26.3987
Allseas und völkerrechtswidriger Tiefseebergbau. Was unternimmt der Bundesrat?
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Hat der Bundesrat Kenntnis von der Beteiligung von Allseas am Tiefseebergbauprojekt auf internationalem Gebiet in Verbindung mit The Metals Company?
Wie beurteilt der Bundesrat die Vereinbarkeit dieses Projekts mit den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ), namentlich mit Blick auf die ausschliessliche Zuständigkeit der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA)?
Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz als Vertragsstaat des SRÜ, bei Allseas vorstellig zu werden und das Unternehmen aufzufordern, sich von allen Projekten zu distanzieren, die nicht mit dem multilateralen Rahmen des SRÜ vereinbar sind?
Welche Position gedenkt die Schweiz in den internationalen Gremien, namentlich in der ISA, gegenüber einseitigen Initiativen zu vertreten, welche die für das Gebiet geltende Rechtsordnung schwächen und den Schutz der Meeresumwelt gefährden könnten?
Begründung
Das Unternehmen Allseas mit Sitz in Châtel-Saint-Denis (Freiburg) ist an einem Tiefseebergbauprojekt von The Metals Company auf internationalem Gebiet beteiligt. Dieses Projekt steht im Kontext eines seit Mai 2025 von der Trump-Regierung einseitig verfolgten Verfahrens, das die durch das SRÜ etablierten multilateralen Mechanismen wie die ISA zu umgehen droht.
Das internationale Gebiet des Meeresbodens ist laut den Artikeln 136 ff. SRÜ das «gemeinsame Erbe der Menschheit». Als Vertragsstaat des SRÜ und Mitglied der ISA ist die Schweiz verpflichtet, das für dieses Gebiet geltende Recht einzuhalten und dessen Einhaltung sicherzustellen. Insbesondere dürfen Erforschung und Bergbau nur unter der Ägide der ISA stattfinden und weder Staaten noch natürliche oder juristische Personen können einseitig Rechte an den im Gebiet gewonnenen Mineralien geltend machen. Die Vertragsstaaten sind zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass die ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle unterstehenden Akteure die Normen einhalten.
Das Reputationsrisiko für die Schweiz erscheint besonders hoch. Zusammen mit über 40 Staaten unterstützt die Schweiz seit 2023 ein Moratorium für den Tiefseebergbau; nun könnte die Beteiligung eines schweizerischen Akteurs an einem Tiefseebergbauprojekt dazu beitragen, den Multilateralismus und die Einhaltung des Völkerrechts zu untergraben.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) des EDA hat Kenntnis über die Beteiligung von Allseas an Aktivitäten der The Metals Company im Bereich des Tiefseebergbaus und verfolgt die Entwicklungen. Dem SSA ist keine von den USA erteilte Genehmigung für die kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens bekannt.
2. Bei der Erteilung einer Genehmigung durch einen Staat, der nicht Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15) und damit kein Mitglied der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) ist, stellen sich Fragen der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht. Die Versammlung der ISA prüft zurzeit, beim Internationalen Seegerichtshof ein Gutachten zu den damit verbundenen völkerrechtlichen Fragen in Auftrag zu geben. Es liegt jedoch primär in der Verantwortung des betroffenen Staates, bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrags das Völkerrecht einzuhalten.
3. Der Bundesrat ist sich der völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz nach Seerechtsübereinkommen bewusst. Entsprechend vertritt das SSA im Dialog mit Allseas die in der Antwort auf die Interpellation 25.3508 Mahaim und die Frage 26.7447 Mahaim dargelegte Position: insbesondere erwartet der Bund von den in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland ihre Verantwortung gemäss den internationalen Verpflichtungen und anerkannten Standards und Leitlinien wie den OECD-Leitsätzen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln wahrnehmen.
4. Die Schweiz unterstützt im Rahmen der ISA ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens sowie die Einhaltung des Vorsorgeprinzips. Zudem setzt sie sich für eine regelbasierte maritime Ordnung ein. Jegliche kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens soll im Rahmen und nach den Regeln der ISA erfolgen.