bei BX eintreffen.
3. Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV) bei kollektiven Anlagen in gesellschaftsrechtlicher Form 3.1 Datum der GV (OGV, Sobald festgelegt • Datum OGV oder AGV Mitteilung via E-Mail an: AGV) • zulassung@bxswiss.com
3.2 Einladung zur GV Spätestens 20 Kalendertage vor Beilage: Mitteilung via E-Mail an: der GV • Einladung, Traktandenliste und • zulassung@bxswiss.com Anträge des Verwaltungsrats
3.3 Beschlüsse der GV Spätestens einen Börsentag nach Beilage: Mitteilung via E-Mail an: der GV • Beschlüsse gemäss • zulassung@bxswiss.com Traktandenliste
Anhang 5: Vorlage Offizielle Mitteilung
Formatvorlage für die Erstellung von Offiziellen Mitteilungen gemäss Ziffern 2.2 und den Anhängen der Weisung zu den Regelmeldepflichten. Für die Übermittlung von Offiziellen Mitteilungen über elektronische Schnittstellen oder Online-Formulare sind die besonderen Formatvorgaben zu beachten.
*****
Offizielle Mitteilung
Emittentin: [Name Emittentin, Strasse, PLZ Ort, Land]
ISIN: [●]
[Titel des meldepflichtigen Sachverhalts gemäss Anhängen]
[Beschrieb / Informationen des meldepflichtigen Sachverhalts gemäss Anhängen]
Kontakt: [Vorname Name, Strasse, Strasse, PLZ Ort der für die Übermittlung der Information verantwortlichen Person]
Telefon: [Telefonnummer der für die Übermittlung der Information verantwortlichen Person]
E-Mail: [E-Mail-Adresse der für die Übermittlung der Information verantwortlichen Person]
Datum des Inkrafttretens der Änderung: [●]
Datum der Veröffentlichung: [●]