26.3744
Das Aufwuchsziel der Armee ist im ordentlichen Bundeshaushalt ohne Mehreinnahmen sicherzustellen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung des Aufwuchsziel der Armee (Ausgaben 1 Prozent BIP per 2032) vollständig über den ordentlichen Bundeshaushalt sicherzustellen.
Begründung
Das beschlossene Aufwuchsziel der Armee, nach dem das Armeebudget 1 Prozent des schweizerischen BIPs im Jahr 2032 beträgt, ist im Bundeshaushalt abzusichern. Die erforderlichen ordentlichen Mittel sind ohne Mehreinnahmen zur Verfügung zu stellen. Sofern nach der Umsetzung des Entlastungspakets 27 noch ein Handlungsbedarf bleibt, ergreift der Bundesrat Massnahmen im nötigen Umfang bei den Ausgaben. Die Massnahmen müssen sicherstellen, dass das Aufwuchsziel auch nach 2032 gesichert bleibt. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind einzuhalten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterbreitet den Eidgenössischen Räten folgendes Konzept zur Finanzierung der Mehrausgaben für die Armee: Er strebt an, den Wachstumspfad der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Gemäss aktueller Planung kann der Haushalt dies auffangen, weitere Sparmassnahmen sind aber nicht ausgeschlossen. Insbesondere in den Jahren 2031 und 2032 belastet der Anstieg der Armeeausgaben den Bundeshaushalt stark. Der Bundesrat wird dem Parlament die Entwicklung der Armeeausgaben in diesem Zeitraum mit dem Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2029-2032 beantragen.
Zur Deckung des darüberhinausgehenden Mehrbedarfs für die Beschaffung von Rüstungsgütern hat der Bundesrat am 12. August 2026 die Botschaft über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Schaffung eines Rüstungsfonds zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Darin unterbreitet er dem Parlament eine auf 12 Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte. Die Räte werden die Vorlage noch im laufenden Jahr beraten können.
Der Bundesrat teilt damit die Einschätzung, dass die Ausgaben der Armee zur Erreichung des 1%-BIP-Ziels ohne zweckgebundene Mehreinnahmen aus dem ordentlichen Haushalt finanziert werden müssen und sieht die Motion als erfüllt an, weshalb er sie ablehnt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.