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Für eine massvolle und wirtschaftlich tragbare Anpassung von Ferienansprüchen. Einführung einer Mindestdauer von fünf Wochen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 329a des Obligationenrechts vorzuschlagen, um die jährliche Mindestferiendauer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz auf fünf Wochen und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf mindestens sechs Wochen anzuheben, wobei eine schrittweise und an die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Unternehmen angepasste Inkraftsetzung vorgesehen werden soll.
Begründung
Das geltende Recht legt den gesetzlichen Mindesturlaub für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf vier Wochen fest. Dieser Standard wurde in einem wirtschaftlichen und sozialen Kontext eingeführt, der sich von dem unterscheidet, den die Schweiz heute kennt.
Tatsächlich sehen viele Unternehmen sowie mehrere Gesamtarbeitsverträge bereits fünf Wochen Urlaub oder sogar mehr vor. Diese Praxis hat sich in vielen Branchen etabliert und ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Arbeitgebern.
Umgekehrt unterliegen einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin der gesetzlichen Mindestdauervon vier Wochen, was zu Ungleichheiten führt, die nicht unbedingt auf objektiven Unterschieden hinsichtlich der Arbeitsbelastung oder der Beschwerlichkeit der Arbeit beruhen. Eine Anpassung des gesetzlichen Mindeststandards würde eine stärkere Harmonisierung der Arbeitsbedingungen ermöglichen und gleichzeitig den bereits weit verbreiteten Praktiken Rechnung tragen.
Die Schweiz sieht sich in vielen Bereichen mit einem zunehmenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert. In diesem Zusammenhang spielt die Qualität der Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.
Die Einführung einer gesetzlichen Mindestdauer von fünf Wochen würde keinen Bruch mit den bestehenden Praktiken darstellen, sondern eine massvolle Anpassung des rechtlichen Rahmens an die aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Um den organisatorischen und wirtschaftlichen Zwängen, insbesondere bei KMU, Rechnung zu tragen, sollte diese Umstellung schrittweise erfolgen und mit einer angemessenen Anpassungsfrist einhergehen.
Schlussfolgerung
Die Verlängerung der Ferien auf fünf Wochen stellt eine ausgewogene Weiterentwicklung des Schweizer Arbeitsrechts dar. Es entspricht den berechtigten Erwartungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stärkt zugleich die Attraktivität der Unternehmen vor dem Hintergrund eines verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte. Diese Massnahme ist Teil eines pragmatischen Ansatzes, der darauf abzielt, den rechtlichen Rahmen an die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nachhaltig zu stärken.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Eine Verlängerung der gesetzlichen Mindestdauer der Ferien gemäss Artikel 329a Absatz 1 Obligationenrecht (OR, SR 220) wurde bereits mehrfach gefordert. Die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» wurde am 11. März 2012 vom Volk mit 66,5 Prozent der Stimmen und von allen Kantonen verworfen. Erst kürzlich wurde am 15. März 2023 die parlamentarische Initiative 22.447 Hurni «Für eine zusätzliche bedingungslose Woche Ferien» vom Nationalrat abgelehnt. Angesichts der politischen Machbarkeit erscheint daher eine erneute Vorlage zu diesem Anliegen nicht angebracht.
Die Verlängerung der gesetzlich festgelegten Feriendauer, die derzeit gemäss Artikel 329a Absatz 1 Obligationenrecht (OR, SR 220) mindestens vier Wochen bzw. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres mindestens fünf Wochen beträgt, ist bereits auf freiwilliger Basis umgesetzt: Nach Angaben des BFS https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/ferien.html betrug die vertraglich festgelegte Feriendauer für Vollzeitarbeitnehmende im Jahr 2025 durchschnittlich 5,19 Wochen. Dieser Durchschnittswert variiert je nach Altersgruppe. Arbeitnehmende im Alter von 20 bis 49 Jahren sind mit immerhin 5,01 Wochen am schlechtesten gestellt. Der Durchschnitt liegt bei 5,45 Wochen für die 15- bis 19-Jährigen und bei 5,53 Wochen für Arbeitnehmende über 50 Jahre. Abgesehen von der Land- und Forstwirtschaft, wo durchschnittlich 4,4 Wochen Ferien gewährt werden, liegt der Durchschnitt in allen Branchen bei über 5 Wochen Ferien.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.