15.304

Stopp den Chlortransporten zum Schutz der Bevölkerung und zum Bau von Wohnungen

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert:

  • einen Rechtsrahmen für das Verbot des Transports grosser Mengen von Chlor auszuarbeiten; und

  • dabei für Unternehmen, die Chlor in grossen Mengen nutzen, die Pflicht vorzusehen, dieses vor Ort zu produzieren.

Begründung

Die obengenannte Standesinitiative wird eingereicht angesichts der Tatsache, dass:

  • der Transport von Chlor bei einem Unfall unermessliche Gesundheits- und Umweltschäden verursacht;

  • sich die Zahl der ins Wallis führenden und über Genf gehenden Eisenbahntransporte von Chlor innerhalb von zehn Jahren verdoppelt hat;

  • diese Transporte eine sicherheitsbedingte Begrenzung des Wohnungsbaus entlang der Zugstrecken mit sich bringen, und dies in Zeiten, in denen in Genf ein akuter Wohnungsmangel herrscht.