08.319

Ausreichende Bundesmittel für den Hochwasserschutz

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird eingeladen, in der Finanzperiode 2008-2011 und auch in den nachfolgenden Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf des Kantons entsprechende finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen.