09.5160

EU-Forschungskredit. 20 Millionen Franken Verlust wegen doppelter Absicherung?

Wortlaut

  • Trifft es zu, dass im Rahmen der Umsetzung des Bundesbeschlusses zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen eine doppelte Absicherung des Währungsrisikos der jährlichen Zahlung der Schweiz an die EU erfolgte?

  • Ist gegebenenfalls dem Bund dabei aufgrund der strikten Handhabung des Annualitätsprinzips ein Schaden entstanden?

  • Kann der allfällige Schaden auf rund 20 Millionen Franken geschätzt werden?

  • Erwägt der Bund in diesem Fall Massnahmen zur Vorbeugung solcher Verluste?