17.5361
Vergewaltigung durch Asylbewerber und Vollzugsstopp der Ausschaffung durch das Staatssekretariat für Migration
Wortlaut
Am 16. August 2017 wurde in Langnau eine Frau vergewaltigt, zwei Tage später ein 25-jähriger abgewiesener Asylbewerber aus dem Durchgangszentrum Adliswil verhaftet. Der Kanton Zürich wollte ihn im Sinne des Dublin-Verfahrens nach Italien ausschaffen. Das SEM verfügte jedoch einen Vollzugsstopp.
Warum wird ein Kanton gehindert, eine Ausschaffung zu vollziehen?
Ist der Vollzugsstopp individuell angeordnet worden?
Ist am EMRG eine Klage hängig und wurde deshalb aufschiebende Wirkung erteilt?