19.300

Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 08.10.2024

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, ihrem Rat einen Entwurf zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch zu unterbreiten. Diese Vorlage geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen (19.300) zurück, zu der im ersten Halbjahr 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Die Kommission hat den Ergebnisbericht zur Kenntnis genommen und sich den Argumenten, die für eine Unverjährbarkeit dieses Verbrechens sprechen, insgesamt angeschlossen. Entsprechend überweist sie die Vorlage unverändert ihrem Rat und dem Bundesrat zur Stellungnahme. Je nach Inkrafttreten dieser möglichen Gesetzesänderung würden Morde, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden, künftig nicht mehr verjähren. Für Verbrechen, die vor diesem Datum begangen wurden, wäre die Änderung jedoch nicht rückwirkend anwendbar. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Beratung im Ständerat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfinden. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion 23.4009 von Mike Egger, die in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat angenommen wurde, vorerst auszusetzen. Diese Motion sieht eine Ausweitung der Unverjährbarkeit von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen vor. Die Kommission möchte diese Thematik vertieft prüfen, sobald die Stellungnahme des Bundesrates zur Standesinitiative vorliegt.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025

Unverjährbarkeit von Mord: Bundesrat nimmt Vorschlag der RK-S zur Kenntnis

Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) soll der Mord als besonders schwere Straftat nicht mehr verjähren. Sie schlägt deshalb eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) vor. Der Bundesrat nimmt an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 zu einem entsprechenden Vorschlag der RK-S Stellung.

Im Januar 2019 hat der Kanton St. Gallen die Standesinitiative 19.300 zur Änderung des StGB eingereicht. Die Initiative fordert, die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar anzuheben. Eine knappe Mehrheit der RK-S begrüsst dieses Anliegen im Grundsatz, hat jedoch beschlossen, die Verjährungsfrist ausschliesslich für Mord (Art. 111 StGB; Art. 116 MStG) aufzuheben. Der entsprechende Entwurf der RK-S für eine Änderung des StGB und des MStG sieht vor, dass sowohl die Strafverfolgung als auch die Strafvollstreckung bei Mord künftig unverjährbar sein sollen. Auch Jahrzehnte nach dem Mord hätten Angehörige ein Interesse an der Aufklärung der Tat und an der Bestrafung des Täters.

Der Bundesrat nimmt den Bericht der RK-S am 12. Februar 2025 zur Kenntnis. In seiner Stellungnahme hält er fest, dass das Interesse der Hinterbliebenen an der Aufklärung und Bestrafung einer schweren Straftat ernst zu nehmen ist. Allerdings macht er darauf aufmerksam, dass die Unverjährbarkeit nicht in jedem Fall das Interesse des Opfers befriedigen kann. Namentlich dann, wenn die Abschaffung der Verjährungsfrist bei den Hinterbliebenen falsche Hoffnungen auf eine Verurteilung des Täters wecken könnte. Der Nachweis Jahrzehnte nach der Tat wird nämlich immer schwieriger und unwahrscheinlicher. So reicht eine DNA-Spur oft nicht aus, um den Täter zu identifizieren. In der Regel sind zusätzliche Beweise erforderlich. Ein Freispruch aufgrund mangelnder Beweise ist jedoch häufig nicht nur eine Enttäuschung, sondern kann bei den Hinterbliebenen sogar zu einer erneuten Traumatisierung führen.

Weiter führt der Bundesrat aus, dass die Interessen von Opfern und deren Angehörigen wichtig sind. Allerdings dürfen sie für die Bestrafung des Täters nicht alleine ausschlaggebend sein. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches erfüllt vor allem einen gesamtgesellschaftlichen Zweck: Mit einem Strafverfahren zeigt der Staat, dass er die Rechtsordnung verteidigt und einen Verstoss gegen die Regeln nicht duldet. Dieser Aspekt verliert jedoch mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung. Der Gesetzgeber muss sorgfältig abwägen, um diese Interessen ins Gleichgewicht zu bringen.

Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, dass eine Änderung der Verjährungsfrist bei Mord von 30 Jahren hin zur Unverjährbarkeit viele Fragen aufwirft. Sollte das Parlament eine Anpassung wünschen, regt der Bundesrat folglich an, den Vorschlag der RK-S und andere Vorschriften zur Verjährung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren vertieft zu prüfen.

