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G-7-Gipfel in Évian. Von Frankreich eine Entschädigung für die der Schweiz entstandenen Kosten und Schäden einfordern
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Französischen Republik die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Frankreich als Gastgeberland des G7-Gipfels in Évian vom 15.–17. Juni 2026 die Kosten für die Sicherheit, die Einsätze sowie die direkten und indirekten Schäden, die dem Bund und den von der Durchführung dieses Gipfels im Grenzgebiet betroffenen Kantonen und Gemeinden entstehen, ganz oder teilweise übernimmt. Er wird aufgefordert, zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit Frankreich abzuschliessen, in der der Grundsatz dieser Kostenübernahme sowie die Modalitäten für deren Umsetzung und die Erstattung festgelegt werden.
Begründung
Frankreich hat sich entschieden, den G7-Gipfel in Évian-les-Bains zu veranstalten, nur wenige Kilometer von der Schweizer Grenze sowie den Agglomerationen von Genf und am Genfersee entfernt. Der Entscheid für diesen Ort bedeutet für die Schweiz – den Bund, die Kantone Genf und Waadt sowie die Anrainergemeinden – eine erhebliche sicherheitspolitische, logistische und wirtschaftliche Belastung, obwohl die Schweiz weder Mitglied der G7 noch Organisatorin der Veranstaltung ist.
Belastend sind insbesondere der Einsatz von Polizeikräften, die subsidiäre Unterstützung durch die Armee, die Sicherung des Luftraums, Massnahmen zum Schutz privater und öffentlicher Infrastrukturen sowie die Schäden und Verluste, die durch Demonstrationen und Ausschreitungen am Rande des Gipfels entstehen können. Die Erfahrungen mit dem G8-Gipfel 2003 haben gezeigt, dass solche Veranstaltungen erhebliche Schäden auf Schweizer Boden verursachen können.
Der Bundesrat setzt sich stets für die finanziellen Interessen des Bundes ein. Die vorliegende Motion zielt darauf ab, sein Vorgehen zu unterstützen und ihm ein klares und formelles Mandat zu erteilen, um von Frankreich zu erreichen, dass es auch die finanzielle Verantwortung gegenüber dem Nachbarland wahrnimmt. Schliesslich entscheidet das Gastgeberland allein über den Veranstaltungsort und zieht den diplomatischen Nutzen aus der Veranstaltung, wälzt aber einen Teil der Belastungen auf die Schweiz ab. Es entspricht den Grundsätzen der guten Nachbarschaft und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie der gängigen Praxis bei der Aufteilung der Kosten für internationale Veranstaltungen, dass der Organisator den Drittstaat, der die externen Kosten tragen muss, entschädigt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung internationaler Treffen von globaler Tragweite wie des G7-Gipfels, der einmal mehr die Rolle der Schweiz und des internationalen Genf als multilaterale Plattform unterstrichen hat. Er erachtet die Zusammenarbeit mit den französischen Behörden als partnerschaftlich und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Das gemeinsame Ziel der Schweiz und Frankreichs war ein reibungsloser Ablauf des G7-Gipfels. Dieses Ziel wurde erreicht.
Die Wahl des Austragungsorts eines internationalen Gipfels wie des G7-Gipfels liegt in der souveränen Zuständigkeit des Gastgeberlandes. Die Schweiz hat Frankreich bereits im Sommer 2025 aufgefordert, seiner Verantwortung als Gastgeberland des Gipfels auch in finanzieller Hinsicht nachzukommen. Bei den Verhandlungen zur Kostenverteilung hat sich gezeigt, dass die Schweiz und Frankreich Artikel 16 des bilateralen Abkommens vom 9. Oktober 2007 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen unterschiedlich auslegen. Dem Bundesrat ist keine Bestimmung bekannt, aus der sich eine Erstattungspflicht ergeben würde und gegen die Frankreich im Zusammenhang mit den Sicherheitsmassnahmen beim G7-Gipfel verstossen hätte.
Frankreich ist zwar nicht auf die Aufforderung zur Übernahme der in der Schweiz entstandenen Kosten eingegangen, hat sich jedoch bereit erklärt, die Auswirkungen der Kosten zu begrenzen, indem es alle Würdenträgerinnen und Würdenträger, die Schutz benötigten, auf französischem Staatsgebiet unterbrachte. Ausserdem haben Hunderte von französischen Polizeikräften die Sicherheitsvorkehrungen in Genf verstärkt. Durch die umfangreichen Sicherheitsmassnahmen, die dank der Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Länder umgesetzt wurden, konnten Ausschreitungen verhindert und die Risiken für Bevölkerung und Infrastruktur begrenzt werden. Insbesondere kam es zu keinen grösseren Zwischenfällen, die den Bundesrat dazu veranlassen würden, eine spezielle Vereinbarung mit Frankreich auszuhandeln.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.