09.314
Revision von Artikel 135 StGB
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, Artikel 135 des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass die Herstellung, die Förderung, die Einfuhr, der Verkauf und die Benützung von Videospielen, welche virtuelle Gewalt- und Brutalohandlungen an Menschen und menschenähnlichen Wesen beinhalten, verboten werden.