Wortlaut

Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird.

Begründung

Das Schweizerische Strafgesetz kannte ursprünglich die Unverjährbarkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristische Handlungen. Mit der Annahme der Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar. Gemäss den heute geltenden Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) verjähren Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, nach 30 Jahren.

Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stehen den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung, die teilweise zu spektakulären Fahndungserfolgen geführt haben. DNA-Auswertungen können demnach auch lange nach der Straftat Beweise erbringen, die den Täter überführen können. Ausserdem kann aufgrund der Entwicklung von neuen forensischen Methoden und Instrumenten damit gerechnet werden, dass dank dieser Hilfsmittel vermehrt auch lange zurückliegende Taten aufgeklärt werden können, was allerdings durch die heute geltende Verjährungsfrist behindert werden könnte. Dementsprechend sollte das Strafgesetzbuch an die zeitgemässen Gegebenheiten angepasst werden, was nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken würde.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 13.03.2025

Ständerat will Mord nicht mehr verjähren lassen
Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Eine Mehrheit im Ständerat will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz entsprechend anpassen, trotz Bedenken. Ausserdem hat das Parlament eine Motion überwiesen, um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen unverjährbar zu machen.

Mit 34 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Ständerat am Donnerstag Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-S), mit der Mord zu einer unverjährbaren Straftat werden soll. Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber klar. Nun hat der Nationalrat das Wort.

Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben auf Ablehnung.

Ganz wenige und ganz schwere Fälle

Die Änderung betreffe ganz wenige, aber ganz schwere Fälle, sagte Kommissionspräsident Daniel Jositsch (SP/ZH). Er erinnerte an die Morde an Kindern in den Siebziger- und Achtzigerjahren. "Sie sind für die Angehörigen auch nach dreissig oder vierzig Jahren eine starke Belastung."

Neue technische Methoden liessen es zu, Delikte auch nach Jahren noch nachzuweisen. Die Änderung des Strafgesetzbuches betrifft Delikte, die bei der Inkraftsetzung noch nicht verjährt sind. Wäre das also 2025, wären es ab 1995 begangene Taten.

Carlo Sommaruga (SP/GE) widersprach namens der ablehnenden Minderheit, dass Morde heute fast immer aufgeklärt werden könnten, da Täter und Opfer sich oft kennen würden. Moderne Technologien würden ihren Beitrag dazu leisten.

Und im Unterschied zu unverjährbaren Delikten an Kindern, die oft erst in Kenntnis der Justiz gebracht würden, wenn sich die erwachsen gewordenen Opfer an die Polizei wendeten, würden Ermittler in der Regel rasch auf Morde aufmerksam. Auch der Bundesrat betrachtete das Vorhaben kritisch, stellte aber keinen Ablehnungsantrag.

Angehörige könnten enttäuscht werden

Sommaruga und Justizminister Beat Jans erinnerten an den Fall des 1995 in Genf getöteten ägyptischen Diplomaten. Gesicherte DNA-Spuren hätten gemäss Bundesstrafgerichtsentscheid vom vergangenen Februar nicht genügt, um den Beschuldigten wegen Mordes zu verurteilen.

"Unverjährbarkeit kann nicht verhindern, dass Erwartungen von Angehörigen enttäuscht werden", sagte Jans dazu. Der Bundesrat wünscht, dass die Frist zur Verfolgungsverjährung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren geprüft wird.

Unverjährbar sind gemäss Schweizer Strafrecht unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und verschiedene Sexualstraftaten an Kindern. Stimmt auch der Nationalrat der Vorlage zu, würde Mord zu dieser Liste hinzugefügt.

Der Ständerat fällte noch einen weiteren Entscheid: Nicht nur Sexualdelikte an Kindern, sondern auch sexueller Missbrauch von unter 16-Jährigen sollen unverjährbar sein. Der Ständerat überwies mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger (SVP/SG) dazu, gegen den Willen des Bundesrates.

"Opfer haben lebenslänglich"

Im Ständerat setzte sich eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) durch. "Die Betroffenen haben lebenslänglich", sagte er. Gerade Missbräuche zwischen 12 und 16 Jahren erschwerten die emotionale Entwicklung der Opfer. Es sei schlimm für sie, wenn sie eines Tages das an ihnen verübte Delikt nicht mehr anzeigen könnten.

