26.4142
Technische Vorschriften für Nutzfahrzeuge: Planungssicherheit für mehrjährige Beschaffungen
Wortlaut
Aufbauten, Anhänger und Spezialfahrzeuge für die öffentliche Hand, konzessionierte Verkehrsbetriebe und grosse Transportunternehmen werden über mehrere Jahre beschafft; bei der Harmonisierung einer Flotte wird ein bestehender Fahrzeugpark schrittweise auf einen einheitlichen Stand gebracht. Ändern die technischen Vorschriften während laufender Projekte, geraten Schweizer Hersteller von Klein- und Sonderserien in Schwierigkeiten, ohne dass die Verkehrssicherheit gewinnt.
Dass das Zulassungsrecht Übergangslösungen kennt und für Nutzfahrzeuge grosszügig ausgestaltet, zeigt die Regelung über auslaufende Serien: Sie lässt für andere Klassen als Personenwagen bis zu 30 Prozent der Vorjahresmenge, mindestens aber 100 Fahrzeuge zu. Beim Nachweis über den Schutz vor Cyberangriffen hat das ASTRA für typengenehmigungsbefreite Fahrzeuge nach Artikel 4 Absatz 3 TGV eine Erleichterung erlassen – allerdings nur für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Lastwagen und nur bis zum 1. Januar 2027, obwohl die Anforderung auch für Lastwagen und Busse gilt.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist er bereit, für mehrjährige Beschaffungs- und Flottenharmonisierungsprojekte den zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden Anforderungsstand für die Dauer des Projekts als massgebend zu erklären?
Ist er bereit, die Erleichterung beim Cyberschutz-Nachweis auf Lastwagen und Busse auszudehnen und über 2027 hinaus zu verlängern? Die Pflicht, einen gleichwertigen Schutz sicherzustellen, bliebe dabei unverändert bestehen; entfallen würde allein der formale Nachweis.
Wie gedenkt er die betroffene Branche künftig frühzeitig in die Übernahme internationaler Vorschriften einzubinden, damit bei Ausschreibungs- und Beschaffungszyklen von mehreren Jahren Planungssicherheit besteht?
Begründung
Die Begründung erfolgt im eingereichten Text.