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Ist die kostendeckende Einspeisevergütung für alle Investorinnen und Investoren garantiert?

Wortlaut

Die BKW hat kürzlich beschlossen, die Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2017 von 11 auf 4 Rappen pro Kilowattstunde zu senken. Dieser Entscheid sorgte für Empörung und Wut bei den Projektanten von Solarstromanlagen, insbesondere bei jenen, die noch keine KEV beziehen.

Deshalb frage ich:

a. Kann garantiert werden, dass die KEV für alle eingereichten und auf der Warteliste befindlichen Projekte ausgerichtet wird?

b. Wenn ja, ab wann?

Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort.