12.312

Nationalgestüt. Sicherstellung des Betriebs

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Waadt folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, zur Sicherstellung des Betriebs eines Nationalgestüts Artikel 147 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern:

Art. 147

Abs. 1

Zur Unterstützung der Pferdezucht und der Pferdebranche betreibt der Bund ein eidgenössisches Gestüt.

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