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Internationale Gesundheitsvorschriften IGV: Ist die Schweiz wirklich vorbehaltlos frei, zu entscheiden?
Wortlaut
Seitens Bundesrat wurde bisher immer behauptet, die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV der WHO würden keine Verpflichtung zur Umsetzung von Massnahmen beinhalten.
Artikel 42 besagt jedoch: "Aufgrund dieser Vorschriften ergriffene Gesundheitsmassnahmen sind unverzüglich einzuleiten und abzuschliessen sowie transparent und unterschiedslos anzuwenden."
Ist die Schweiz wirklich vorbehaltlos frei, die IGV-Vorschriften nicht anzuwenden - ohne jegliche politischen/wirtschaftliche Konsequenzen?