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F-35. Was sind die finanziellen Konsequenzen der Modernisierung des Triebwerks und warum werden die Kosten verschleiert?

Wortlaut

Gemäss einem Artikel der Temps vom 13. Juni 2026 führt die Ausrüstung der F-35 mit dem F135-Triebwerk dazu, dass der Preis der Flugzeuge im Schnitt um rund 25 Prozent steigt. Diese Entwicklung betrifft insbesondere jene Lose, zu denen die für die Schweiz bestimmten Flugzeuge gehören. Derselbe Artikel erwähnt, dass sich das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) noch immer weigert, den Preis der bestellten Maschinen zu kommunizieren – dies unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis. Gleichzeitig hat der dänische Rechnungshof kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten des dänischen F-35-Programms über den gesamten Lebenszyklus hinweg um 25 Prozent steigen. Er warf dem dänischen Verteidigungsministerium zudem vor, dem Parlament unvollständige Informationen übermittelt zu haben.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Werden die für die Schweiz bestimmten F-35 mit der modernisierten Version des F135-Triebwerks ausgerüstet, die von den amerikanischen Behörden angekündigt wurde?

  2. Wie wirkt sich diese Modernisierung auf die Beschaffungskosten der für die Schweiz bestimmten Maschinen aus?

  3. Wird diese Entwicklung in den aktuellen Schätzungen des Bundesrates zu den Beschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten der F-35 im vollen Umfang berücksichtigt?

  4. Kann der Bundesrat versichern, dass die Zusatzkosten im Zusammenhang mit dieser Modernisierung nicht direkt oder indirekt auf die Schweiz abgewälzt werden?

  5. Welchen Betrag schätzt der Bundesrat heute für die vollständigen Kosten des F-35-Programms während des gesamten Lebenszyklus, und wie hat sich diese Schätzung seit dem Beschaffungsentscheid entwickelt?

  6. Hat der Bundesrat die Schlüsse des dänischen Rechnungshofs zu den Mehrkosten des F-35-Programms analysiert? Welche Lehren zieht er daraus für die Schweiz?

  7. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage weigert sich die armasuisse, den Preis der für die Schweiz bestimmten Maschinen zu kommunizieren, obwohl es sich um einen Auftrag handelt, der durch öffentliche Gelder finanziert wird?

  8. Ist der Umstand, dass das Parlament und die Öffentlichkeit den Stückpreis der bestellten Maschinen nicht erfahren darf, gemäss dem Bundesrat kompatibel mit den Anforderungen der Transparenz und der demokratischen Kontrolle der Bundesfinanzen?

  9. Ist der Bundesrat gewillt, regelmässig eine aktualisierte und detaillierte Schätzung der Beschaffungs- und Betriebskosten des F-35-Programms zu veröffentlichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Vorstösse 24.4002, 24.4003, 24.4004, 24.3448, 24.3399 und 24.4094 erläutert hat, werden die Schweizer Flugzeuge bei der Auslieferung gemäss derzeitiger Planung die aktuelle Version des Triebwerks erhalten. Teile des Triebwerks sowie des zugehörigen Kühlluftsystems werden bis Ende des Jahrzehnts weiterentwickelt. Nach heutiger Planung soll das Upgrade in den 2030er Jahren in die Schweizer F-35A eingebaut werden, wobei sich dieser Einbau über mehrere Jahre erstrecken wird.

2./3./4. Die Weiterentwicklung des Triebwerks ist nicht in den Beschaffungskosten enthalten. Die mit der Aktualisierung der Triebwerke verbundenen Kosten werden Bestandteil von zukünftigen Verträgen des VBS mit der amerikanischen Regierung sein und für die eigenen Flugzeuge durch die Schweiz finanziert. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden mittels Verpflichtungskredit beantragt. Weiterentwicklungen sind bei komplexen Systemen normal und notwendig. Auch beim aktuell bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden F/A-18 wurden solche Weiterentwicklungsschritte vollzogen – auch am Triebwerk.

Wie in der Armeebotschaft 2022 (BBl 2022 615) ausgeführt, sind allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprojekte weder in den Beschaffungs- noch in den Betriebskosten enthalten, da diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden wären. Aufgrund der laufenden Entwicklung sind die genauen Kosten für den Einbau der Weiterentwicklung noch nicht bekannt. Die grossen Stückzahlen wirken sich jedoch vorteilhaft auf die Kosten pro Flugzeug aus.

6. Eine Analyse des dänischen Beschaffungsprogramms ist nicht möglich, da der Beschaffungsumfang dem Bundesrat nicht bekannt ist. Aus diesem Grund können auch keine Schlussfolgerungen für die Schweizer Beschaffung gezogen werden.

7. Detaillierte Preisangaben sind geschäftsvertrauliche Informationen, zu denen sich der Bundesrat nicht öffentlich äussert.

8. Das Volk konnte infolge eines Referendums über den Planungsbeschluss über die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge abstimmen, welcher ein bestimmtes Finanzvolumen enthielt. Das Parlament hat nicht nur über diesen Planungsbeschluss abgestimmt, sondern hat mit der Armeebotschaft 2022 auch einen Verpflichtungskredit für die Beschaffung der F-35A (BBl 2022 2459) verabschiedet. Mit der Armeebotschaft 2026 (BBl 2026 949) wird ein Zusatzkredit beantragt. Auch über diesen Kredit kann das Parlament abstimmen. Mit den beiden Verpflichtungskrediten (sofern der Zusatzkredit gesprochen wird) wird die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge beschafft. Da das Parlament über das Gesamtfinanzvolumen und die Verpflichtungskredite bestimmt, ist die demokratische Kontrolle gegeben.

5./9. Da der Bundesrat entschieden hat, dass die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge innerhalb des vom Volk bewilligten Finanzvolumens beschafft werden soll, wird dieses Finanzvolumen entsprechend maximal ausgeschöpft, aber nicht überschritten.

Für 36 F-35A wurden die berechneten Betriebskosten über 30 Jahre bei Erstellung der Armeebotschaft 2022 auf rund 9,4 Milliarden Schweizer Franken geschätzt. Darin nicht enthalten sind Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme. Die Betriebskosten werden massgeblich von der Entwicklung des Dollarkurses bestimmt sein.