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Schlechterstellung von langjährigen syrischen Flüchtlingen gegenüber neueinreisenden Familienangehörigen

Wortlaut

Der Bundesrat hat begrüssenswerterweise Bestimmungen erlassen zu erleichterten Visa-Bedingungen für die Familienangehörigen von in der Schweiz lebenden Syrerinnen und Syrern mit gültiger Aufenthaltsbewilligung. Diesen Flüchtlingen erwächst nach 90 Tagen Aufenthalt in der Schweiz ein Anspruch auf eine F-Bewilligung.

Stellt die weitere Nicht- oder nichtprioritäre Behandlung von teilweise jahrelang hängigen syrischen Asylgesuchen angesichts dessen nicht eine offensichtliche Ungleichbehandlung dar?