14.5458
Formalismus in der Alkoholverwaltung
Wortlaut
Weiss der Bundesrat - bezugnehmend auf die Interpellation 14.3553 -, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung am 22. Mai 2014 mitteilte, dass ab 1. Januar 2015 generell keine "gebrandeten Papiertragtaschen oder Plastiksäcke" mehr toleriert werden?
Wenn Firmenwerbung (aber nicht Produktewerbung) erlaubt bleibt:
Weiss der Bundesrat, dass sich gewisse Firmenlogos nur minim vom Produktelogo unterscheiden?
Bleiben Firmenclaims wie "la fine eau-de-vie", "Genuss mit Geist" oder "natürlich geistreich" folglich erlaubt?