Justizminister Jans wehrte sich vergeblich gegen die Forderung. "Das Höchstalter 16 für Unverjährbarkeit würde über das Ziel hinausschiessen", mahnte er. Denn unverjährbar werden könnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die ältere Person 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.

Egger hatte die Motion mit Fällen von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche begründet. In einem Bericht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz seien gut tausend Fälle erfasst worden, drei Viertel davon mit minderjährigen Opfern. Zahlreiche dieser Taten müssten ungesühnt bleiben, weil sie verjährt seien.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 02.03.2026

Mord soll in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören

Mord soll in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden. In der grossen Kammer setzte sich die SVP überraschend mit einem Minderheitsantrag durch.

Den Anstoss zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.

SVP setzt sich durch

Der Ständerat hatte der Änderung im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz vor rund einem Jahr zugestimmt. Auf Antrag einer Minderheit tat dies nun auch der Nationalrat. Die SVP setzte sich mit Hilfe der Stimmen der Mitte und der FDP durch.

Den SVP-Antrag nahm der Rat mit 109 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen überraschend deutlich an. Damit wird Mord künftig in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Der Fall ist das unter anderem für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern.

Detaillierte DNA-Proben ermöglichten es, Schwerstverbrechen auch nach langer Zeit aufzuklären, sagte SVP-Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Parlament stehe in der Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Opfer. "Bei Mord hat jemand jemanden umbringen wollen."

Es gebe Fälle, in denen ein Nachweis der Tat nach Jahrzehnten noch möglich sei, ergänzte Manfred Bühler (SVP/BE). Roland Büchel (SVP/SG) erinnerte an den Kristallhöhlenmord in Oberriet SG von 1982, dem zwei Mädchen zum Opfer fielen. Unverjährbarkeit könne zur Folge haben, dass verdächtigte Personen entlastet würden, sagte er.

Problematische Abgrenzung

Die Mehrheit der Rechtskommission hätte Mord wie heute weiterhin verjähren lassen wollen. Sprecher Beat Flach (GLP/AG) gab im Rat vergeblich zu bedenken, dass die Abgrenzung von Mord und vorsätzlicher Tötung problematisch sei. Häufig sei sie erst nach intensiver Beweisaufnahme möglich. Auch Fachleute aus der Praxis lehnten die Unverjährbarkeit für Mord ab.

Mit zunehmendem zeitlichen Abstand lasse sich eine Tat kaum mehr rekonstruieren und zweifelsfrei nachweisen, doppelte Meret Schneider (Grüne/ZH) nach. Ein DNA-Treffer allein genüge nicht für eine Verurteilung. Und Verjährungsfristen setzten Institutionen zudem unter Druck, Verfahren effizient zu führen.

Auch Justizminister Beat Jans warnte vor falschen Hoffnungen und möglicherweise enttäuschten Erwartungen. Für eine Verurteilung wegen Mordes müsste eine besondere Skrupellosigkeit nachgewiesen werden, und das Jahrzehnte nach der Tat, gab er zu bedenken.

Derweil beschloss der Nationalrat aber, die Verjährungsfristen für weitere schwere Straftaten zu erhöhen, darunter namentlich für vorsätzliche Tötung von 15 auf 30 Jahre. Damit soll für diese Straftat dieselbe Verjährungsfrist gelten wie heute noch für Mord.

In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverjährbaren Straftaten zu zählen, auf Ablehnung gestossen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 16.09.2026

Parlament ist sich einig: Mord soll nicht mehr verjähren

In der Schweiz gehört Mord bald zu den Straftaten, welche nicht verjähren. Darauf haben sich National- und Ständerat nach jahrelanger Debatte geeinigt. Noch muss die Vorlage in die Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte.

In der kleinen Kammer setzte sich am Mittwoch eine Minderheit der Rechtskommission (RK-S) durch, welche beantragte, bei diesem Thema bei früheren Entscheiden des Stände- und des Nationalrats zu bleiben. Beide Räte sprachen sich bereits im März 2025 respektive im März 2026 für die Unverjährbarkeit von Mord aus.

