09.5160
EU-Forschungskredit. 20 Millionen Franken Verlust wegen doppelter Absicherung?
Wortlaut
Trifft es zu, dass im Rahmen der Umsetzung des Bundesbeschlusses zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen eine doppelte Absicherung des Währungsrisikos der jährlichen Zahlung der Schweiz an die EU erfolgte?
Ist gegebenenfalls dem Bund dabei aufgrund der strikten Handhabung des Annualitätsprinzips ein Schaden entstanden?
Kann der allfällige Schaden auf rund 20 Millionen Franken geschätzt werden?
Erwägt der Bund in diesem Fall Massnahmen zur Vorbeugung solcher Verluste?