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TFA im Trinkwasser. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der Echa-Einstufung?

Wortlaut

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Trifluoressigsäure (TFA) als «vermutlich reproduktionstoxisch» eingestuft. TFA wird so als Stoff gewertet, der die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und Schäden beim ungeborenen Kind verursachen kann. TFA entsteht als Abbauprodukt von Pflanzenschutzmitteln und fluorierten Kältemitteln und wurde in der Schweiz in sämtlichen getesteten Grundwasserstellen nachgewiesen, mit besonders hohen Konzentrationen in landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Männer in landwirtschaftlich genutzten Regionen eine schlechtere Spermienqualität aufweisen als in anderen Gebieten, was möglicherweise mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zusammenhängt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gedenkt der Bundesrat angesichts der ECHA-Einstufung als «vermutlich reproduktionstoxisch» verbindliche Grenzwerte für TFA im Trinkwasser einzuführen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, weshalb nicht?

  2. Welche Konsequenzen und Folgekosten hätten verbindliche Grenzwerte für TFA für die Trinkwasserversorgung in der Schweiz, insbesondere in Regionen mit besonders hohen Konzentrationen?

  3. In seinem Bericht zum Postulat 22.4585 schreibt der Bundesrat, «dass jede Massnahme auf vorgelagerter Stufe eine Verbesserung und geringere Kosten auf den Folgestufen bewirkt». Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um den Eintrag von TFA in Gewässer und Grundwasser an der Quelle zu reduzieren, insbesondere mit Blick auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit TFA-bildenden Wirkstoffen und den Einsatz von fluorierten Kältemitteln?

  4. Welche gesundheitspolitischen Konsequenzen zieht er aus der Einstufung, insbesondere mit Blick auf möglicherweise betroffene Bevölkerungsgruppen in landwirtschaftlich genutzten Regionen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Beurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Trifluoressigsäure (TFA) ist eine Gefahreneinstufung unter dem Chemikalienrecht. Die Einstufung von TFA als «vermutlich reproduktionstoxisch» durch die ECHA ist ein wichtiges wissenschaftliches Signal. Diese muss noch von der EU-Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen formell angenommen werden, um in der EU rechtlich verbindlich zu werden.

Für den Bundesrat wird insbesondere die laufende Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheidend sein (vgl. Antwort 4). Diese soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten aufmerksam. Auf Basis der Resultate und in Abstimmung mit allfälligen Regulatorien der EU wird die Schweiz prüfen, ob Höchstwerte für das Trinkwasser einzuführen sind.

2. Die Konsequenzen und Folgekosten können heute noch nicht abgeschätzt werden, da noch keine Höchstwerte für Trinkwasser definiert sind. Die Entfernung von TFA aus Trinkwasser stellt eine grosse Herausforderung dar. TFA ist ein sehr stabiles und kleines Molekül, das sich nur mit sehr grossem Aufwand aus dem Trinkwasser entfernen lässt.

3. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Frage 26.7078 Brizzi «Beschränkung von HFO-Gasen in der neuen ChemRRV: Ein effektiver Weg zur Reduktion der TFA-Belastung?» festgehalten, dürfen bestimmte Anlagen mit Hydrofluorolefine (HFO)-Kältemitteln (als wichtigste gasförmige Vorläuferstoffe von TFA) schrittweise für verschiedene Anwendungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Gestaffelt ab 2027 sind bestimmte Kühlgeräte im Haushalt, Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen betroffen. Damit wird künftig weniger TFA in die Atmosphäre gelangen.

Bei Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln gelten die Genehmigungen in der EU auch für die Schweiz. Wenn die EU eine Überprüfung bestehender Genehmigungen für Wirkstoffe, die sich zu TFA abbauen können, vornimmt und die Genehmigungen anpasst oder zurückzieht, gilt dies auch in der Schweiz. Im Rahmen des Aktionsplans zum Umgang mit langlebigen Chemikalien (z.B. per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen [PFAS]) kann allfälliger weiterer Handlungsbedarf auch für andere potenzielle TFA-Quellen geprüft werden wie beispielsweise auf Ebene der Verwendung.

4. Nach derzeitiger toxikologischer Einschätzung sind die im Trinkwasser gemessenen Konzentrationen nicht gesundheitlich bedenklich: Die von der EFSA auf Basis toxikologischer Daten abgeleitete akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) liegt bei 0,05 mg pro kg Körpergewicht und Tag. Im Rahmen der laufenden Neubewertung wird vorgeschlagen, den ADI auf 0,03 mg/kg Körpergewicht abzusenken. Aus den im Grundwasser gemessenen TFA-Konzentrationen kann abgeleitet werden, dass die Belastung über das Trinkwasser in der Schweiz auch in den hochbelasteten Regionen deutlich unter der vorgesehenen akzeptablen Aufnahmemenge liegt. Da aber mit einem Anstieg aufgrund von Depots im Boden gerechnet werden muss, ist es wichtig, die Zufuhr von TFA an der Quelle zu begrenzen (vgl. Antwort 3), sowie die Konzentrationen von TFA im Grundwasser zu überwachen. Das Bundesamt für Umwelt untersucht TFA im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA. Das Bundesamt für Gesundheit untersucht zurzeit TFA in Urinproben aus der Schweizer Gesundheitsstudie – Pilotphase (Kantone Bern und Waadt), um Grundlagen für politische Entscheidungen zu liefern. Die Ergebnisse dazu werden im Jahr 2027 vorliegen.