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Durch die Eindämmung von Desinformation die demokratische Debatte erhalten

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Massnahmen zu prüfen, mit denen Desinformation in der demokratischen Debatte bestmöglich eingedämmt werden kann, und darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Ein ehemaliger französischer Präsident sagte, die Demokratie sei das institutionelle Recht, Unsinn zu reden. Die Argumentation in der demokratischen Debatte besteht in der Tat aus Behauptungen, die mitunter fragwürdig oder tendenziös, um nicht zu sagen irreführend sind. So verhält es sich nun einmal und der Meinungsaustausch darf nicht im Namen einer bestimmten Vorstellung von Wahrheit in der Politik eingeschränkt werden, die zwangsläufig von den eigenen Überzeugungen abhängt.

Es gibt jedoch eine Kategorie von Behauptungen, die besondere Aufmerksamkeit verdient: die Darstellung von Fakten, insbesondere in Dokumenten oder schriftlichen Unterlagen, die in der demokratischen Debatte verwendet werden. Fakten und Zahlen sind überprüfbar(Faktencheck); werden Fakten oder Zahlen bewusst so verwendet, dass sie die Debatte verzerren oder verfälschen (Desinformation), müssen Wege gefunden werden, um eine zu grosse Einflussnahme auf die demokratische Debatte und die Entscheidungsfindung zu verhindern.

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen:

  • Einrichtung einer unabhängigen Behörde, die befugt ist, unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismässigkeit punktuell – auf Antrag oder von Amtes wegen – in die demokratische Debatte einzugreifen, wenn offensichtlich falsch dargestellte Fakten berichtigt werden müssen. Das Modell der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) könnte in dieser Hinsicht als Inspirationsquelle dienen, ebenso wie das Modell des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Schweizerische Lauterkeitskommission).

  • Prüfung von Massnahmen, mit denen digitale Plattformen dazu verpflichtet werden können, Korrekturen oder Berichtigungen von sachlich unzutreffenden Informationen deutlicher hervorzuheben, wenn diese ein breites Publikum erreicht haben.

  • Bewertung der Massnahmen zur Stärkung der Medien- und Informationskompetenz sowie der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung, insbesondere im Hinblick auf die Erkennung irreführender oder manipulierter Inhalte.

  • Vergleichsstudie der Massnahmen, die in anderen Demokratien zur Bekämpfung von Desinformation ergriffen werden, ohne dabei die Meinungsfreiheit und die freie politische Debatte zu beeinträchtigen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt die Herausforderungen durch Falschinformation im demokratischen Diskurs ernst. Weil der öffentliche Meinungsbildungsprozess aber grundsätzlich ohne staatliche Einmischung und Überwachung stattfinden soll, muss Falschinformation grundsätzlich toleriert werden. Anders verhält es sich mit Desinformation und Propaganda, die andere Staaten im Rahmen von Beeinflussungskampagnen gegen die Schweiz einsetzen. Der Bundesrat hat mit dem Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» in Erfüllung des Postulates 22.3006 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) eine umfassende Auslegeordnung der Bedrohungslage vorgelegt. Seither werden die im Bericht beschlossenen Massnahmen durch die interdepartementale Arbeitsgruppe Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation (IDAG BeaD) unter Federführung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) umgesetzt. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Stärkung der Resilienz gegen sicherheitspolitisch relevante Beeinflussungsaktivitäten als Bestandteil der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz weiterzuverfolgen (www.sepos.admin.ch > sicherheitspolitische-strategie).

Zu Punkt 1:

Staatliche Eingriffe in den politischen Diskurs unterliegen hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101]), die Medienfreiheit (Art. 17 BV) sowie die offene demokratische Willensbildung (Art. 34 BV) setzen staatlichen Massnahmen enge Grenzen. Die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die in laufende öffentliche Debatten eingreift und Informationen als faktisch richtig oder falsch qualifiziert, würde deshalb eine Verfassungsänderung bedingen.

Zu Punkt 2:

Der Bericht «Intermediäre und Kommunikationsplattformen» (www.bakom.admin.ch > Digital > Digitale Kommunikation > Intermediäre und Kommunikationsplattformen) hat Chancen und Risiken von digitalen Plattformen und Suchmaschinen für den öffentlichen Diskurs untersucht. Darauf aufbauend hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) in die Vernehmlassung gegeben mit dem Ziel, die Rechte der Nutzenden in der Schweiz zu stärken und von den Plattformen mehr Transparenz und die Eindämmung von illegaler Hassrede zu verlangen. Bestimmungen spezifisch zur Falschinformation einschliesslich Bestimmungen zu Korrekturen oder Berichtigungen von sachlich unrichtigen Informationen durch Plattformen sind im VE-KomPG u.a. aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht enthalten (s.o. zu Punkt 1). Die Vernehmlassung zum Vorentwurf wurde am 16. Februar 2026 abgeschlossen. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden.

Zu Punkt 3:

Der Unterricht zu digitaler Bildung und Medienkompetenz ist in der obligatorischen Schulzeit in die Lehrpläne aller drei Sprachregionen integriert und vermittelt Kompetenzen für einen kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien und Informationen. Diese Aufgabe liegt in der abschliessenden Zuständigkeit der Kantone. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erarbeitet zudem derzeit die zweite Aktualisierung des Berichts «Politische Bildung in der Schweiz – Gesamtschau» von November 2018 mit dem Fokusthema Desinformation. Die Publikation ist für die zweite Hälfte 2026 geplant.

Zu Punkt 4:

Der Bundesrat verfolgt die Massnahmen anderer Demokratien zur Bekämpfung von Desinformation aktiv. Die Schweiz bringt sich in multilateralen Gremien ein, namentlich in der OECD, OSZE und im Europarat. Der Bericht zum oben erwähnten Postulat 22.3006 enthält bereits eine vergleichende Einordnung internationaler Ansätze.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.