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Adoptivkindervermittlung durch Terre des hommes. Illegale Quarantänen und Missbrauch der Kinder für pharmakologische Testreihen und experimentelle Operationen

Wortlaut

Das Hilfswerk Terre des Hommes vermittelte zwischen 1964 und 1979 insgesamt 1933 Kinder an Schweizer Adoptiveltern. Gemäss einer umfangreichen Recherche des «Beobachters» wurden diese Kinder bei Ankunft in die Schweiz ungeachtet ihres Gesundheitszustands in verschiedenen Spitälern unter Quarantäne gestellt. Diese Massnahme hätten die zuständigen Kantonsärzte anordnen müssen, was jedoch offenbar nicht der Fall war. Die Quarantänen waren folglich rechtswidrig.

Während dieser Spitalaufenthalte wurden an den Kindern Untersuchungen durchgeführt, die nicht medizinisch indiziert waren, sondern Forschungszwecken dienten. Das zeigen zwei wissenschaftliche Untersuchungen: Das Forschungsprojekt Adoptionen aus Indien in den Kantonen Zürich und Thurgau (1973–2002) erwähnt, dass an den Kindern medizinische Untersuchungen durchgeführt wurden, die Teil einer pharmakologischen Testreihe waren. Solche Untersuchungen erwähnt auch ein Forschungsprojekt der ZHAW zu Auslandsadoptionen im Auftrag des Bundesrats (2024)

Die Beobachter-Recherche zeigt weiter auf, dass Terre des Hommes (TdH) in Krisengebieten gezielt nach herzkranken Kindern suchte, die in der Schweiz vom Genfer Herzchirurgen Charles Hahn am offenen Herzen operiert wurden. Offenbar bestand zwischen Hahn und Edmond Kaiser (Gründer,langjähriger Leiter von TdH) eine «Partnerschaft», dank der Hahn rund 6000 herzkranke Kinder für chirurgischen Eingriffe zugeführt wurden. Immer wieder starben Kinder, mit einer Häufung von Todesfällen zwischen Juli und September 1979, als sechs Kinder starben.

Die geschilderten Vorgänge fügen der unrühmlichen Geschichte der Auslandsadoptionen in der Schweiz ein weiteres schockierendes Kapitel hinzu: Den Missbrauch der Kinder für medizinische und pharmakologische Versuche.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt er die geschilderten Vorgänge?

  2. Ist er bereit, weitere Forschung zu ermöglichen oder zu unterstützen, um den Missbrauch von Adoptivkindern zu Forschungszwecken aufzuarbeiten?

  3. Sieht der Bundesrat Handhabe, um den Betroffenen Einsicht in ihre Patientenakten zu ermöglichen?

  4. Welche Möglichkeiten der Anerkennung und Wiedergutmachung sieht er für die Betroffenen?

  5. Wie beurteilt er die Aufsicht und Kontrolle durch die involvierten Kantone?

  6. Wie beurteilt er den gesetzlichen Handlungsbedarf, damit sich solche Vorgänge künftig nicht wiederholen?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 4.-6. Der Bundesrat nimmt die in der Interpellation geschilderten Vorgänge sowie die zitierten Forschungsberichte sehr ernst. Die aufgeführten Vorgänge zeigen, dass internationale Adoptionen und der Schutz der betroffenen Kinder ein gesellschaftspolitisch sensibles Thema sind. Reformen in diesem Bereich müssen gesellschaftlich breit abgestützt sein und das Wohl der Kinder im Fokus haben. Entsprechend hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen einer Gesetzesrevision verschiedene Möglichkeiten einer Einschränkung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen zur Diskussion zu stellen. Die Rückmeldungen in der geplanten Vernehmlassung werden für die Entscheide von Bundesrat und Parlament von Bedeutung sein. Im Übrigen hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, Reformvorschläge für die rechtliche Regelung der Unterstützung bei der Herkunftssuche von adoptierten Personen zu machen.

2. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung wissenschaftlicher Aufarbeitung historischer Vorgänge und hat dementsprechend die Rolle der Bundesbehörden bei internationalen Adoptionen in zwei Studien untersuchen lassen («Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka in der Schweiz 1973-1997. Bericht» und «Hinweise auf illegale Adoptionen von Kindern aus zehn Herkunftsländern in der Schweiz, 1970er- bis 1990er-Jahre»; die Berichte sind abrufbar unter https://www.bj.admin.ch/de/irregulaere-adoptionen). Er begrüsst weitere Forschungsprojekte der Kantone und der Wissenschaft in diesem Bereich.

3. Ohne nähere Kenntnis der konkreten Fälle und der verfügbaren Akten kann der Bundesrat keine rechtliche Beurteilung dieser Frage vornehmen. Er hält jedoch fest, dass die bestehenden Regelungen des Datenschutzes sowie die einschlägigen Vorgaben in den kantonalen Gesundheitsgesetzen den Zugang für betroffene Personen grundsätzlich vorsehen, soweit Daten vorhanden sind.