09.305
Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.