10.317
Gegen 60-Tönner auf Schweizer Strassen
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert:
für Lastwagen im Strassenverkehrsgesetz wieder das Maximalgewicht von 40 Tonnen (beziehungsweise von 44 Tonnen im unbegleiteten kombinierten Verkehr) und die Maximalgrösse von 18,75 Metern Länge, 4 Metern Höhe und 2,6 Metern Breite einzuführen;
klar gegen die Versuche mit Gigalinern in der EU Stellung zu beziehen.