26.3650
Entsiegelungsverfahren im digitalen Zeitalter überprüfen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen über die Siegelung und Entsiegelung von Unterlagen und elektronischen Daten gemäss Artikel 248 der Strafprozessordnung den Anforderungen des digitalen Zeitalters noch entsprechen.
Insbesondere soll geprüft werden:
wie sich die Anzahl und Dauer von Entsiegelungsverfahren in den letzten Jahren entwickelt haben;
welche Auswirkungen Entsiegelungsverfahren auf die Dauer und Effizienz von Strafuntersuchungen haben;
wie die schweizerische Regelung im Vergleich zu anderen europäischen Rechtsordnungen ausgestaltet ist;
ob die heutigen Verfahren angesichts der stark zunehmenden Menge elektronischer Daten noch zweckmässig sind;
welche organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Anpassungen geeignet wären, den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sicherzustellen und gleichzeitig eine verhältnismässige, wirksame und zeitgerechte Strafverfolgung zu ermöglichen.
Begründung
Die Siegelung und Entsiegelung von Unterlagen und Datenträgern dient dem Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen und ist ein wichtiger Bestandteil des rechtsstaatlichen Verfahrens.
Die geltenden Bestimmungen der Strafprozessordnung wurden jedoch in einer Zeit konzipiert, in der Strafverfahren überwiegend auf physische Akten und Dokumente ausgerichtet waren. Heute betreffen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen regelmässig Smartphones, Computer, E-Mail-Konten, Cloudspeicher und andere digitale Datenträger mit teilweise enormen Datenmengen.
Aus der Praxis wird wiederholt darauf hingewiesen, dass Entsiegelungsverfahren bei grossen digitalen Datenbeständen erhebliche Verfahrensdauern verursachen können und dadurch den Fortgang von Strafuntersuchungen teilweise über längere Zeit.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Nationalrat hat am 16. Juni 2026 das Postulat 26.3517 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) «Revision der Strafprozessordnung in Bezug auf digitale Ermittlungsmethoden, insbesondere mit Blick auf künstliche Intelligenz» angenommen und an den Bundesrat überwiesen, nachdem der Bundesrat zuvor ebenfalls die Annahme des Postulats beantragt hatte. Der Prüfauftrag gemäss Postulat der RK-N ist breit gefasst und verlangt ausdrücklich, auch darzulegen, «ob die bestehenden Regelungen zur Erhebung, Siegelung und Verwertung von Beweismitteln den heutigen Gegebenheiten digitaler Daten entsprechen». Damit können die im vorliegenden Postulat aufgeführten Punkte im bereits überwiesenen Prüfauftrag bearbeitet werden.
Weiter weist der Bundesrat darauf hin, dass er bereits in der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität vom 19. Dezember 2025 darauf hingewiesen hat, dass er Vorschläge für rechtliche Anpassungen im Bereich der Siegelung und Spiegelung ausarbeiten will. Diese Arbeiten sind im Rahmen der Umsetzung der Strategie am Laufen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.