26.3868
Den Anteil im Ausland erhältlicher Generika in der Schweiz steigern
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Folgendes vorzulegen:
1. eine Revision der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) mit dem Ziel, die Bewilligungskriterien für patentabgelaufene Arzneimittel, die im Ausland bereits vertrieben werden, erheblich zu vereinfachen;
2. eine Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) mit dem Ziel, die Festsetzung von wirtschaftlich tragbaren Preisen für diese Arzneimittelgruppe zu ermöglichen.
Mit diesen beiden miteinander verknüpften Massnahmen wird ein attraktives Marktumfeld für kostengünstige Alternativen entstehen, das die kostendämpfende Wirkung solcher günstigen Arzneimittel fördert.
Begründung
Generika tragen heute entscheidend zur Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen bei. 2025 konnten dank ihnen Einsparungen von rund 700 Millionen Franken erzielt werden. Auf dem Markt für substituierbare Produkte erreichen sie einen Marktanteil von 78 Prozent (gemessen in therapeutischen Tagesdosen). Betrachtet man hingegen den Gesamtarzneimittelmarkt, so sinkt ihr Anteil auf rund 43 Prozent und ist damit deutlich tiefer als in vergleichbaren Ländern Europas.
Hauptgrund für diesen tieferen Gesamtmarktanteil ist, dass es in der Schweiz für viele patentabgelaufene Originalpräparate keine Generika-Alternative gibt. Im Ausland sind solche Produkte schon längst etabliert, während es bei uns mit der Markteinführung oftmals noch harzt.
Um den Anteil der Generika am Gesamtmarkt zu steigern und so zusätzliche Einsparungen erzielen zu können, muss der Markt für substituierbare Produkte gezielt vergrössert werden. Dies wird nur möglich sein, wenn Anreize geschaffen werden, damit mehr Generika in der Schweiz eingeführt und vertrieben werden, wodurch die Substitution von patentabgelaufenen Originalpräparaten gesteigert werden kann – die heute nach wie vor einen Marktanteil von 33,6 Prozent haben (in Tagesdosen gemessen).
Dafür braucht es ein zweigleisiges Vorgehen: erstens ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren und zweitens eine Anpassung des Preisfestsetzungsprozesses.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs, dass bei vielen der generikafähigen Arzneimittel keine Generika auf dem Schweizer Markt sind, und unterstützt das Anliegen der Motion, die Marktzutrittshürden für im Ausland bereits zugelassene Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen ohne Innovation (Generika) weiter zu senken. So steht er einer Förderung von Arzneimitteln im patentabgelaufenen Bereich, insbesondere der Generika, mit dem Ziel von Kosteneinsparungen und einer Verbesserung der Versorgung offen gegenüber.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.