09.307

Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen:

a. das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung dahingehend zu revidieren, dass Nachzahlungen im Rahmen von Abrechnungen für Mietnebenkosten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Ausgaben anerkannt werden;

b. im gleichen Gesetz die Höchstwerte für die Mietkosten stärker nach der Haushaltgrösse zu differenzieren und mindestens einen weiteren Höchstansatz für Mehrpersonenhaushalte festzulegen.