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Zukunft der Polarforschung in der Schweiz
Wortlaut
Die Folgen des Klimawandels in der Schweiz sind beunruhigend. Höhere Temperaturen führen immer häufiger zu Überschwemmungen, Murgängen und Gletscherabbrüchen.
Die Alpen erwärmen sich doppelt so schnell wie der weltweite Durchschnitt. Nur in der Arktis steigen die Temperaturen noch rasanter an. Für die Schweiz ist das Polargebiet daher von zentraler Bedeutung: Was dort passiert, hat einen engen Zusammenhang mit dem Gletscherschwund in den Schweizer Alpen. In der Arktis führt die Erwärmung zu einem raschen Abschmelzen der Gletscher und zum Auftauen des Permafrosts, was neue Risiken und Umwälzungen für die Wirtschaft und die lokale Artenvielfalt mit sich bringt. Das Verständnis dieser beschleunigt ablaufenden Phänomene ermöglicht es uns in der Schweiz, die dem Alpengebiet bevorstehenden Veränderungen besser vorherzusehen. Den Resultaten der Arktisforschung wird daher eine noch bedeutsamere Rolle zukommen.
Institutionen wie das Swiss Polar Institute (SPI) tragen zur Weiterentwicklung dieser Forschung bei. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Erkenntnisse der Polarforschung für die Schweiz zu nutzen und gleichzeitig die nationalen Kompetenzen im Bereich der Polarwissenschaften auszubauen. Eine nachhaltige Finanzierung der Polarforschung und von Einrichtungen wie dem SPI wird für unser Land immer wichtiger. Ereignisse wie die Bergstürze in Blatten (VS) und Bondo (GR) zeigen, dass wir Forschungsergebnisse im Bereich Prävention benötigen sowie Erkenntnisse darüber, wie sich solche Naturereignisse auf die Umwelt und die Bevölkerung auswirken und welche wirksamen Massnahmen dagegen ergriffen werden können.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Welchen Stellenwert misst er der Polarforschung in der Schweiz bei?
Wie reagiert er auf die neuesten Ergebnisse der Polarforschung und die Konsequenzen für die Schweiz?
Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen, die die sich wandelnde geo- und sicherheitspolitische Lage in den Polarregionen auf die Polarforschung in der Schweiz hat?
Welche Bedeutung misst er dem SPI als Koordinationsstelle für die Schweizer Forschung in den Polarregionen und den isolierten Hochgebirgsgebieten bei?
Wie gedenkt der Bundesrat die Finanzierung der Polarforschung für die nächsten zehn Jahre zu sichern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. – 3.: Für die Schweiz ist die Forschung zu den Polarregionen und Alpen von besonderer Bedeutung: In beiden Regionen werden die Auswirkungen des Klimawandels evident und Erkenntnisse aus der Forschung dienen dazu, auf Veränderungen zu reagieren und geeignete Massnahmen zu treffen. Gletscher, Wasserspeicher, Ökosysteme und Naturgefahren stehen in direktem Zusammenhang mit Prozessen, die in den Polarregionen untersucht werden. Polare und alpine Forschung adressieren vergleichbare Herausforderungen. Mit ihrer wissenschaftlichen Kompetenz kann die Schweiz einen wichtigen Beitrag für internationale Gremien liefern, gerade in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten.
4.: Mit dem Swiss Polar Institute (SPI) verfügt die Schweiz seit zehn Jahren über eine Infrastruktur, die diese Forschung unterstützt und die Aktivitäten anderer Forschungszentren ergänzt. Der Bund leistet seit 2021 einen subsidiären Finanzierungsbeitrag an das SPI als «Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung» nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1). Das als Stiftung organisierte SPI unterstützt Polarexpeditionen, vergibt Zuschüsse für Logistik und Technologien, ermöglicht den Zugang zu Infrastruktur und organisiert Schulungen, Konferenzen und Workshops. Das internationale Netzwerk und die langfristigen Programme des SPI fördern und erleichtern die internationale Zusammenarbeit Schweizer Forschender auf der Grundlage von Offenheit, wissenschaftlicher Exzellenz und etablierten internationalen Rahmenbedingungen.
5.: Die Forschung zu Gletschern und Polarregionen basiert auf jahrzehntelangen Beobachtungen und Monitoringprogrammen. Die gewonnenen Daten bilden eine Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels und von Naturgefahren. Die subsidiäre Förderung nach Artikel 15 FIFG erfolgt jeweils für eine vierjährige BFI‑Periode gestützt auf die BFI‑Botschaft und im Rahmen der von den eidgenössischen Räten gesprochenen Kredite (FIFG Art. 36 Bst. b). Die Förderentscheide des Departementes WBF für die Periode 2029–2032 werden Ende 2028 gefällt.