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Ausbau des Low Flight Network. Wie weiter bei einer für unsere Sicherheit entscheidenden nationalen kritischen Infrastruktur?

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Genügt der heutige Ausbaustand des Low Flight Network (LFN) seiner Ansicht nach, um jederzeit ein ausreichendes Sicherheitsniveau für Helikoptereinsätze zu gewährleisten, namentlich in den Bergen, bei Grossereignissen oder im Katastrophenfall?

  2. Wie sehen die Entwicklungsperspektiven für das LFN in der Schweiz aus?

  3. Auf welche Einschränkungen bezieht sich der Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate in Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Dittli 19.4562?

  4. Welche Massnahmen kann der Bundesrat ergreifen, um den Ausbau der Verbindungen zu den Zentrumsspitälern, insbesondere zum CHUV und zum HUG in der Westschweiz, zu beschleunigen?

Begründung

Die Netzkarte des LFN weist zahlreiche Lücken auf, insbesondere in der Westschweiz. Dies ist sehr besorgniserregend. Verletzte und kranke Personen müssen auch bei schlechten Sichtverhältnissen per Helikopter ins Spital geflogen werden können, namentlich in die grossen Universitätsspitäler Lausanne und Genf.

Wären in der Neujahrsnacht 2026 die Wetterbedingungen schlecht oder die Sichtverhältnisse ungünstig gewesen, so hätten der Transport der Opfer in die Spitäler, namentlich ins CHUV und das dort angesiedelte Westschweizer Zentrum für Schwerbrandverletzte, sowie die Versorgung der Schwerverletzten nicht gewährleistet werden können. Die schreckliche Opferbilanz der Katastrophe in Crans-Montana wäre dadurch noch schlimmer ausgefallen. Die Aufrechterhaltung zuverlässiger Verbindungen zu den Spitälern, insbesondere den grossen Universitätsspitälern, ist daher unerlässlich und muss jederzeit gewährleistet werden können, selbst bei schlechten Wetterbedingungen.

Im Übrigen verlangt die Motion 19.4562 von Ständerat Josef Dittli, welche die eidgenössischen Räte 2020 angenommen haben, dass die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das LFN fertigzustellen und die dafür erforderliche Finanzierung zu regeln. Diesbezüglich informiert der Bericht des Bundesrates vom 1. April 2026 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2025, dass die Finanzierung aufgrund der Situation bei den Bundesfinanzen zurückgestellt sei, der weitere Ausbau mit gewissen Einschränkungen aber fortgeführt werden könne.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz verfügt über ein leistungsfähiges Rettungssystem. Das Low Flight Network (LFN) kommt primär an Tagen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen zum Einsatz und dient dazu, Personen zwischen Spitälern zu verlegen, Einsatzstellen zu erreichen und die militärischen Aufgaben zu erfüllen. Das Projekt wurde im Jahr 2015 durch die Rega, die Flugsicherung Skyguide, das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz und die Luftwaffe gestartet. Mittlerweile sind rund zwei Drittel der vorgesehenen zivilen Infrastrukturen (u.a. Zentrumsspitäler) ans LFN-Netz angeschlossen. Die Schweiz hat in Mitteleuropa das bislang fortschrittlichste und leistungsfähigste LFN.

2. Das LFN wird laufend ausgebaut. Herausfordernd ist dabei, komplexe Flugrouten unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben im intensiv genutzten unteren Luftraum zu integrieren – besonders dort, wo es nur eingeschränkte Flugsicherung gibt. Das erfordert einen grossen Koordinationsaufwand zwischen den Projektpartnern und mit externen Beteiligten (beispielsweise Verbände). Der Bundesrat geht dennoch davon aus, dass die Anschliessung von weiteren zivilen und militärischen Infrastrukturen ans LFN-Netz möglich sein wird.

3. Zur Umsetzung der Motion 19.4562 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gemeinsam mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) Vorarbeiten geleistet. Diese sollten die Finanzierung des LFN regeln. Entsprechende Anpassungen auf Verordnungsstufe wurden im Jahr 2024 aufgrund der angespannten Situation bei den Bundesfinanzen zurückgestellt. Die durch den SVS angefragten Kantone waren nicht bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Mit den «Einschränkungen», die im Bericht Motionen und Postulate 2025 der Bundeskanzlei erwähnt werden, ist primär die fehlende durchgehende Flugsicherung im unteren Luftraum gemeint.

4. Der Bundesrat räumt der Anbindung aller Regionen der Schweiz ans LFN hohe Priorität ein: Das LFN umfasst in der Ost-West-Ausdehnung Flugstrecken von St. Gallen bis in die Genferseeregion; die Nord-Süd-Achse erstreckt sich von der Region Zürich bis ins Tessin. Das LFN war nie als flächendeckendes Luftrettungsnetz vorgesehen – primär soll es punktuell kritische Infrastrukturen miteinander verbinden.

In der Romandie kann das Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) bereits heute auch bei schlechtem Wetter über den Instrumentenanflug des Flughafens Genf angeflogen werden. Dass noch keine Anbindung des HUG ans LFN erfolgte, liegt daran, dass Skyguide die Arbeiten erst nach der Einführung aktualisierter Flugplandatensysteme im Flugsicherungszentrum Genf aufnehmen kann. Dasselbe gilt für das Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) in Lausanne, wo jedoch bereits eine Übergangslösung geprüft wird.