08.497

Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität

Wortlaut

Die Kommission für Rechtsfragen reicht folgende parlamentarische Initiative ein:

  • Das Parlamentsgesetz (SR 171.10) soll wie folgt geändert werden: Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen strafbaren Handlung und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit des Abgeordneten muss verlangt werden.

  • Das Parlamentsgesetz soll wie folgt geändert werden: Immunitätsgeschäfte werden nicht mehr im Plenum der Räte behandelt; diese Geschäfte werden entweder durch eine (neu zu schaffende) gemeinsame Kommission beider Räte oder durch zwei (bereits existierende oder neu zu schaffende) getrennt tagende Kommissionen definitiv behandelt.