14.5458

Formalismus in der Alkoholverwaltung

Wortlaut

Weiss der Bundesrat - bezugnehmend auf die Interpellation 14.3553 -, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung am 22. Mai 2014 mitteilte, dass ab 1. Januar 2015 generell keine "gebrandeten Papiertragtaschen oder Plastiksäcke" mehr toleriert werden?

Wenn Firmenwerbung (aber nicht Produktewerbung) erlaubt bleibt:

  • Weiss der Bundesrat, dass sich gewisse Firmenlogos nur minim vom Produktelogo unterscheiden?

  • Bleiben Firmenclaims wie "la fine eau-de-vie", "Genuss mit Geist" oder "natürlich geistreich" folglich erlaubt?