26.4043
Rechtssichere Pilotprojekte für einfaches Bauen (Gebäudetyp E)
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den zuständigen Fach- und Normungsorganisationen die Voraussetzungen zu schaffen, damit Pilotprojekte für einfaches, rasches Bauen nach dem Konzept des sogenannten Gebäudetyps E in der Schweiz rechtssicher umgesetzt, begleitet und ausgewertet werden können.
Dabei hat der Bundesrat insbesondere:
aufzuzeigen, welche Spielräume im geltenden Bundesrecht bereits bestehen – namentlich im Bereich der Wohnraumförderung (WFG), des Werkvertrags- und Haftungsrechts (OR) sowie der Normung und der technischen Handelshemmnisse – und dementsprechend punktuelle Massnahmen zu ergreifen;
ein befristetes Pilotprogramm im Rahmen der bestehenden Instrumente der Wohnraumförderung auszuarbeiten, das Wohnbauprojekte unterstützt, welche:
die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Hygiene einhalten
bewusst von nicht sicherheitsrelevanten Komfort- oder Ausführungsstandards abweichen
diese Abweichungen transparent dokumentieren und den Nutzerinnen und Nutzern vor Vertragsabschluss klar kommunizieren;
standardisierte Vertrags- und Dokumentationsgrundlagen (z. B. Musterklauseln, Checklisten) zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, welche Abweichungen von vereinbarten Normen zivilrechtlich klar regeln und Haftungs- sowie Gewährleistungsfragen nachvollziehbar absichern;
sicherzustellen, dass die Pilotprojekte systematisch evaluiert werden (Baukosten, Realisierungsdauer, Ressourcen- und Energieaufwand, Betriebskosten, Nutzerzufriedenheit) und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht sowie auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.
Begründung
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zählt zu den drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen in der Schweiz. Gleichzeitig steigen Baukosten und Planungsaufwand seit Jahren stark an. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Komplexität von Normen, Standards und Detailanforderungen, die häufig über die gesetzlich notwendigen Schutzziele hinausgehen. Hohe Planungskosten, lange Bewilligungsverfahren und ein hohes Haftungsrisiko erschweren kostengünstige Projekte und wirken letztlich mietpreistreibend.
Das in Deutschland entwickelte Konzept des Gebäudetyps E (“einfaches” bzw. “experimentelles” Bauen) zeigt einen pragmatischen Weg auf: Nicht die Absenkung von Sicherheits-, Gesundheits- oder Hygienestandards steht im Vordergrund, sondern der bewusste Verzicht auf nicht zwingende Komfort- und Ausführungsnormen – transparent, vertraglich geregelt und technisch verantwortbar.
Auch in der Schweiz fordern Fachkreise, unter anderem der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) solche Freiräume, um suffizient, nachhaltig und bezahlbar bauen zu können. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Normen rechtlich nicht zwingend sind, sondern erst durch vertragliche Bezugnahme verbindlich werden. Genau hier fehlt heute jedoch Rechtssicherheit.
Der Bund verfügt über geeignete Hebel, ohne in die kantonalen Baukompetenzen einzugreifen, nämlich über die Wohnraumförderung, über zivilrechtliche Klarstellungen im Werkvertragsrecht sowie über seine Rolle in der Normungs- und Standardisierungspolitik. Diese Motion nutzt diese Hebel gezielt und beschränkt sich bewusst auf Pilotprojekte und Auswertung.
Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln, Risiken transparent zu machen und eine sachliche, empirische Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung zu schaffen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Aktionsplan Wohnungsknappheit empfiehlt unter dem Titel «Ausbaustandards vereinfachen sowie einfacher und günstiger bauen» verschiedene Massnahmen. Dazu gehört auch zu prüfen, ob das aus Deutschland stammende Konzept eines «Gebäudetyps E» auf die Schweizer Baugesetzgebung übertragen werden kann. Gemäss dem derzeitigen Stand der Abklärungen unterscheiden sich die baurechtlichen Vorschriften sowie deren Umsetzung in Deutschland und der Schweiz aber so grundlegend, dass eine direkte Übertragung des Konzepts nicht realistisch ist.
Der Ansatz, mit vereinfachten Standards Wohnbauprojekte ressourcenschonender, schneller und wirtschaftlicher zu realisieren, wird jedoch auch in der Schweiz diskutiert. Die Bundesämter für Energie und für Wohnungswesen unterstützen in diesem Zusammenhang auch ein Forschungsprojekt der FHNW «Einfach Bauen – Gebäudetyp E unter der Lupe». Von technischen Normen kann bereits heute im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung zwischen Planenden und Bauherrschaft abgewichen werden. Auch können Pilotprojekte auf kommunaler oder kantonaler Ebene umgesetzt werden (vgl. Stadt Luzern: https://www.stadtluzern.ch/_docn/7046215/Stellungnahme_zum_Postulat_160.pdf).
Die Wohnraumförderung des Bundes fokussiert auf die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und enthält zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften. Dabei kann das Bundesamt für Wohnungswesen Darlehen aus dem Fonds de Roulement im Rahmen von befristeten Sonderprogrammen zinsfrei gewähren. Diese Möglichkeit unterscheidet sich jedoch grundlegend vom in der Motion verlangten Pilotprogramm, u.a. was die wissenschaftliche Auswertung betrifft. Für die Entwicklung eines derartigen Pilotprogramms fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen. Auch sind für Fragen der Baugesetzgebung die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.