26.3882
Stand der Umsetzung für die schweizweite Bodenkartierung
Wortlaut
In einem aktuellen Bericht der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft von Ende 2025 wird auf den alarmierenden Verlust fruchtbarer Böden weltweit hingewiesen. Demnach sind bereits 1,6 Mrd. Hektaren Boden durch nicht-nachhaltige Landnutzung und Bewirtschaftung degradiert worden.
Auch in der Schweiz steht die Ressource Boden unter Druck. Der Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln liegt bei rund 50 Prozent. Angesichts von globalen Konflikten und dem erwähnten Bodenverlust ist der Verlass auf Importe für künftige Generationen mit Risiken verbunden. Dies unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung unserer fruchtbaren Böden, wie sie die Bodenstrategie des Bundes von 2020 festhält.
Im Konzept «Schweizweite Bodenkartierung» vom 29. März 2023 betont der Bundesrat, dass eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln ohne intakte und leistungsfähige Böden nicht gewährleistet werden kann. Mit dem Postulat 20.3477 hat er zudem die Erstellung flächendeckender Datengrundlagen für Böden bekräftigt. Die schweizweite Bodenkartierung ist somit ein zentrales Element der nationalen Bodenstrategie und von grosser Bedeutung für den nachhaltigen Umgang mit dieser wertvollen Ressource.
Auf meine Frage 25.8247, ob die Schweiz genau weiss, wo ihre besten ackerfähigen Böden liegen, verweist der Bundesrat auf lediglich fünf Kantone mit verlässlichen Bodeninformationen. Auf die Ip. 25.4312 zum Umsetzungsstand der Bodenstrategie und die Ip. 25.4775 zum Stand der schweizweiten Bodenkartierung weicht er aus und verweist auf eine fünfjährige Vorbereitungsphase von 2024 bis 2028.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen konkret zu beantworten:
Wie weit sind die Vorbereitungsarbeiten für eine schweizweite Bodenkartierung fortgeschritten sowohl methodisch als auch organisatorisch?
Welche Zwischenziele und Ziele werden in der erwähnten Vorbereitungsphase verfolgt? Welche Massnahmen werden ergriffen, falls die Ziele nicht oder nur teilweise erfüllt werden?
Wann und in welcher Form wird über die Ergebnisse der Arbeiten informiert?
Werden die vorbereitenden Arbeiten bis Ende 2028 abgeschlossen sein und im Jahr 2029 planmässig mit der Bodenkartierung begonnen? Falls ja, wie wird dann vorgegangen? Falls nein, warum?
Wie gestaltet sich ab 2029 die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und weiteren Akteuren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Die Vorbereitungsarbeiten für die schweizweite Bodenkartierung laufen unter der Federführung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Raumentwicklung ARE) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Bundesamt für Landwirtschaft BLW) in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Rahmen einer fünfjährigen Vorbereitungsphase 2024-2028. Zu den Zwischenzielen gehören die Erarbeitung harmonisierter Methoden und Standards, die Durchführung und Auswertung von Pilotprojekten, der Aufbau der Daten- und Informationsinfrastrukturen, die Sicherstellung der erforderlichen Fachkompetenzen sowie die Schaffung der rechtlichen und finanziellen Grundlagen.
Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Pilotprojekten und den übrigen Vorarbeiten fliessen kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Methoden und der Projektorganisation ein.
3. Die Ergebnisse der Vorbereitungsphase werden nach deren Abschluss dokumentiert und den interessierten Kreisen, insbesondere den Kantonen, den Fachorganisationen sowie weiteren betroffenen Akteuren, zugänglich gemacht. Die Kantone sind eng in die Vorbereitungsphase eingebunden und werden fortlaufend über den Stand der Arbeiten informiert. Über die Resultate der Pilotprojekte wird auf der Webseite des Kompetenzzentrum Boden (www.ccsols.ch) sowie der Webseite www.bodendaten.ch informiert.
4. und 5. Die Vorbereitungsarbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Der Bundesrat wird im Herbst 2026 über das weitere Vorgehen ab 2029 und eine allfällige Bundesfinanzierung entscheiden. Die involvierten Akteure, namentlich die Kantone, werden im Anschluss in geeigneter Form informiert.