Mit 25 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen obsiegte die RK-S-Minderheit.

Auslöser: St. Galler Kantonsrat

Der Entscheid der eidgenössischen Räte geht auf eine bereits 2019 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen zurück. Der St. Galler Kantonsrat argumentierte darin, mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlern technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise erbracht werden könnten.

Die Verjährungsfrist für Straftaten, deren Höchststrafe lebenslange Haft sei, sei deshalb von 30 Jahren auf unverjährbar anzuheben. Dieses Argument brachten am Mittwoch im Ständerat auch diejenigen vor, welche für die Unverjährbarkeit von Mord sprachen, allen voran RK-S-Minderheitssprecher Daniel Jositsch (fraktionslos/ZH).

In Deutschland gelte die Unverjährbarkeit von Mord, sagte er. Es gebe Beispiele für Verurteilungen wegen Mordes, welche in der Schweiz mit ihrer Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht möglich gewesen wären. Auch wenn es gelinge, nur einen einzigen Fall mehr zu lösen, sei etwas gewonnen.

Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder sagte hingegen, es sei auch in Deutschland zu Justizirrtümern gekommen. Berichte wiesen auf Mängel hin, welche bei einem Prozess 40 oder 50 Jahre nach der Tat auftreten könnten. Modernere Technik spreche nicht für die Unverjährbarkeit von Mord, sondern dagegen. Die Schweiz habe der Polizei die technischen Mittel gegeben, welche sie brauche.

Auch Bundesrat Beat Jans sprach sich gegen die Unverjährbarkeit von Mord aus. Eine neue DNA-Spur sei noch kein Tatnachweis. Sie könne aufzeigen, dass jemand am Tatort gewesen sei. Das heisse aber noch nicht, dass eine gewisse Person auch der Täter gewesen sei und dass besondere Skrupellosigkeit vorhanden sei.

Das ist eine Voraussetzung für die Verurteilung eines Menschen wegen Mordes. "Wir dürfen keine falsche Hoffnungen wecken", so Jans.

Debatte wegen Rückkommens

Seit dem Jahr 2019 haben sich Stände- und Nationalrat mit wechselnden Mehrheiten und knappen Entscheiden immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob Mord für unverjährbar erklärt werden solle. Zur Debatte vom Mittwoch kam es wegen eines eher ungewöhnlichen Vorgangs in den eidgenössischen Räten, wie es am Mittwoch hiess.

Bei der Beratung des Geschäfts im März dieses Jahres sprach sich der Nationalrat nicht nur für die Unverjährbarkeit von Mord aus. Er ergänzte die Vorlage auch mit dem Vorschlag, die Verjährungsfristen für gewisse Straftaten zu erhöhen.

So soll etwa vorsätzliche Tötung - wie bisher Mord - neu erst nach 30 Jahren verjähren und nicht bereits nach 15 Jahren. Deshalb hatte die Rechtskommission des Ständerats dieses Geschäft nochmals vorzuberaten.

In dieser Situation entschied sich diese Kommission, ein Rückkommen auf den Ständeratsentscheid von März 2025 zu beantragen und Mord doch nicht für unverjährbar zu erklären. Die Rechtskommission des Nationalrats gab dafür grünes Licht.

Der Sprecher der RK-S-Mehrheit, Matthias Michel (FDP/ZG), sagte dazu, erstmals beurteile der Ständerat damit ein neues Gesamtkonzept und nicht nur die Verjährung von Mord. Der Mehrheit der Rechtskommission finde dieses Gesamtkonzept gut. Auch Michel sagte, einer Person, welche eine andere getötet hat, besondere Skrupellosigkeit nachzuweisen, sei schwierig.

Deshalb sei es sinnvoll, die Verjährungsfrist für Mord jener für vorsätzliche Tötung anzugleichen. Michel begründete das Rückkommen auch mit der Aussage, die Unverjährbarkeit von Mord sei in der Vernehmlassung schlecht angekommen. Der Vorschlag des Nationalrats zur Erhöhung der Verjährungsfristen blieb im Ständerat unbestritten und wurde angenommen.

Unverjährbar: Völkermord, Kriegsverbrechen. . .

Unverjährbar sind heute in der Schweiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen zum Beispiel unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln.

Mit der Annahme der Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)