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Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative). Der Bundesrat sollte das Anliegen der starken Minderheit ernst nehmen
Wortlaut
Eine Haupterkenntnis aus den hohen Werten, die von der Minderheit in der Abstimmung am 14. Juni erzielt wurden, ist der klare Wille eines grossen Teils der Bevölkerung, dass die Schweiz die negativen Folgen der Einwanderung wirksamer bekämpfen muss, indem sie den Sozialtourismus eindämmt, die Familienzusammenführung massiv einschränkt und das Chaos im Asylwesen beendet. Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen.
Begründung
Die demografische Entwicklung bereitet den Schweizerinnen und Schweizern Sorgen. Gewiss: Es herrschte mehrheitlich Einigkeit darüber – und dies wurde als vorrangig angesehen –, dass die Schweiz weiterhin von qualifizierten ausländischen Arbeitskräften, die zudem grösstenteils aus Europa stammen, profitieren können soll. Es ist der Bevölkerung zudem auch ein Anliegen, den Wohlstand des Landes zu wahren und somit das Wachstum nicht zu bremsen. Einem grossen Teil der Bevölkerung – vermutlich der Mehrheit – erschien es jedoch auch wichtig, dass gegen Missbräuche und die negativen Folgen der Einwanderung vorgegangen wird: Sozialtourismus, missbräuchliche Familienzusammenführung und Chaos im Asylwesen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wurde durch 54,8 Prozent der Stimmbevölkerung sowie eine Mehrheit der Kantone klar abgelehnt. Die Stimmbevölkerung ist damit der Abstimmungsempfehlung von Parlament und Bundesrat gefolgt. Aufgrund der am 6. August 2026 veröffentlichten VOX- Analyse hält der Bundesrat fest, dass die Beweggründe für eine Annahme der Initiative u. a. ganz allgemein die Zuwanderung und damit zusammenhängende Folgen des Bevölkerungswachstums betrafen. Der Bundesrat hält zudem fest, dass rund acht Prozent aller ausländischen Personen, die zwischen 2014 und 2023 in die Schweiz eingewandert waren und Ende 2024 noch hier lebten, als Asylsuchende gekommen waren. Weitere sechs Prozent waren Schutzsuchende aus der Ukraine. Der Asylbereich macht somit einen kleinen Anteil der Gesamtzuwanderung aus (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 26.3263 Gaillard Benoît «Allfällige Umsetzung der Nachhaltigkeits-Initiative »). Wie vor der Abstimmung festgehalten, erfolgt die Zuwanderung in die Schweiz in erster Linie in den Arbeitsmarkt.
Was die Herausforderungen im Asylbereich betrifft, geht der Bund diese im Rahmen der Asylstrategie in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden aktiv an.
Für den Familiennachzug ausserhalb des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (FZA, SR 0.142.112.681) gelten bereits strenge Regeln. Eine massive Einschränkung wäre kaum umsetzbar, ohne gegen die durch die Bundesverfassung (BV, SR 101) und das Völkerrecht garantierten Grundrechte zu verstossen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.