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Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die heutigen Instrumente zur Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus den aktuellen Bedrohungslagen noch ausreichend Rechnung tragen. Insbesondere soll aufgezeigt werden:

  1. wie sich die Bedrohung durch online radikalisierte Einzeltäter in den vergangenen Jahren entwickelt hat;

  2. welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten den zuständigen Behörden heute zur Verfügung stehen;

  3. wo die Grenzen der heutigen Präventions- und Früherkennungsinstrumente liegen;

  4. wie die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendienst, Strafverfolgungsbehörden, Kantonen und weiteren relevanten Stellen ausgestaltet ist;

  5. ob gesetzgeberischer oder organisatorischer Handlungsbedarf besteht.Der Bundesrat wird beauftragt, [zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei]...

Begründung

Die Bedrohung durch gewaltbereiten Extremismus hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Sicherheitsbehörden im In- und Ausland beobachten vermehrt Fälle, in denen sich Einzelpersonen über digitale Kanäle, soziale Netzwerke oder geschlossene Online-Plattformen radikalisieren. Solche Täter handeln oft weitgehend isoliert und stehen nur begrenzt mit bekannten extremistischen Strukturen in Verbindung.

Diese Entwicklung erschwert die Früherkennung möglicher Gefährdungen. Gleichzeitig sind die staatlichen Handlungsmöglichkeiten in einem Rechtsstaat bewusst an hohe rechtliche Anforderungen gebunden. Umso wichtiger ist eine regelmässige Überprüfung, ob die bestehenden Instrumente den aktuellen Herausforderungen weiterhin genügen.

Der Bericht soll deshalb aufzeigen, wie sich die Bedrohungslage entwickelt hat, welche Erfahrungen die zuständigen Behörden gemacht haben und ob Anpassungen bei Organisation, Zusammenarbeit oder Rechtsgrundlagen angezeigt sind.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1. Laut dem jährlichen Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ist die Online-Radikalisierung das vorherrschende Phänomen der Terrorbedrohung in Europa und in der Schweiz und wird weiterhin primär von der dschihadistischen Bewegung geprägt. Besonders Fälle junger Erwachsener und Minderjähriger, die sich online über soziale Medien radikalisieren, nehmen weiter zu (BBl 2026 1182). Ermittlungen des Bundesamts für Polizei (fedpol) zeigen, dass soziale Medien, verschlüsselte Messengerdienste und teilweise auch Online-Gaming-Plattformen eine immer wichtigere Rolle bei Propaganda, Radikalisierung und Rekrutierung spielen. Gleichzeitig wird eine verstärkte Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Produktion und Beschleunigung der Verbreitung von Propagandainhalten beobachtet.

2. - 4. Die Prävention und Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus ist eine Verbundsaufgabe, zu deren Erfüllung alle Staatsebenen sowie auch zivile Behörden zusammenarbeiten. Radikalisierungstendenzen als Ursprung von gewalttätigem Extremismus fallen zuerst dort auf, wo sich eine Person im Alltag bewegt, bspw. in der Schule, bei der Arbeit oder in einem Sportverein. Wichtig sind auch Wahrnehmungen von Streetworkern, Opferhilfestellen, KESB, Sozial- und Migrationsbehörden oder der Polizei.

Der NDB unterstützt die Kantone und weitere Bundesbehörden bei der Wahrung der inneren Sicherheit, stellt die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sicher und arbeitet mit den kantonalen Vollzugsbehörden (den kantonalen Nachrichtendiensten, KND) zusammen. Diese beschaffen Informationen entweder im Auftrag des NDB oder unaufgefordert, gestützt auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121) oder nach kantonalem Polizeirecht und tätigen präventive Ansprachen. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages befasst sich der NDB auch mit der Früherkennung und der Lagebeurteilung von gewalttätigem Extremismus. Mit Bezug zum dschihadistisch motivierten gewalttätigen Extremismus und Terrorismus führt der NDB ein Monitoring einschlägiger, von Dschihadisten genutzten öffentlichen Internetseiten, sozialer Medien und Foren durch. Er identifiziert Nutzer, die in oder aus der Schweiz im Internet dschihadistisches Gedankengut verbreiten oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben. Dem Handlungsspielraum des NDB sind aber klare Schranken gesetzt: Er wird nur präventiv tätig, wenn ein konkreter Gewaltbezug feststellbar ist (Art. 5 Abs. 6 NDG).

Für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind primär die Kantons- und Stadtpolizeien auf ihrem Territorium zuständig. Daneben verfügt auch der Bund über Zuständigkeiten in der Kriminalprävention. Gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) können die Kantone bei fedpol polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) beantragen.

Bund und Kantone sind bestrebt, den polizeilichen Informationsaustausch ständig zu verbessern. Dabei zu erwähnen sind die Arbeiten zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches über die polizeiliche Abfrageplattform (POLAP). Zentral ist auch die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, vor allem mit Europol. Die Schweiz ist mittels Schengener Informationssystems (SIS) in den polizeilichen Austausch innerhalb von Europa eingebunden. Zur Prävention von gewalttätigem Extremismus wird zurzeit der 2. Nationale Aktionsplan (2023 – 2027) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) umgesetzt (www.admin.ch > Neuer Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus > Dokumente). Der NAP fördert das interdisziplinäre Vorgehen auf allen Ebenen des Staates und schafft mit gezielten Massnahmen die Voraussetzungen, dass Radikalisierung und gewalttätiger Extremismus in all ihren Formen, d. h. ideologieneutral, erkannt und so verhindert oder bekämpft werden können. Einen besonderen Schwerpunkt legt der NAP auf die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und den kritischen Umgang mit dem Internet und sozialen Medien.

5. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen gesetzgeberischen oder organisatorischen Handlungsbedarf und auch keine Notwendigkeit, einen weiteren Bericht zum Thema zu erstellen. Die erwähnten rechtlichen Grundlagen sind ausreichend und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft funktioniert gut. Die Behörden informieren regelmässig über ihre Tätigkeiten im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus. Über die Zusammenarbeit gibt der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.4598 Marti Min Li vom 16. Dezember 2021 «Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung» ausführlich Auskunft (www.admin.ch > Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus – Postulatsbericht > Dokumente). Ein wirksames Instrument gegen die Radikalisierung ist Prävention, weshalb es zahlreiche Aktivitäten in diesem Handlungsfeld gibt. Beispielsweise unterstützt fedpol mehrere Projekte, die zur Umsetzung des aktuellen NAP beitragen. Zur Umsetzung des NAP wird eine Evaluation durchgeführt. Diese wird als Grundlage für einen neuen NAP dienen, der ab 2028 umgesetzt werden soll. Bei der Ausarbeitung des neuen NAP können zudem die Anliegen der Mo. 25.4692 De Quattro «Besserer Schutz für junge Menschen vor einer Radikalisierung » und der Mo. 26.3239 Z’graggen «Einführung eines nationalen Radikalisierungs- und Extremismusmonitorings in der Schweiz». aufgenommen werden. Die Internetseite www.gegen-radikalisierung.ch enthält Hintergrundinformationen und Angaben zu Anlaufstellen. Die nationale Plattform des Bundes «Jugend und Medien» zur Förderung von Medienkompetenz, richtet sich an Eltern und Fachpersonen, mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen einen altersgerechten, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.