10.5543
Mehrwertsteuer auf Kunstgegenständen und Antiquitäten
Wortlaut
Mit der Revision des MWStG Teil A/1 (08.053) wurde der fiktive Vorsteuerabzug für Kunstgegenstände und Antiquitäten beschlossen.
Was bedeutet das inhaltlich?
Welche Folgen hat es für Steuerpflichtige?
Lässt sich der Aufwand der Verwaltung dafür beziffern?
Was sind die bisherigen ertragsmässigen Folgen für den Bund?
Wie entwickelt sich das vermutlich weiter?
Was hält der Bundesrat von dieser MWStG-Bestimmung?