10.317

Gegen 60-Tönner auf Schweizer Strassen

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert:

  • für Lastwagen im Strassenverkehrsgesetz wieder das Maximalgewicht von 40 Tonnen (beziehungsweise von 44 Tonnen im unbegleiteten kombinierten Verkehr) und die Maximalgrösse von 18,75 Metern Länge, 4 Metern Höhe und 2,6 Metern Breite einzuführen;

  • klar gegen die Versuche mit Gigalinern in der EU Stellung zu beziehen.