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Behindert SBB Cargo den Wettbewerb?

Wortlaut

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Entwicklungen im Schienengüterverkehr und die Gefahr einer Rückverlagerung von Transporten auf die Strasse?

  2. Welche Rolle spielt aus Sicht des Bundesrates die Praxis von SBB Cargo, welche ihre Monopolstellung bei der Erbringung von Rangierleistungen für Dritt-EVU im Schienengüterverkehr mutmasslich ausnutzt?

  3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein funktionierender Wettbewerb im Ganzzugverkehr kurzfristig nur mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Rangierleistungen von SBB Cargo möglich ist – unabhängig davon, wie diese Leistungen mittel- und langfristig organisiert werden?

  4. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Praxis der SBB Cargo (48-Stunden-Regel) hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und der nötigen Diskriminierungsfreiheit von Drittanbietern?

Begründung

Die Praxisänderung von SBB Cargo bei der Erbringung von Rangierleistungen für Dritt-Eisenbahnverkehrsunternehmen (Dritt-EVU) führt im Schienengüterverkehr zu Verwerfungen und zu einer Rückverlagerung von Transporten auf die Strasse. So hat SBB Cargo etwa eine 48-Stunden-Regel zur Bestellung von Rangierleistungen eingeführt, die dazu führt, dass Rangierleistungen auf der «ersten und letzten Meile» durch SBB Cargo erst 48 Stunden vor der Durchführung verbindlich zugesichert werden. Diese Praxis ist weder branchenüblich noch wird sie von SBB Cargo selbst so praktiziert. Private EVU und Verlader berichten von kurzfristigen Ablehnungen, fehlender Planungssicherheit oder von zu restriktiven Vorgaben bei der Bestellung von Rangierleistungen. Auch gibt es unterschiedliche Aussagen darüber, welche Rangierleistungen SBB Cargo künftig noch an welchen Standorten und unter welchen Bedingungen erbringen wird. Besonders betroffen sind private EVU, die mit SBB Cargo im Wettbewerb stehen und die für die Bedienung der ersten und letzten Meile auf Rangierleistungen ihres Konkurrenten SBB Cargo angewiesen sind. Sind diese Leistungen nicht verlässlich verfügbar, kann dies die Durchführung ganzer Transportketten gefährden, den Zugang zum liberalisierten Schienengüterverkehrsmarkt für private EVU erheblich beeinträchtigen und deren Verbleib im Markt erschweren. SBB Cargo hat ein handfestes Interesse daran, den freien Wettbewerb im Schienengüterverkehr einzuschränken. Im Sinne eines funktionierenden Schienengüterverkehrs und der Erreichung der Verlagerungsziele besteht Handlungsbedarf.