09.305

Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.